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VGH Bayern, 01.10.2018 - 9 C 18.1989 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- BAYERN | RECHT
GKG § 34 Abs. 1 S. 2, § 52 Abs. 1, Anlage 2
Unbegründeter "Widerspruch" gegen Urteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Unbegründeter "Widerspruch" gegen Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 34 Abs. 1 S. 2; GKG § 52 Abs. 1, Anl. 2
Streitwertbeschwerde; Streitwert; Widerspruch; Gerichtskosten; Tierhaltung - rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 1
Begründetheit einer Streitwertbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.05.2018 - W 8 K 17.1038
- VGH Bayern, 01.10.2018 - 9 C 18.1989
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 01.10.2018 - 9 ZB 18.1988
Unzulässige Berufung mangels Einlegung durch Prozessbevollmächtigten
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 9 C 18.1989
Die anwaltlich nicht vertretenen Kläger haben mit Schreiben vom 31. August 2018 nicht nur "Widerspruch" gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg eingelegt (Az: 9 ZB 18.1988), sondern sich gleichzeitig auch gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 7. Mai 2018 in Höhe von 10.000 Euro gewandt.