Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage; Folgen der Einführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses;Sachdienliche Klageänderung; unzutreffende Prozesshandlung aufgrund unrichtiger richterlicher Belehrung; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Erlasses eines Vorbescheids für die Errichtung einer Windkraftanlage; Folgen der Einführung und Voraussetzungen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses für die Errichtung von Windkraftanlagen; Umfang der ...
- Judicialis
BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 9 Abs. 1; ; BImSchG § 9 Abs. 3; ; BImSchG § 67 Abs. 4; ; BImSchG § 67 Abs. 9 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrecht: Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage; Folgen der Einführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses; sachdienliche Klageänderung; unzutreffende Prozesshandlung aufgrund unrichtiger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.12.2005 - RN 6 K 05.1114
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06
Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).Wo die Grenzen zu einer unzulässigen "Feigenblattplanung", "verkappten Verhinderungsplanung" verlaufen, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679).
Dem Beklagten und dem Beigeladenen ist zwar darin Recht zu geben, dass die Relation zwischen der Gesamtfläche der Konzentrationszonen einerseits und der überhaupt geeigneten Potentialflächen andererseits im Allgemeinen nicht zwingend auf das Vorliegen einer Verhinderungsplanung schließen lässt; dies hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679).
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung in Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/735).Allerdings muss er der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/735).
Er braucht der Eignung einer Fläche für die Windenergienutzung aber dann keinen Vorrang bei der Abwägung einzuräumen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (BVerwG vom 17.12.2002, NVwZ 2003, 733/736).
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht derartigen Festlegungen rechtliche Ausschlusswirkung gegenüber dem Vorhabensträger mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der festgelegten Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739).Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).
Eine normative Gewichtungsvorgabe, derzufolge ein Planungsträger der Windenergienutzung im Sinn einer speziellen Förderungsabsicht bestmöglich Rechnung zu tragen hat, besteht nicht (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739).
- BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept abzuändern ist (BVerwG vom 24.1.2008, NVwZ 2008, 559).Der Beigeladene ist nicht ausgeräumten Zweifeln an der Eignung der dargestellten Konzentrationsfläche W****************** nicht nachgegangen (vgl. zu einem solchen Mangel BVerwG vom 24.1.2008, NVwZ 2008, 559).
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Der Exklusivitätsanspruch des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt sich auch hier gegenüber dem baurechtlichen Vorbescheid durch (BVerwG vom 30.6.2004, NVwZ 2004, 1235/1236 f.).§ 67 Abs. 4 BImSchG gilt nicht nur für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sondern auch für spätere Rechtsänderungen (BVerwG vom 30.6.2004, NVwZ 2004, 1235/1236).
- BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Sollte hier im rückkehrenden Übergang zur Verpflichtungsklage eine die Grenzen des § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO überschreitende Klageänderung zu sehen sein (vgl. BVerwG vom 29.11.1979, BVerwGE 59, 148/162), so wäre diese sachdienlich im Sinn von § 91 VwGO. - BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Treu und Glauben (§ 242 BGB) verbieten es jedenfalls, die Klägerin an einer unzutreffenden Prozesshandlung festzuhalten, zu der sie durch richterliche Belehrung bewogen wurde (BVerwG vom 7.8.1998, NVwZ-RR 1999, 407/408, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05
Geltungsdauer eines Bauvorbescheids
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113
Im vorliegenden Fall trat die Rechtshängigkeit hingegen erst am 1. August 2005 ein (vgl. auch OVG NW vom 17.3.2006, BauR 2006, 1124).
- OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07
Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft …
Dass Windgeschwindigkeiten in dieser Größenordnung einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen (schlechterdings) nicht ermöglichen und die Beigeladene in dem für die Rechtmäßigkeit der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Planänderungen dies hätte erkennen müssen, zeigt die Klägerin nicht auf (…vgl. auch Senat, Beschl. v. 8.9.2008 - 12 LA 123/07 - sowie BayVGH, Urt. v. 26.6.2008 - 1 B 05.1104 -, UPR 2009, 110 sogar mit Verweis auf mittlere Windgeschwindigkeiten von 4 bis 5 m/s als Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung; ähnlich BayVGH, Urt. v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 -, juris, ab 4, 8 m/s in 50 m Höhe). - VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (…BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35). - VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760
Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (…BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).