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   VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793   

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VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793 (https://dejure.org/2021,5284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2021 - 9 ZB 19.793 (https://dejure.org/2021,5284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2021 - 9 ZB 19.793 (https://dejure.org/2021,5284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO 1977 § 9 Abs. 1, Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4, Abs. 5; BauGB § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1; BayBO Art. 58 Abs. 1, Art. 64 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 2; BV Art. 11 Abs. 2
    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Spielhalle wegen nicht kerngebietstypischer Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Zulässig sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 u.a. Gewerbebetriebe aller Art, zu denen nach dieser älteren Fassung der BauNVO auch Vergnügungsstätten, wie die hier vorliegende Spielhalle (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 - juris Rn. 24; B.v. 28.7.1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 3 f.), zählen können (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - juris Rn. 11; U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - juris Rn. 8, 12; U.v. 8.11.2001 - 4 C 18.00 - juris Rn. 16).

    Zwar sind Industriegebiete nach der Wertung des Verordnungsgebers nicht für Erholung und Vergnügen bestimmt und bestätigen die Regelungen der Baunutzungsverordnung 1990, nach denen Vergnügungsstätten im Industriegebiet generell ausgeschlossen sind, als "Auslegungshilfe" die Interpretation älterer Fassungen der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 a.a.O. Rn. 12); maßgeblich für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 9 BauNVO 1977 bleibt jedoch, ob es sich um eine für das Kerngebiet typische und deshalb in anderen Baugebieten nicht allgemein zulässige Vergnügungsstätte handelt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 a.a.O Rn. 5; Saarl-OVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14).

    Das Verwaltungsgericht ist dabei unter Würdigung der konkreten örtlichen Verhältnisse zu dem Ergebnis gekommen, dass hier keine Anhaltspunkte dafür bestehen, die eine besondere Attraktivität der genehmigten Spielhalle begründen und damit die Annahme rechtfertigen würden, das Vorhaben sei auf ein größeres und allgemeines Publikum gerichtet (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Zulässig sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 u.a. Gewerbebetriebe aller Art, zu denen nach dieser älteren Fassung der BauNVO auch Vergnügungsstätten, wie die hier vorliegende Spielhalle (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 - juris Rn. 24; B.v. 28.7.1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 3 f.), zählen können (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - juris Rn. 11; U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - juris Rn. 8, 12; U.v. 8.11.2001 - 4 C 18.00 - juris Rn. 16).

    Zwar sind Industriegebiete nach der Wertung des Verordnungsgebers nicht für Erholung und Vergnügen bestimmt und bestätigen die Regelungen der Baunutzungsverordnung 1990, nach denen Vergnügungsstätten im Industriegebiet generell ausgeschlossen sind, als "Auslegungshilfe" die Interpretation älterer Fassungen der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 a.a.O. Rn. 12); maßgeblich für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 9 BauNVO 1977 bleibt jedoch, ob es sich um eine für das Kerngebiet typische und deshalb in anderen Baugebieten nicht allgemein zulässige Vergnügungsstätte handelt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 a.a.O Rn. 5; Saarl-OVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14).

    a) Soweit die Klägerin vorträgt, streitentscheidend sei, ob das Vorhaben der Beigeladenen als kerngebietstypisch einzustufen sei, ist höchstrichterlich geklärt, dass hierfür eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls maßgeblich ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Es hat den Schwellenwert ausweislich der Urteilsbegründung auch nicht als starren Wert verstanden, sondern hat - trotz der Unterschreitung des Schwellenwertes mit der hier vorliegenden Nutzfläche von 97, 46 m 2 - eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 - 4 B 1119.88 - juris Rn. 5; B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 4).

    Ob dieser Beurteilung zu folgen ist, stellt keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung dar (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 4).

    Vielmehr ist höchstrichterlich geklärt, dass dem Schwellenwert die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts zukommen kann, dieser aber keinen starren Wert darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 13.02.1996 - 14 CS 95.3591
    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Soweit die Klägerin ernstliche Zweifel aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) und vom 19. Oktober 2015 (Az. 1 B 15.886) herleiten will, übersieht sie, dass beide Entscheidungen zu kerngebietstypischen Gewerbebetrieben ergangen sind, während das Verwaltungsgericht hier von einer nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen ist.

    Eine Abweichung vom angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Ausführungen, auf die sich die Klägerin stützt, nicht entscheidungserheblich waren (vgl. B.v. 1.12.2020 - 2 B 52.20 -juris Rn. 27); der Entscheidung lag vielmehr eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte zugrunde.

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 1 B 15.886

    Bordellbetriebe, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Vergnügungsstätte,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Soweit die Klägerin ernstliche Zweifel aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) und vom 19. Oktober 2015 (Az. 1 B 15.886) herleiten will, übersieht sie, dass beide Entscheidungen zu kerngebietstypischen Gewerbebetrieben ergangen sind, während das Verwaltungsgericht hier von einer nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen ist.

    Aus dem gleichen Grund besteht auch keine Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 2015 (Az. 1 B 15.886).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339

    Nutzungsuntersagung für einen Lagerplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 20).

    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das angefochtene Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz eines in der Vorschrift genannten Gerichts abweicht und hierauf die Entscheidung beruht (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 9 ZB 18.2339 - juris Rn. 22).

  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Dementsprechend kann sich die Klägerin nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen, wonach über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird (vgl. SaarlOVG, B.v. 18.6.2018 - 2 B 104/18 - juris Rn. 10).

    Die Klägerin war dementsprechend zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landratsamts über den Bauantrag mit Bescheid vom 24. März 2017 ausreichend lange Zeit informiert und hätte ohne weiteres die entsprechenden planungsrechtlichen Maßnahmen ergreiffen können (vgl. SaarlOVG, B.v. 18.6.2018 - 2 B 104/18 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass es sich um eine nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte handelt (vgl. VGH BW, B.v. 27.6.1989 - 8 S 477/89 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14 f.; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Auflage 2018, § 9 Rn. 62, § 8 Rn. 151; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Auflage 2019, § 9 Rn. 5; Ziegler in Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2020, § 9 BauNVO Rn. 38).

    Zwar sind Industriegebiete nach der Wertung des Verordnungsgebers nicht für Erholung und Vergnügen bestimmt und bestätigen die Regelungen der Baunutzungsverordnung 1990, nach denen Vergnügungsstätten im Industriegebiet generell ausgeschlossen sind, als "Auslegungshilfe" die Interpretation älterer Fassungen der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 a.a.O. Rn. 12); maßgeblich für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 9 BauNVO 1977 bleibt jedoch, ob es sich um eine für das Kerngebiet typische und deshalb in anderen Baugebieten nicht allgemein zulässige Vergnügungsstätte handelt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 a.a.O Rn. 5; Saarl-OVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 52.20

    Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Eine Abweichung vom angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Ausführungen, auf die sich die Klägerin stützt, nicht entscheidungserheblich waren (vgl. B.v. 1.12.2020 - 2 B 52.20 -juris Rn. 27); der Entscheidung lag vielmehr eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte zugrunde.
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 9 B 10.2279

    Nutzungsänderung; Spielhallen; Kerngebietstypik; faktisches Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912

    Nutzungsänderung; Zulassung von kerngebietstypischen Spielhallen im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567

    Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 477/89

    Zulässigkeit eines Spielkasinos im Industriegebiet

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502

    Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 21.466

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Neubau von 55 Mietwohnungen mit Tiefgarage

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 ZB 20.2993

    Errichtung einer Werbeanlage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501

    Baueinstellungsverfügung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung.

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3160

    Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 21.492

    Einfügen eines aus mehreren Baukörpern bestehenden Wohnhauses mit 55 Wohnungen

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.50

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Laden mit

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 17.08.2021 - 1 B 93/21

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der

    Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalles (BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 103.92, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 02.03.2021 - 9 ZB 19.793, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 9 ZB 20.213

    Nachbarklagen gewerblicher Betriebe gegen Wohnnutzung im Kerngebiet

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.49

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baugenehmigung für Nutzungsänderung von

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273

    Erfolglose Berufungszulassung: Neu erlassener Bebauungsplan mit legitimen

  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 9 ZB 20.2770

    Erfolglose Zulassung der Berufung: Vorbescheid zu Gunsten eines Wettbüros, wenn

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 9 ZB 20.250

    Drittschützende Wirkung einer im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 9 ZB 20.855

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren einer Gemeinde gegen den Erlass eines

  • VG Ansbach, 18.07.2023 - AN 3 K 22.00035

    Feststellungsklage, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorliegen eines

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