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   VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663   

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VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663 (https://dejure.org/2009,58014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2009 - 6 ZB 09.663 (https://dejure.org/2009,58014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 6 ZB 09.663 (https://dejure.org/2009,58014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbaubeitrag; Festsetzungsverjährungsfrist (nicht abgelaufen); Verwirklichung (verneint); Sachverhaltsfeststellung; Divergenz (verneint); rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Auch ist ein Verhalten des Beklagten, das dem Kläger berechtigten Anlass gegeben haben könnte, auf eine spätere Nichterhebung des Beitrags zu vertrauen (vgl. insoweit BVerwG vom 23.5.1975 - BVerwGE 48, 247/251) nicht erkennbar.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 48, 247 f.) ist bei der Frage der Verwirkung eines Anspruchs der Gemeinde auf Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag davon ausgegangen, dass die Verwirkung die Nichtausübung eines bestehenden Rechts voraussetzt.

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 6 BV 04.2189
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Dem Straßenausbaubeitragsrecht ist, wie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG zeigt, eine Koppelung zwischen der Qualität der Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit fremd (vgl. z. B. BayVGH vom 10.7.2002 VGH n. F. 55, 121/125; vom 30.10.2007 Az. 6 BV 04.2189).

    Im Rechtsbereich der Beitragserhebung für eine vorhandene, lediglich erneuerte oder verbesserte Ortsstraße sind für die Annahme eines auszugleichenden Sondervorteils zwei Merkmale entscheidend: Zum Einen ist die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken gegeben ist, erforderlich, damit die Straße in qualifizierter Weise in Anspruch genommen werden kann; zum Anderen kommt es auf eine Grundstücksnutzung an, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch machen zu können, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH vom 5.2.2007 BayVBl 2007, 597/598; vom 30.10.2007 Az. 6 BV 04.2189).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Der Grundsatz des Schutzes des Vertrauens in eine gegebene Rechtslage spielt eine maßgebende Rolle, wenn das Recht durch neue Regelungen im Wege der sog. echten Rückwirkung bzw. der Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 72, 200/242) nachträglich geändert wird.

    Folglich steht lediglich eine sog. unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung (vgl. BVerfGE 72, 200/242 f.) in Rede, die anzunehmen ist, wenn eine Satzung für vor ihrem Inkrafttreten beendete Straßenerneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen die Beitragspflicht nachträglich entstehen lässt.

  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 6 ZB 97.2659
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (vom 25.6.1986 NVwZ 1987, 329) als auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. 5.4.2001 - Az. 6 ZB 97.2659) wird für den Beginn der Festsetzungsfrist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) cc) KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO) als Folge des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht u. a. das Vorliegen einer gültigen Beitragssatzung vorausgesetzt.
  • VGH Bayern, 29.02.2000 - 6 B 96.360
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Des Weiteren muss sich der Beitragspflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Gemeinde auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet und "etwas ins Werk gesetzt haben" (vgl. BVerwGE 79, 163 ff; BayVGH vom 8.8.1991 Az. 6 B 88.2974; vom 29.2.2000 Az. 6 B 96.360).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Im Hinblick auf das sog. Zeitmoment muss die Gemeinde unter Verhältnissen untätig geblieben sein, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung dieses Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfGE 32, 305 f.).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 53, 109) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit zu prüfen sowie die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 - 2 BvR 678.81 u. a.; BVerfGE 86, 133; 60, 1; BVerwG vom 29.11.1985 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 53, 109) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit zu prüfen sowie die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 - 2 BvR 678.81 u. a.; BVerfGE 86, 133; 60, 1; BVerwG vom 29.11.1985 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verschafft den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 86 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 53, 109) und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit zu prüfen sowie die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 - 2 BvR 678.81 u. a.; BVerfGE 86, 133; 60, 1; BVerwG vom 29.11.1985 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 6 ZB 07.401
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Für den Beginn der Festsetzungsfrist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) cc) KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO) als Folge des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht wird unter anderem das Vorliegen einer gültigen Beitragssatzung vorausgesetzt (BayVGH, B.v. 2.7.2009 - 6 ZB 09.663 - juris m.w.N.).
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