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   VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712   

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VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712 (https://dejure.org/2017,46077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2017 - 2 BV 15.2712 (https://dejure.org/2017,46077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2017 - 2 BV 15.2712 (https://dejure.org/2017,46077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
    Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben - bestimmender Einfluss des privilegierten Landwirts in Betreibergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben - bestimmender Einfluss des privilegierten Landwirts in Betreibergesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Biogasanlage; Bestimmender Einfluss des privilegierten Landwirts in der Betreibergesellschaft einer Biogasanlage

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6
    Biogasanlage Aktiengesellschaft als Betreiber Tatbestandsmerkmal "im Rahmen eines Betriebs" Maßgeblicher Einfluss des Inhabers des Basisbetriebs; isolierte Anfechtungsklage; auflösende Bedingung; Nebenbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 648
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11

    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    Somit ist nicht notwendig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erheben (vgl. auch OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).

    Es kann dahinstehen, ob die Berufung im Hauptantrag bereits deshalb unbegründet wäre, weil die angefochtene Nebenbestimmung vorliegend mit dem eigentlichen Inhalt des Verwaltungsakts in einem solchen Zusammenhang steht, dass sie die mit dem Verwaltungsakt ausgesprochene Rechtsgewährung inhaltlich einschränkt und nach Aufhebung der Nebenbestimmung der bestehen bleibende Teil des Verwaltungsakts entgegen dem geltenden Recht eine uneingeschränkte Begünstigung enthielte, so dass dies materiell-rechtlich eine isolierte Aufhebung ausschließt (vgl. OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris m.w.N.).

    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.

    Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).

    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984

    Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.

    Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).

    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08) bezeichne die Formulierung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB "im Rahmen eines Betriebs" ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal.

    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; Kremer, BauR 2013, 1370) stellt entgegen Teilen der Literatur (vgl. Hinsch, ZUR 2007, 401; Loibl/Rechel, UPR 2008, 134; Mantler, BauR 2007, 50) darauf ab, dass "im Rahmen eines Betriebs" ein Tatbestandsmerkmal darstellt und bezeichnet dies als einschränkendes Privilegierungsmerkmal, auf das jedoch der in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB enthaltene Begriff des "Dienens" nicht übertragen werden kann.

    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 12 ME 41/13

    Verpflichtung einer Behörde zur Anordnung der Stilllegung einer Biogasanlage nach

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.

    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).

  • VG München, 29.06.2011 - M 9 K 11.2929

    Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    In der mündlichen Verhandlung vom 19. Januar 2011 wurde nach beidseitiger Erledigungserklärung das Verfahren hinsichtlich der übrigen angefochtenen Nebenbestimmungen eingestellt und das Verfahren betreffend die Ziffer 9. und 10. mit Beschluss vom 28. Juni 2011 abgetrennt und mit dem Aktenzeichen M 9 K 11.2929 im schriftlichen Verfahren weiter geführt.

    Das Verwaltungsgericht München stellte mit Urteil vom 29. Juni 2011 (Az. M 9 K 11.2929) zunächst die Klage gegen die Ziffer 10. ein (Ziffer I. des Urteils) und wies die Klage gegen die Nebenbestimmung Ziffer 9. ab (Ziffer II. des Urteils).

  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 ZB 14.798

    Klage der Standortgemeinde gegen die immisionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    Grundsätzlich kann eine Anteilsmehrheit als eine Alternative neben einer umfassenden Geschäftsführungsbefugnis des Inhabers des Basisbetriebs oder einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag angesehen werden, um den nötigen maßgeblichen Einfluss des Inhabers des Basisbetriebs zu wahren (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 ZB 14.798 - juris).
  • OVG Sachsen, 16.02.2015 - 4 B 296/14

    Biogasanlage, Genehmigungswiderruf, Stilllegung, Privilegierung, Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 - BVerwGE 60, 269; U.v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221; U.v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 - NuR 2013, 121) ist eine isolierte Anfechtungsklage gegen jede die jeweilige Klagepartei belastende Nebenbestimmung grundsätzlich statthaft und auch gegen eine Bedingung zulässig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
    In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

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