Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Waffenrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Regelunzuverlässigkeit; Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung; 90 Tagessätze; keine ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225
- VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Der Umstand, dass der Kläger nach seinem Zulassungsvorbringen den durch die abgeurteilte Steuerhinterziehung entstandenen Schaden ausgeglichen hat, hilft für die Annahme eines Ausnahmefalles schon deshalb nicht weiter, weil es insoweit auf das die Verurteilung begründende Verhalten und nicht auf das Verhalten nach der Tat ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2007 - 6 B 108/06 - BeckRS 2007, 23309).1.2.3 Der Hinweis, der Kläger sei als Handwerker mit der Wahrnehmung seiner buchhalterischen Aufgaben in den Jahren 2007 und 2008 streckenweise überfordert gewesen, lässt außer Acht, dass die Verurteilung auf einer Vorsatztat beruht und die Behörde ebenso wie das Gericht regelmäßig von der Richtigkeit des Strafurteils ausgehen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2007 - 6 B 108/06 - BeckRS 2007, 23309).
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage einer eigenen tatbezogenen Prüfung unter Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Klägers, wie sie in seinem (tatbezogenen) Verhalten zum Ausdruck kommt (so BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398), eingehend dargelegt, aus welchen Gründen ein Abweichen von der gesetzlichen Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nicht in Betracht kommt.Nach der Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG bestimmt nicht vorrangig die Art der Straftat, wann die Regelvermutung greift; maßgebend ist vielmehr die Höhe der verhängten Strafe (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Das vom Kläger innerhalb der Begründungsfrist Dargelegte, auf dessen Prüfung der Senat nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO im Grundsatz beschränkt ist, begründet keine ernstlichen Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils.
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112
Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die gesetzliche Vermutung des § 5 Abs. 2 WaffG nicht etwa deshalb widerlegt ist, weil der Zeitpunkt der Begehung der Straftat - wie nicht - sehr lange zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat (vgl. dazu BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - NVwZ-RR 1990, 604/605).
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19
Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein
Der Umstand, dass sich der Verurteilte ansonsten ordnungsgemäß - oder gar vorbildlich - verhalten hat und weiterhin verhält, ist unerheblich (…BVerwG, Beschl. v. 21.07.2008, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 12.11.2012 - 1 S 120/12 - Beschl. v. 17.04.2015 - 1 S 2215/14 - OVG NRW, Beschl. v. 25.10.2007 - 20 A 1881/07 - NVwZ-RR 2008, 393; BayVGH, Beschl. v. 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112 - juris Rn. 11, m.w.N.). - VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Der Hinweis, der Antragsteller sei mit seinen steuerlichen Angelegenheiten für Zwecke der Umsatzsteuer überfordert gewesen und habe es versäumt, anwaltlichen Rat einzuholen und als es zur Betriebsprüfung und in der Folge zum Strafverfahren gekommen sei, habe er einfach auf die Richtigkeit der Feststellungen der Finanzbehörden vertraut, lässt außer Acht, dass die Verurteilung auf einer Vorsatztat beruht und die Behörde ebenso wie das Gericht regelmäßig von der Richtigkeit des Strafurteils ausgehen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2007 - 6 B 108/06 - BeckRS 2007, 23309; BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 21 ZB 14.1112 - juris Rn. 12).