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   VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879, 2 BV 07.2880   

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https://dejure.org/2008,21258
VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879, 2 BV 07.2880 (https://dejure.org/2008,21258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2008 - 2 BV 07.2879, 2 BV 07.2880 (https://dejure.org/2008,21258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 2 BV 07.2879, 2 BV 07.2880 (https://dejure.org/2008,21258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tiefgaragenzufahrt; Erschließungskonzept durch Bebauungsplan; Abweichung durch Baugenehmigung; (fehlende) Befreiung; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarlicher Drittschutz gegen die Befreiung von einer Baugrenze zur Errichtung einer Tiefgaragenrampe; Absicht der Verfolgung einer geänderten Plankonzeption als Anhaltspunkt für die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Unmittelbares Angrenzen eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 30; ; BauGB § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30; BauGB § 31 Abs. 2
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Tiefgaragenzufahrt; Erschließungskonzept durch Bebauungsplan; Abweichung durch Baugenehmigung; (fehlende) Befreiung; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Somit erweist sich die Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen § 30 BauGB als - objektiv - rechtswidrig (vgl. BVerwG v. 6.10.1989 Az. 4 C 14/87, juris).

    Sie werden durch die Baugenehmigung, die die Tiefgaragenzufahrt entgegen der auch ihrem Schutz dienenden Festsetzung des Bebauungsplans über den G********weg und den nördlichen Bereich des R*******platzes zur L*****straße gestatten will, in ihren Rechten verletzt und haben deshalb nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO Anspruch auf Aufhebung dieser Genehmigung (vgl. BVerwG v. 6.10.1989 a.a.O. v. 8.7.1998 Az. 4 B 64/98, juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 6.10.1989 a.a.O.) billigt es den Klägern, die sich auf die Festsetzungen des Bebauungsplans berufen können, zwar einen "gewissen Vorrang" zu.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Angesichts dieses eindeutigen Ergebnisses der Bauleitplanung und des durch diese Planung offentlich begünstigten Personenkreises, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet, nämlich der Anlieger am G********weg und seiner Verbindung zur L*****straße, kommt der Verwaltungsgerichtshof zu dem Schluss, dass die Festsetzung zur Erschießung der Tiefgarage auf dem Baugrundstück - zumindest auch - dem individuellen Schutz der Kläger zu dienen bestimmt ist, deren Nachbareigenschaft im rechtlichen Sinn nicht etwas dadurch in Frage gestellt ist, dass ihr Grundstück unmittelbar nur an die strittige Zufahrt und nicht auch an das Baugrundstück selbst angrenzt (vgl. BVerwG v. 19.9.1986 Az. 4 C 8/84 juris).

    Nach Lage der Dinge ist den Klägern die Zulassung des Parkverkehrs über den G********weg zur L*****straße - jedenfalls ohne Änderung der einschlägigen Festsetzungen des Bebauungsplans - nicht zuzumuten (vgl. BVerwG v. 19.9.1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Die bloße Absicht der Beklagten, nunmehr eine andere Planungskonzeption zu verfolgen, reicht für die Annahme der Funktionslosigkeit des Bebauungsplans nicht aus (vgl. BVerwG v. 17.6.1993 Az. 4 C 7/91, juris).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Sie werden durch die Baugenehmigung, die die Tiefgaragenzufahrt entgegen der auch ihrem Schutz dienenden Festsetzung des Bebauungsplans über den G********weg und den nördlichen Bereich des R*******platzes zur L*****straße gestatten will, in ihren Rechten verletzt und haben deshalb nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO Anspruch auf Aufhebung dieser Genehmigung (vgl. BVerwG v. 6.10.1989 a.a.O. v. 8.7.1998 Az. 4 B 64/98, juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Die Schutzwirkung dieser Festsetzung ist durchaus derjenigen vergleichbar, die etwa nach § 12 Abs. 2 BauNVO insbesondere den Nachbarn im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Stellplätze und Garagen zu Gute kommt (vgl. BVerwG v. 16.9.1993 DVBl 1994, 284/286).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Auch das bloße Abstellen auf den festgesetzten Gebietscharakter für das Maß des den Klägern Zumutbaren berücksichtigt deren tatsächliche Grundstückssituation nicht hinreichend (vgl. etwa BVerwG v. 7.12.2000 Az. 4 C 3/00, juris).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76

    Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Diese nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e und Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1976 grundsätzlich statthafte Festsetzung (vgl. BVerwG v. 11.3.1977 Az. 4 C 32/76, juris), ergibt sich mit hinlänglicher Deutlichkeit aus der zeichnerischen Darstellung einer als öffentliche Verkehrsfläche ausgebildeten Zu- und Abfahrt von und zur R.W.-Straße, die nach Nr. 4.1 der dem Bebauungsplan beigefügten Begründung als "Einbahnschleife im Bereich S*****haus/W********" die über die vorhandenen Straßen vermittelte Erschließung ergänzt.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879
    Der nachbarliche Drittschutz, den die Erschließungsfestsetzung vermittelt, erlaubt den Klägern, diese Verletzung objektiven Rechts geltend zu machen (vgl. BVerwG v. 23.8.1996 DVBl 1997, 61/63).
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