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   VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631   

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VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631 (https://dejure.org/2014,17179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2014 - 1 N 11.2631 (https://dejure.org/2014,17179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 1 N 11.2631 (https://dejure.org/2014,17179)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    2.3 Auch die Voraussetzung für den Eintritt der Wirkung der einjährigen Rügefrist, dass bei Inkrafttreten des Bebauungsplans auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BayVBl 2013, 669), ist erfüllt.

    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn infolgedessen abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Rechtsfolge der Unbeachtlichkeit nicht aus (BVerwG, U.v. 14.6.2012, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 14.6.2012, a.a.O.) hat hierzu ausgeführt, dass der Unterschied zwischen den beiden Formulierungen "lediglich die Rechtsfolge einer unterlassenen Rüge zum Ablauf der Rügefrist" betreffe und der Betroffene damit nicht in Zweifel gelassen werde, dass er Mängel gegenüber der Gemeinde innerhalb der Frist geltend machen müsse.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 13; U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BayVBl 2013, 669) ist das Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Während ein Mangel im Abwägungsergebnis (vgl. u. 3.) unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel der Abwägung zur Unwirksamkeit des Plans führt (BVerwG, U.v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12; NdsOVG U.v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 - DVBl 2013, 1198), werden Mängel bei der Ermittlung des Abwägungsmaterials und im Abwägungsvorgang unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der zuständigen Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden und wenn bei Inkrafttreten des Bebauungsplans auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist (vgl. § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 BauGB).

    Auch der von den Antragstellern erhobene Vorwurf eines Abwägungsausfalls ist dem Bereich des Abwägungsvorgangs zuzuordnen und wird daher ebenfalls von den Planerhaltungsvorschriften erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2010, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 13; U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BayVBl 2013, 669) ist das Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Da die landesrechtliche Vorschrift des Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBO für örtliche Bauvorschriften u.a. auf § 215 BauGB verweist und ihn damit in die Bayerische Bauordnung übernimmt, handelt es sich vorliegend um die Auslegung von Landesrecht (vgl. BayVerfGH, E.v. 27.1.1993 - Vf. 7-VII-91 - VerfGHE 46, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Allerdings ist nicht erkennbar, wie die - zu weitgehende - Belehrung dazu führen sollte, einen Betroffenen von der Geltendmachung von Mängeln abzuhalten (a.A. VGH BW, U.v. 15.7.2008 - 3 S 2772/06 - NVwZ-RR 2009, 146 und U.v. 8.5.2012 - 8 S 1739/10 - BauR 2012, 1761 unter Verweis auf das Urteil vom 15.7.2008; VG Frankfurt/Oder, B.v. 20.9.2013 - 7 L 138/13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB soll sicherstellen, dass die planende Gemeinde durch gezielte Informationen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob und wie sich der geltend gemachte Mangel - etwa im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens - beheben lässt; dies schließt eine lediglich pauschale Rüge aus (BVerwG, B.v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 - NVwZ-RR 1999, 424).
  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Für die Richtigkeit des Hinweises gelten die für Rechtsbehelfsbelehrungen nach § 58 VwGO aufgestellten Grundsätze (BVerwG, B.v. 31.10.1989 - 4 NB 7.89 - DVBl 1990, 366).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Allerdings ist nicht erkennbar, wie die - zu weitgehende - Belehrung dazu führen sollte, einen Betroffenen von der Geltendmachung von Mängeln abzuhalten (a.A. VGH BW, U.v. 15.7.2008 - 3 S 2772/06 - NVwZ-RR 2009, 146 und U.v. 8.5.2012 - 8 S 1739/10 - BauR 2012, 1761 unter Verweis auf das Urteil vom 15.7.2008; VG Frankfurt/Oder, B.v. 20.9.2013 - 7 L 138/13 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 11 A 4952/97

    Unselbständige Anschlußberufung; Zulässigkeit; Streitgegenstand; Örtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Gleiches gilt für die Frage, ob nicht Ermittlungen zur grundsätzlichen Schutzwürdigkeit des Ortsbildes erforderlich gewesen wären und die drei Gestaltungsvorschriften die hinreichende Gewichtigkeit der mit ihnen verfolgten gestalterischen Absichten überhaupt erkennen lassen (vgl. hierzu: OVG NW, U.v. 29.1.1999 - 11 A 4952/97 - BauR 1999, 92; OVG RhPf, U.v. 1.10.2008 - 1 A 10362/08 - DVBl 2009, 56; Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 81 Rn. 96).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Allerdings ist nicht erkennbar, wie die - zu weitgehende - Belehrung dazu führen sollte, einen Betroffenen von der Geltendmachung von Mängeln abzuhalten (a.A. VGH BW, U.v. 15.7.2008 - 3 S 2772/06 - NVwZ-RR 2009, 146 und U.v. 8.5.2012 - 8 S 1739/10 - BauR 2012, 1761 unter Verweis auf das Urteil vom 15.7.2008; VG Frankfurt/Oder, B.v. 20.9.2013 - 7 L 138/13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 99.64

    Festsetzung der Versorgung eines Beamten - Fehlende Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 1 N 11.2631
    Ähnlich der (unrichtigen) Belehrung über eine zu lang laufende Frist, die noch bis zu ihrem Ablauf genutzt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.1966 - II C 99.64 - DVBl 1967, 856), wird sich auch in der vorliegenden Konstellation kein Betroffener dadurch von der Geltendmachung von Mängeln im Abwägungsvorgang abhalten lassen, dass statt der richtigen Formulierung "beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs" nur pauschal "Mängel der Abwägung" als rügepflichtig bezeichnet werden.
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof demgegenüber in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 die Position eingenommen hat, dass die Ungenauigkeit eines solchen Hinweises nicht geeignet sei, Betroffene von einer Rüge abzuhalten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 N 11.2631 -, juris Rn. 34; ebenso Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauBG, Std. August 2019, § 215 Rn. 53; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Std. Juli 2020, § 215 Rn. 83), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Während zum Abwägungs vorgang die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials sowie die Gewichtung und Einstellung dieser Belange in die Abwägung gehören, umfasst das Abwägungs ergebnis den durch die Abwägung gewonnenen Norminhalt des Plans (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 1 N 11.2631 - juris Rn. 35).

    Es ist auch nicht ersichtlich, wie die unzutreffende Belehrung - unabhängig vom Aspekt der Fristlänge - dazu geführt haben könnte, einen Betroffenen von der Geltendmachung von Mängeln an sich abzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 1 N 11.2631 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 N 12.1228

    Immissionsschutzrechtliche Bewertung eines Freibads

    Dabei ist es unschädlich" dass in der Bekanntmachung diesbezüglich von "Mängeln der Abwägung" die Rede ist" weil diese auch Mängel im Abwägungsergebnis einbeziehende und damit zu weit reichende Formulierung nicht geeignet ist" jemanden von der Geltendmachung von Mängeln im Abwägungsvorgang abzuhalten (vgl. BayVGH" B.v. 2.7.2014 - 1 N 11.2631 - juris Rn. 34).
  • VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet

    Der fehlerhafte Hinweis der Antragsgegnerin hat deshalb nicht die Rechtsfolge der Unbeachtlichkeit einer nicht fristgerechten Rüge ausgelöst (vgl.: BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris, Rdnr. 15; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 N 11.2631 -, juris, Rdnr. 32 ff.; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 215 Rdnr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 7 D 91/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit weiterer Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2.7.2014 - 1 N 11.2631 -, juris; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 215 Rn. 52; A. A. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 15.7.2008 - 3 S 2772/06 -, BRS 74 Nr. 40.
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