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   VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894   

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VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894 (https://dejure.org/2010,47258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2010 - 9 CS 10.894 (https://dejure.org/2010,47258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 9 CS 10.894 (https://dejure.org/2010,47258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine Baugenehmigung zum Anbau an ein Reihenendhaus unter Durchbrechung der profilgleichen Reihenhausbauweise kann trotz Einhaltung der Abstandsfläche gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.Anbau an Reihenendhaus unter Durchbrechung der profilgleichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 158.93
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894
    Auch sie sind in einer "bodenrechtlichen Lebens- und Schicksalsgemeinschaft" verbunden (BVerwG vom 10.1.1994 Az. 4 B 158/93 â?¹jurisâ?º).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894
    Das Verwaltungsgericht weist zwar zutreffend darauf hin, dass die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen bei einem Abstand im Erdgeschoss von 4, 86 m und im Obergeschoss von 5, 86 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze eingehalten werden, und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Hinblick auf die nachbarlichen Belange einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung in der Regel zumindest aus tatsächlichen Gründen ausscheiden wird (BVerwG vom 11.1.1999 BauR 1999, 615).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894
    Letztlich kann diese Frage aber dahinstehen, ebenso wie die von den Beteiligten und vom Verwaltungsgericht in den Vordergrund gerückte Fragestellung, ob das Bauvorhaben gegen die vom Bundesverwaltungsgericht in der sog. "Doppelhausentscheidung" (Urteil vom 24.2.2000 BVerwGE 110, 355) entwickelten Grundsätze zum Gebot der Rücksichtnahme verstößt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.1993 - 1 L 59/92

    Unwirksamkeit; Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2010 - 9 CS 10.894
    Zu Recht weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass für Reihenhausanlagen ähnliche Grundsätze gelten müssen (s. hierzu auch OVG SH vom 10.6.1993 Az. 1 L 59/92 â?¹jurisâ?º).
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 5 K 13.88

    Nachbarklage; unbeplanter Innenbereich; Anbau an Reihenendhaus; Abwehrrecht gegen

    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin hin ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juli 2010 (9 CS 10.894) unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. März 2010 die aufschiebende Wirkung der Klage an.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Beschluss vom 2. Juli 2010 Nr. 9 CS 10.894 zum in den Grundabmessungen gleichen Vorgängervorhaben festgestellt, dass der als Queranbau zum Bestand in den Gartenbereich der Beigeladenen hinein errichtete Anbau mit einer Länge von 7, 39 m und einer Breite von 6, 89 m sowie einer maximalen Höhe von 5, 84 m die Baumasse auf dem Grundstück der Beigeladenen faktisch nahezu verdoppelt und sich mit Erd- und Obergeschoss tief in den Ruhe- und Gartenbereich der Reihenhauszeile hinein erstreckt.

    Wird bei einem Reihenendhaus die profilgleiche Reihenhausbauweise durchbrochen, kann der Aspekt der Wahrung des Wohnfriedens trotz Einhaltung der Abstandsflächen zu einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme führen (BayVGH, B.v. 2.7.2010 Nr. 9 CS 10.894).

    Mithin kommt es vorliegend nicht mehr darauf an, ob von dem streitgegenständlichen Anbau wegen seiner Dimensionen auch eine erdrückende Wirkung für das klägerische Grundstück ausgeht, wie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 2. Juli 2010 (Nr. 9 CS 10.894) im Beschwerdeverfahren zum Vorgängervorhaben für naheliegend gehalten.

  • VG Ansbach, 04.07.2018 - AN 9 K 17.01623

    Erfolglose Nachbarklage gegen ein Mehrfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich

    Überdies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich eines Vorhabens, das die gleichen Grundabmessungen wie das streitgegenständliche Vorhaben aufgewiesen habe, festgestellt, dass der als Queranbau zum Bestand in den Gartenbereich der Beigeladenen hinein errichtete Anbau mit einer Länge von 7, 39 m und einer Breite von 6, 89 m sowie einer maximalen Höhe von 5, 84 m die Baumasse auf dem Grundstück des dortigen Bauherrn faktisch nahezu verdoppele und sich im Erd- und Obergeschoss tief in den Ruhe und Gartenbereich der Reihenhauszelle hinein erstrecke, so dass von einer empfindlichen Störung des Wohnfriedens ausgegangen werden könne (Beschluss vom 2.7.2010 - 9 CS 10.894).

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 2. Juli 2010 (9 CS 10.894) verweise, sei anzumerken, dass hier gerade nicht ein Anbau "tief in den Ruhe- und Gartenbereich der Reihenhauszeile hinein" errichtet und gleichzeitig eine Reihenhauszeile unterbrochen werde.

    Insbesondere ist der vorliegende Fall entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 2010 vergleichbar (9 CS 10.894 - juris).

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Soweit der Senat im Einzelfall die Möglichkeit der Einsichtnahme für erheblich gehalten hat (vgl. B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris Rn. 5 ), lagen dem im Vergleich zur Lage des Antragstellers völlig andere tatsächliche Verhältnisse zugrunde (Durchbrechung einer profilgleichen Reihenhausbauweise durch einen massiven Queranbau an ein Reiheneckhaus in den Ruhe- und Gartenbereich der Reihenhauszeile hinein).
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren

    Soweit der Senat im Einzelfall die Möglichkeit der Einsichtnahme für erheblich gehalten hat (vgl. B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris Rn. 5), lagen dem im Vergleich zur Lage der Antragsteller völlig andere tatsächliche Verhältnisse zugrunde (Durchbrechung einer profilgleichen Reihenhausbauweise durch einen massiven Queranbau an ein Reiheneckhaus in den Ruhe- und Gartenbereich der Reihenhauszeile hinein).
  • VG Augsburg, 20.02.2020 - Au 5 S 20.200

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Reihenhausanbau

    Möchte man diese Rechtsprechung auch auf Hausgruppen übertragen (so OVG Hamburg, U. v. 11.9.2018 - 2 Bf 43/15 - juris Rn. 42 m.w.N.; VG München, B.v. 16.10.2019 - M 29 SN 19.4852 - juris Rn. 19; im Ergebnis offen gelassen BayVGH, B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris Rn. 3), weil auch in diesem Fall durch den wechselseitigen Verzicht auf die seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine enge Wechselbeziehung zwischen den jeweiligen Grundstücksnachbarn entsteht, die nicht einseitig aufgehoben oder aus dem Gleichgewicht gebracht werden darf, begründet dies dennoch keinen Abwehranspruch für die Antragsteller, da durch das Vorhaben "Reihenhausanbau" lediglich die Grundstücksgrenze zwischen der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. ... und dem künftigen Anbau an der östlichen Seite betroffen ist.
  • VG Würzburg, 16.09.2010 - W 5 K 09.552

    Nachbarrechtsbehelf; unbeplanter Innenbereich; Anbau an Reihenendhaus;

    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin hin ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juli 2010 (9 CS 10.894) unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. März 2010 die aufschiebende Wirkung der Klage an.

    Wird bei einem Reihenendhaus die profilgleiche Reihenhausbauweise durchbrochen, kann der Aspekt der Wahrung des Wohnfriedens trotz Einhaltung der Abstandsflächen zu einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme führen (BayVGH, B.v. 02.07.2010, Az.: 9 CS 10.894).

  • VG München, 30.01.2019 - M 29 K 18.233

    Durchbrechung der profilgleichen Reihenhausbauweise durch Neuerrichtung eines

    Diese Grundsätze sind auf Reihenhäuser im unbeplanten Innenbereich - auch bei geschlossener Bauweise -entsprechend übertragbar (BayVGH, B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris Rn. 4; VG München, B.v. 11.9.2007 - M 8 SN 07.3256 - juris Rn. 32).

    Eine Verletzung des nachbarrechtlichen Austauschverhältnisses kann insbesondere bei einem Anbau an ein Reihenendhaus unter Durchbrechung der profilgleichen Reihenhausbauweise auch bei Einhaltung der Abstandsflächen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris).

  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 15 ZB 15.805

    Rücksichtnahmegebot bei Aufbau einer Dachgaube an Doppelhaushälfte

    1.3 Entstünde durch die Dachaufbauten am streitigen Vorhaben tatsächlich ein neues Geschoss, würde sich dieses angesichts der Einheitlichkeit der Bebauung in der übrigen Reihenhauszeile nicht einfügen; auch das ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. BayVGH, B. v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894 - juris Rn. 4; OVG SH, U. v. 10.6.1993 - 1 L 59/92 - juris Rn. 30; BVerwG, B. v. 10.1.1994 - 4 B 158/93 - juris Rn. 11: Durch die Vergrößerung (nur) eines der Reihenhäuser würde sich die Situation der übrigen Grundstücke, die mit dem Grundstück der Kläger in der Art einer "bodenrechtlichen Lebens- und Schicksalsgemeinschaft" verbunden sind, nachteilig verändern).
  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 CS 23.583

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Anheben eines Dachstuhls

    Soweit die Beigeladenen vortragen, dass ein Einfügen überhaupt nur dann zweifelhaft sein könne, wenn durch die Dachaufbauten ein neues Geschoss entsteht, kann dies der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 2010 (9 CS 10.894) nicht entnommen werden.
  • VG München, 16.10.2019 - M 29 SN 19.4852

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Dachgeschossumbau innerhalb

    Diese sind in einer "bodenrechtlichen Lebens- und Schicksalsgemeinschaft" verbunden (vgl. BayVGH vom 2.7.2010 Az: 9 CS 10.894 - juris, Nr. 4, m.w.N.).
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.823

    Erfolglose Klage gegen die Baugenehmigung der Nachbarin

  • VGH Bayern, 05.09.2011 - 9 ZB 10.2792

    Anbau an Reihenendhaus unter Durchbrechung der profilgleichen Reihenhausbauweise

  • VGH Bayern, 05.09.2011 - 9 ZB 10.2793

    Anbau an Reihenendhaus unter Durchbrechung der profilgleichen Reihenhausbauweise

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