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   VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682   

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VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682 (https://dejure.org/2016,48019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2016 - 22 CS 16.1682 (https://dejure.org/2016,48019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 22 CS 16.1682 (https://dejure.org/2016,48019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Anordnung des Sofortvollzugs der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Abweichung von der ...

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz (selbständiges Änderungsverfahren) gegen Genehmigung für Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensbeteiligte im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO; im Abänderungsverfahren zu berücksichtigender Vortrag der Beteiligten; immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Erteilung einer Abweichung ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Anordnung des Sofortvollzugs der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Abweichung von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Der Antragsgegner hat nicht dargelegt, welche Gründe bei der strittigen Windkraftanlage gegen die Annahme eines atypischen Falles sprechen könnten, der die Erteilung einer Abweichung von den einzuhaltenden Abstandsflächen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO grundsätzlich rechtfertigt (vgl. dazu BayVGH, U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGHE 62, 315/320 Rn. 29).

    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt klargestellt, dass trotz im Falle von Windkraftanlagen grundsätzlich zu bejahender Atypik die Zulassung einer Abweichung eine Ermessungsausübung unter Berücksichtigung der jeweils betroffenen Belange voraussetzt (U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n. F. 62, 315 Rn. 31; B. v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 Rn. 17; B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - UPR 2015, 517 Rn. 26).

    Die Gründe für eine Abweichung müssen umso bedeutender sein, je weiter die Verkürzung der Tiefe der Abstandsfläche gehen soll (BayVGH, U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n. F. 62, 315 Rn. 35).

    Insbesondere steht die Überlegung, eine Abweichung regelmäßig dann zu gewähren, wenn die mit den Abstandsflächenvorschriften verfolgten Zwecke und zu wahrenden Nachbarbelange nicht mehr als geringfügig beeinträchtigt werden, in Einklang mit dem Gesetzeszweck (BayVGH, U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n. F. 62, 315 Rn. 32).

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Zwar ist dem Antragsgegner zuzugeben, dass eine solche Anhörung (Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG) erforderlich war, da er durch die mit der Genehmigung gewährte Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen nach § 6 BayBO als Eigentümer von Nachbargrundstücken in seinen Rechten betroffen ist (BayVGH, B. v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 Rn. 16).

    Diese Erwägungen entsprechen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 Rn. 17).

    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt klargestellt, dass trotz im Falle von Windkraftanlagen grundsätzlich zu bejahender Atypik die Zulassung einer Abweichung eine Ermessungsausübung unter Berücksichtigung der jeweils betroffenen Belange voraussetzt (U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n. F. 62, 315 Rn. 31; B. v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 Rn. 17; B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - UPR 2015, 517 Rn. 26).

  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt klargestellt, dass trotz im Falle von Windkraftanlagen grundsätzlich zu bejahender Atypik die Zulassung einer Abweichung eine Ermessungsausübung unter Berücksichtigung der jeweils betroffenen Belange voraussetzt (U. v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - VGH n. F. 62, 315 Rn. 31; B. v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - BayVBl 2015, 234 Rn. 17; B. v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - UPR 2015, 517 Rn. 26).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 21. Juli 2015 (22 ZB 14.2340 - UPR 2015, 517) ausgeführt hat, kann gegen die Gewährung einer Abweichung sprechen, dass auf dem Baugrundstück selbst Standortalternativen bestehen, welche die Nachbarschaft weniger belasten würden, und dass es keinen zwingenden Grund gibt, das Vorhaben gerade an dem vom Vorhabenträger gewählten Standort zu verwirklichen.

  • BVerwG, 07.01.2016 - 4 VR 3.15

    Abänderungsverfahren; Beteiligtenstellung; Rubrum

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Dies entspricht auch der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B. v. 7.1.2016 - 4 VR 3/15 u. a. - BayVBl 2016, 466).

    Deshalb ist der frühere Antragsgegner im Änderungsverfahren gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen (vgl. insoweit auch BVerwG, B. v. 7.1.2016 - 4 VR 3/15 u. a. - BayVBl 2016, 466).

  • VG Bayreuth, 12.08.2016 - B 2 S 16.534

    Änderung eines gerichtlichen Eilbeschlusses zur Errichtung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Mit Beschluss vom 12. August 2016 lehnte das Verwaltungsgericht auf Antrag der Antragstellerin vom 28. Juli 2016 gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO und unter Abänderung der Nr. 1 seines Beschlusses vom 5. Juli 2016 den Antrag des Antragsgegners nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt ab (Az. B 2 S 16.534).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682
    Das Verwaltungsgericht hatte vielmehr im vorliegenden Änderungsverfahren nach denselben Grundsätzen zu entscheiden, wie sie für das Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich waren (BVerwG, B. v. 21.7.1994 - 4 VR 1/94 - BVerwGE 96, 239/240), selbstverständlich unter Einbeziehung gegebenenfalls veränderter Umstände.
  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Diese kann sich insbesondere aus einem besonderen Zuschnitt des Baugrundstücks (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 16; B.v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - juris Rn. 29), Besonderheiten seiner Lage und des Zuschnitts der benachbarten Grundstücke zueinander oder topographischen Besonderheiten des Geländeverlaufs ergeben (BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris Rn. 29; B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - juris Rn. 17).

    Eine solche Anforderung an die behördliche Abwägungsentscheidung bei der Erteilung abstandsflächenrechtlicher Abweichungen lässt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aber gerade nicht entnehmen (ebenso BayVGH, B.v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

    Andererseits hat der Kläger in der Antragsbegründung nicht dargelegt, inwieweit eine in der Abwägung ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der Nutzung seiner Grundstücke überhaupt vorliegen könnte, so dass sich insofern keine ernstlichen Zweifel ergeben (vgl. zuletzt BayVGH, B. v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - Rn. 30).
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 22 CS 20.841

    Bayerischer Windkrafterlass als antizipiertes Sachverständigengutachten

    Vielmehr sind bei der Entscheidung nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 7 VwGO zusätzlich alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die auch für die vorangegangene Entscheidung nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO von Bedeutung waren, und nach denselben Grundsätzen wie in diesem Verfahren zu entscheiden (BayVGH, B.v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 21.7.1994 - 4 VR 1/94 - BVerwGE 96, 239/240), selbstverständlich unter Einbeziehung gegebenenfalls veränderter Umstände.
  • VG Neustadt, 03.03.2017 - 4 L 216/17

    Abänderungsantrag gegen einstweilig angeordneten Baustopp

    Die Kammer hält es aber aus Gründen der Klarheit vorzugswürdig, in der vorliegenden Konstellation auch im Abänderungsverfahren das Rubrum des Ausgangsverfahrens beizubehalten (s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 8 B 10519/16 -, juris; a.A. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 4 VR 3.15 -, NVwZ-RR 2016, 357 und Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 22 CS 16.1682 -, juris: Antragsteller des Abänderungsverfahrens ist der ursprüngliche Beigeladene, Antragsgegner des Abänderungsverfahrens ist der ursprüngliche Antragsteller; der Hoheitsträger ist notwendig beizuladen).
  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA

    Insbesondere steht die Überlegung, eine Abweichung regelmäßig dann zu gewähren, wenn die mit den Abstandsflächenvorschriften verfolgten Zwecke und zu wahrenden Nachbarbelange nicht mehr als geringfügig beeinträchtigt werden, in Einklang mit dem Gesetzeszweck (BayVGH, B.v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - juris Rn. 36; U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris Rn. 32).
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