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   VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405   

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https://dejure.org/2012,28838
VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405 (https://dejure.org/2012,28838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2012 - 11 CS 12.1405 (https://dejure.org/2012,28838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 11 CS 12.1405 (https://dejure.org/2012,28838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unerheblichkeit der Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister zwischen der Begehung der Tat, die zum Anfall von 18 Punkten geführt hat, und der Entziehung der Fahrerlaubnis Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister; Entziehung der Fahrerlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    In dem am 25. September 2008 im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Urteil (BVerwGE 132, 57/59, RdNr. 11) hat auch das Bundesverwaltungsgericht angemerkt, dass der in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG verwendete Sprachgebrauch keinen Aufschluss darüber gibt, wie der maßgebliche Punktestand zu ermitteln ist, ob hierbei insbesondere nachträgliche Tilgungen berücksichtigt werden müssen.

    Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 ergangenen Urteil (a.a.O.) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - ankommt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in der Sache 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (a.a.O., S. 63, RdNr. 22) hierzu ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (a.a.O., S. 63, RdNr. 21) insoweit angemerkt:.

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, dass die zutreffende Antwort auf diese Frage anhand einer Auslegung des einschlägigen materiellen Rechts gewonnen werden muss (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Nur wenn sich den einschlägigen Vorschriften keine diesbezüglichen Aussagen entnehmen lassen, ist bei belastenden, mit der Anfechtungsklage anzugreifenden Verwaltungsakten die beim Ergehen der letzten Behördenentscheidung bestehende tatsächliche und rechtliche Situation maßgeblich (vgl. z.B. BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/261).
  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Haben aber nicht nur Veränderungen des Punktestandes, zu denen es zwischen dem Erlass des Ausgangs- und dem Ergehen eines Widerspruchsbescheids gekommen ist, sondern auch solche Punktetilgungen außer Betracht zu bleiben, die nach dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze, aber vor einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, so kann das nur bedeuten, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt in derartigen Fällen der Tag jener Zuwiderhandlung sein muss, die zum Anfall des 18. Punkts im Verkehrszentralregister geführt hat (vgl. z.B. BayVGH vom 19.12.2011 Az. 11 B 11.1848 RdNr. 32).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Steht aber das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers zweifelsfrei fest, bleibt das Fehlen eines ausdrücklichen Beschwerdeantrags auch in den von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Verfahren folgenlos (vgl. z.B. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388; BayVGH vom 26.4.2012 Az. 11 CS 12.650 RdNr. 12).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, dass die zutreffende Antwort auf diese Frage anhand einer Auslegung des einschlägigen materiellen Rechts gewonnen werden muss (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
    Steht aber das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers zweifelsfrei fest, bleibt das Fehlen eines ausdrücklichen Beschwerdeantrags auch in den von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Verfahren folgenlos (vgl. z.B. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388; BayVGH vom 26.4.2012 Az. 11 CS 12.650 RdNr. 12).
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