Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30475
VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750 (https://dejure.org/2012,30475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2012 - 19 B 12.750 (https://dejure.org/2012,30475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 19 B 12.750 (https://dejure.org/2012,30475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Leistungsbescheid; Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten; Beschäftigung als Arbeitnehmer; Unselbstständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Haftung eines (vermeintlichen) Arbeitgebers für die Abschiebungskosten eines nicht aufenthaltsberechtigten Ausländers gem. § 66 Abs. 4 AufenthG (hier: Prospektverteiler ohne bestimmte Vorgaben zur Verteilung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Haftung eines (vermeintlichen) Arbeitgebers für die Abschiebungskosten eines nicht aufenthaltsberechtigten Ausländers gem. § 66 Abs. 4 AufenthG (hier: Prospektverteiler ohne bestimmte Vorgaben zur Verteilung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - 18 A 148/05

    Arbeitnehmer Abschiebungskosten Ausreisekosten Beschäftigung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Der Verwaltungsgerichtshof geht hier - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - von einer weiten Auslegung des Begriffs der Beschäftigung aus, folgert hieraus jedoch lediglich, dass die Haftungsvorschrift (hier: § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990) auch bei einem nicht förmlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag und bei einer Beschäftigung nur für einige Stunden anwendbar ist; das Kriterium der Unselbstständigkeit der Tätigkeit zieht die Entscheidung nicht in Zweifel (zum Erfordernis der Unselbstständigkeit der Beschäftigung bei Anwendung des § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990 vgl. OVG NRW vom 3.7.2006 Az. 18 A 148/05; ebenso zu § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F.: OVG Berlin-Brandenburg vom 6.2.2008 Az. 2 B 16.07).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Der Verwaltungsgerichtshof geht hier - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - von einer weiten Auslegung des Begriffs der Beschäftigung aus, folgert hieraus jedoch lediglich, dass die Haftungsvorschrift (hier: § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990) auch bei einem nicht förmlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag und bei einer Beschäftigung nur für einige Stunden anwendbar ist; das Kriterium der Unselbstständigkeit der Tätigkeit zieht die Entscheidung nicht in Zweifel (zum Erfordernis der Unselbstständigkeit der Beschäftigung bei Anwendung des § 82 Abs. 4 S. 1 AusIG 1990 vgl. OVG NRW vom 3.7.2006 Az. 18 A 148/05; ebenso zu § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F.: OVG Berlin-Brandenburg vom 6.2.2008 Az. 2 B 16.07).
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 19 C 10.1849

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; Beschäftigung eines Ausländers als

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Für das Klageverfahren bewilligte der Senat dem Kläger mit Beschluss vom 10. September 2010 (19 C 10.1849) Prozesskostenhilfe unter Aufhebung der ablehnenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04

    Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2004 (Az. 5 Ta 187/04) mit der Frage befasst, unter welchen Umständen das Verteilen von Werbemitteln die Arbeitnehmereigenschaft begründet.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Das Verwaltungsgericht führt an, das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 3. November 1987 (BVerwGE 78, 231 zu § 24 Abs. 6a S. 1 AusIG in der Fassung des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23.6.1970 BGBl I S. 805, einer ebenfalls auf eine "Beschäftigung" abstellenden Vorgängervorschrift des § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F.) den Begriff der "Beschäftigung eines Arbeitnehmers" nicht in jeder Hinsicht ebenso ausgelegt wie in anderen Rechtsgebieten und eine Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der maßgebenden Rechtsnorm für erforderlich gehalten.
  • KG, 09.02.2007 - 11 U 35/06

    Werkvertrag: Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen des Werklohns für die

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Selbst wenn sich Herr S. gegenüber dem Kläger zu einer Dienstleistung verpflichtet haben sollte (vgl. aber die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.9.2006 SchlHA 2007, 183 ff. sowie des KG Berlin vom 9.2.2007 NJW-RR 2007, 998 ff., wonach die Verteilung von Werbewurfsendungen den Bestimmungen des Werkvertrags unterfällt), ist die Vorschrift des § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F. nicht anwendbar, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, unter denen eine Dienstleistung als Arbeitnehmerbeschäftigung im Sinne des § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG a.F., also als unselbstständige Tätigkeit zu bewerten ist.
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 235/93

    Arbeitnehmerstatus der pädagogischen Betreuerin in einem Jugendhaus - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 30.10.1991 AP Nr. 59 zu § 611 BGB "Abhängigkeit" sowie vom 20.10.1993 Az. 7 AZR 235/93 ), die auch der Beschäftigungsdefinition in § 7 Abs. 1 SGB IV zu Grunde liegt, ist maßgebend für die Frage, ob eine fremdbestimmte, unselbstständige Tätigkeit vorliegt, in welchem Maß der für einen anderen Tätige nach dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und der tatsächlichen Gestaltung der Vertragsbeziehungen persönlich abhängig ist.
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    In seiner Entscheidung vom 16. Juli 1997 (BAGE 86, 170 ff.) betreffende Zeitungszusteller hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz entwickelt, bei Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden können, sei bei untergeordneten, einfachen Arbeiten eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation eher anzunehmen als bei gehobenen Tätigkeiten.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    In seiner Entscheidung von 13. November 1979 (BVerwGE 59, 117) hat das Bundesverwaltungsgericht die Haftungsvorschrift auf den Entleiher eines im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages tätigen Ausländers angewendet und sich dabei maßgeblich darauf gestützt, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses nach den Weisungen nicht des Verleihers, sondern des Entleihers tätig wird (zur Bedeutung von Weisungen für das Kriterium der Unselbstständigkeit vgl. unten).
  • VGH Bayern, 26.10.2005 - 24 ZB 05.1293
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750
    Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2005 (Az. 24 ZB 05.1293) stützt die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht.
  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 476/06

    Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

  • VG München, 12.02.2014 - M 25 K 13.3242

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Schutz der Ehe; Schutz des Privatlebens

    Selbst wenn die Voraussetzungen für ein Überschreiten der zeitlichen Grenze von 5 Jahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegen, ist davon auszugehen, dass in der Regel ein Zeitraum von maximal 10 Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose realistischer Weise noch gestellt werden kann (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - InfAuslR 2013, 159 ff.).
  • VG München, 10.12.2014 - M 25 K 14.1643

    Ausweisung eines Vergewaltigers mit besonderem Ausweisungsschutz

    Selbst wenn die Voraussetzungen für ein Überschreiten der zeitlichen Grenze von 5 Jahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegen, ist davon auszugehen, dass in der Regel ein Zeitraum von maximal 10 Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose realistischer Weise noch gestellt werden kann (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - InfAuslR 2013, 159 ff.).
  • VG Düsseldorf, 07.08.2014 - 13 L 1645/14

    Dublin ; Wiederaufnahme; Abschiebungshindernis; Diabetes ; Fiktion ; Zustimmung

    - 25 K 8830/13.A -, juris und InfAuslR 2013, 159 f.
  • VG Gießen, 16.04.2013 - 7 K 1201/12

    Kosten einer Abschiebung

    Der Begriff der Beschäftigung als "Arbeitnehmer" ist weit zu verstehen, es kommt nach allgemeiner Auffassung nicht einmal darauf an, ob ein wirksamer Arbeitsvertrag oder ein faktischen Arbeitsverhältnis vorliegt; maßgeblich ist vielmehr allein die tatsächliche Lage und das hiernach irgendeine abhängige oder fremdbestimmte Arbeitsleistung erbracht wurde, wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Entgelt bezahlt wurde (VG Gießen, 24.01.2008 - 7 E 1574/07 - 02.08.2012 - 7 K 446/12.GI - 09.08.2012 - 7 K 2313/11.GI - jeweils m.w.N.; vgl. eingehend auch Bay.VGH, 02.10.2012 - 19 B 12.750 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht