Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage;Folgen der Einführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses; sachdienliche Klageänderung; unzutreffende Prozesshandlung auf Grund unrichtiger richterlicher Belehrung; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtungsantrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie; Immissionsschutzrechtliches Genehmigungserfordernis für Windkraftanlagen; Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Zulässigkeit einer ...
- Judicialis
BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 9 Abs. 1; ; BImSchG § 9 Abs. 3; ; BImSchG § 67 Abs. 4; ; BImSchG § 67 Abs. 9 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrecht: Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage; Folgen der Einführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses; sachdienliche Klageänderung; unzutreffende Prozesshandlung auf Grund unrichtiger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.12.2005 - RN 6 K 05.1115
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung in Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/735).Allerdings muss er der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/735).
Er braucht der Eignung einer Fläche für die Windenergienutzung aber dann keinen Vorrang bei der Abwägung einzuräumen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/736).
- BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06
Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).Wo die Grenzen zu einer unzulässigen "Feigenblattplanung", "verkappten Verhinderungsplanung" verlaufen, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679).
Dem Beklagten und dem Beigeladenen ist zwar darin Recht zu geben, dass die Relation zwischen der Gesamtfläche der Konzentrationszonen einerseits und der überhaupt geeigneten Potentialflächen andererseits im Allgemeinen nicht zwingend auf das Vorliegen einer Verhinderungsplanung schließen lässt; dies hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679).
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht derartigen Festlegungen rechtliche Ausschlusswirkung gegenüber dem Vorhabensträger mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der festgelegten Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739).Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).
Eine normative Gewichtungsvorgabe, derzufolge ein Planungsträger der Windenergienutzung im Sinn einer speziellen Förderungsabsicht bestmöglich Rechnung zu tragen hat, besteht nicht (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739).
- BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept abzuändern ist (BVerwG vom 24.1.2008, NVwZ 2008, 559).Der Beigeladene ist nicht ausgeräumten Zweifeln an der Eignung der dargestellten Konzentrationsfläche W****************** nicht nachgegangen (vgl. zu einem solchen Mangel BVerwG vom 24.1.2008, NVwZ 2008, 559).
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Der Exklusivitätsanspruch des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt sich auch hier gegenüber dem baurechtlichen Vorbescheid durch (BVerwG vom 30.6.2004, NVwZ 2004, 1235/1236 f.).§ 67 Abs. 4 BImSchG gilt nicht nur für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sondern auch für spätere Rechtsänderungen (BVerwG vom 30.6.2004, NVwZ 2004, 1235/1236).
- BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Treu und Glauben (§ 242 BGB) verbieten es jedenfalls, die Klägerin an einer unzutreffenden Prozesshandlung festzuhalten, zu der sie durch richterliche Belehrung bewogen wurde (BVerwG vom 7.8.1998, NVwZ-RR 1999, 407/408, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05
Geltungsdauer eines Bauvorbescheids
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Im vorliegenden Fall trat die Rechtshängigkeit hingegen erst am 1. August 2005 ein (vgl. auch OVG NW vom 17.3.2006, BauR 2006, 1124). - BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092
Sollte hier im rückkehrenden Übergang zur Verpflichtungsklage eine die Grenzen des § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO überschreitende Klageänderung zu sehen sein (vgl. BVerwG vom 29.11.1979, BVerwGE 59, 148/162), so wäre diese sachdienlich im Sinn von § 91 VwGO.
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 07.2226
Bayern; Zielfestlegung in Regionalplan; Ausschlusswirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz …
Die Befürchtung des Klägers, dass der Regionalplan des Beigeladenen damit der Privilegierungsentscheidung des (Bundes-)Gesetzgebers nicht hinreichend Rechnung getragen und für die Windenergienutzung nicht in substantieller Weise Raum geschaffen hat (vgl. BVerwG vom 12.7.2006 Az. 4 B 49/06, juris; BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092) lässt sich nicht von der Hand weisen. - VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468
Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für …
Ohne eine entsprechende Aufklärung lässt sich dann - als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abwägung - nicht mit hinreichender Sicherheit die Feststellung treffen, dass die Planung im Ergebnis der gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Hartgesteinsgewinnung den erforderlichen substanziellen Raum verschafft bzw. belässt (für den Fall der nicht hinreichend ermittelten "Windhöffigkeit" im Fall der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftnutzung vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2092 - juris Rn. 34;… B.v. 22.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522 = juris Rn. 22). - VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf …
Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept nicht möglich (vgl. BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092 RdNrn. 32 bis 34; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 22 BV 06.2701 NVwZ-RR 2009, 321 RdNrn. 32 ff). - OLG Brandenburg, 25.03.2011 - 2 U 3/10
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Brandenburg: Schadensersatzansprüche …
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht den Festlegungen eines Regionalplans zur Windenergienutzung rechtliche Ausschlusswirkung gegenüber dem Vorhabensträger mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der festgelegten Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG; Urteil vom 13.03.2003, NVwZ 2003, 738, 739; BayVGH, Urteil vom 02.06.2008, Az. 22 B 06.2092, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 27). - VG Bayreuth, 24.02.2011 - B 2 K 10.615
Abwägungsanforderungen, sog. "Feigenblattplanung"
So betreffe ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (22 B 06.2092) eine Gemeinde mit einer Gesamtfläche von 800 ha.