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   VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916   

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https://dejure.org/2010,71743
VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916 (https://dejure.org/2010,71743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2010 - 11 CE 09.2916 (https://dejure.org/2010,71743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2010 - 11 CE 09.2916 (https://dejure.org/2010,71743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tschechische Fahrerlaubnis; eingetragener deutscher Wohnsitz, fehlende Berechtigung, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    In dem Urteil vom 29. Januar 2009 (NJW 2009, 1687) hatte das Bundesverwaltungsgericht über einen Antrag nach § 29 Abs. 4 FeV zu entscheiden.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des Antragsgegners vom 5. Oktober 2006 wieder aufgehoben, da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Beschluss in der Rechtssache C-227/05, Halbritter) Eignungsbedenken, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis bestehen, dem Betroffenen nicht angelastet werden könnten.
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1579

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; fehlende Begründung für den

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf Bezug genommen (vgl. z.B. BayVGH vom 28.7.2009 Az. 11 CS 09.1579).
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 11 CE 09.1614

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Vielmehr hat sie, wie sich aus dem Bescheid ergibt, den Aberkennungsbescheid nur aufgehoben, weil sie sich im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hierzu verpflichtet fühlte (vgl. BayVGH vom 9.11.2009 Az. 11 CE 09.1614, vom 6.8.2009 Az. 11 CS 09.1622).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (BVerwGE 132, 315) ergibt sich nicht, dass die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers nur ungültig ist, wenn ihm das Recht, von ihr im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, durch einen Aberkennungsbescheid förmlich abgesprochen wurde.
  • VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Vielmehr hat sie, wie sich aus dem Bescheid ergibt, den Aberkennungsbescheid nur aufgehoben, weil sie sich im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hierzu verpflichtet fühlte (vgl. BayVGH vom 9.11.2009 Az. 11 CE 09.1614, vom 6.8.2009 Az. 11 CS 09.1622).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Er hat sich dabei auch mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 ZfS 2008, 473) auseinandergesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
    Der Kläger beruft sich schließlich ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (z.B. Beschluss vom 12.1.2009 DAR 2009, 159), wonach die Ablehnung der Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht allein auf die abstrakt-generelle Rechtsnorm des § 28 Abs. 4 FeV gestützt werden könne.
  • VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941

    Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln

    § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet auch Anwendung, wenn die zuständige Behörde nicht von der Kannbestimmung des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV Gebrauch macht, einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung des Inhabers der EU-Fahrerlaubnis zu erlassen (BayVGH, Beschluss vom 2.3.2010 - 11 CE 09.2916).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B während der gerichtlichen

    In den vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. und 25. März 2010 (Az. 11 CE 09.2916 und 11 CS 09.2887) hatte der Senat nicht über diese Frage zu entscheiden, was der Antragsteller auch gerügt hat.
  • VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen

    Für den Wohnsitzverstoß ergibt sich diese Sichtweise ohne Weiteres aus dem Wortlaut der Nr. 2 des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ("... zum Zeitpunkt der Erteilung..."), für eine Maßnahme nach Nr. 3 der Vorschrift kann, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nichts anderes gelten (vgl. EuGH vom 26. Juni 2008, Az. C-329/06 und C-343/06 bzw. Az. C-334/06 bis C-336/06; weiterführend: BayVGH vom 25.3.2010, Az.: 11 CS 09.2887; BayVGH vom 2.3.2010, Az.: 11 CE 09.2916).
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