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VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033 |
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- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95
Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zu zunächst verwaltungsinterner Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696).Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).
- BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01
Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines …
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
Der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 1. August 2002, mit dem die Klägerin begründen möchte, dass die Stellung eines Schadensersatzantrags an die Beklagte nicht zumutbar gewesen sei, ist nicht zielführend, weil die BGH-Entscheidung vom 1. August 2002, Az. III ZR 277/01 (zitiert nach juris) einen Amtshaftungsanspruch betraf und die Zumutbarkeit einer Beschwerde des Opfers dort im Hinblick auf § 839 Abs. 3 BGB erörtert wurde. - BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73
Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum …
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.). - BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.). - BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
Das Verwaltungsgericht hat sich dabei zutreffend mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001, Az. 2 C 48.00 (BayVBl 2002, 53) auseinander gesetzt (in dem der Antrag bei der Behörde für entbehrlich erachtet worden ist, wenn der Schadensersatzanspruch im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nach § 126 Abs. 3 BRRG Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens gewesen ist und der Dienstherr so die Möglichkeit zu verwaltungsinterner Prüfung des Anspruchs hatte).
- VGH Bayern, 02.02.2010 - 3 ZB 09.2921
Anhörungsrüge; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs
Mit Schriftsatz vom 24. November 2009, eingegangen am gleichen Tage, erhob die Klägerin Anhörungsrüge gegen den am 8. Dezember 2008 zugestellten Beschluss vom 2. Dezember 2008 im Verfahren 3 ZB 07.1033, mit dem der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde.Vorliegend macht die Klägerin jedoch nicht geltend, dass das Gericht klägerisches Vorbringen innerhalb des Verfahrens 3 ZB 07.1033 nicht zur Kenntnis genommen oder nicht Erwägung gezogen hätte, sondern sie stützt sich mit ihrer Gehörsrüge auf einen - n a c h der Entscheidung des Senats ergangenen - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (Az.: 2 B 64.08), der damit gerade nicht Inhalt ihres Vorbringens in dem Verfahren 3 ZB 07.1033 gewesen ist.
- VG München, 12.01.2012 - M 17 E 11.6159
Links auf Veröffentlichung eines Prüfberichts im Internet; Unterlassungsanspruch …
Sowohl bei einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die auf die Abwehr einer erstmals drohenden Beeinträchtigung abzielt, wie auch bei der allgemeinen Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die an einen schon erfolgten Eingriff anknüpft und auf die Abwehr gleichartiger künftiger Eingriffe abzielt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn der erneute Eingriff mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht (BayVGH v. 2.12.2008 - 3 ZB 07.1033 m.w.N.). - VG Augsburg, 07.04.2011 - Au 2 K 10.43
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Aufhebung des angegriffenen Bescheids; …
Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zur zunächst verwaltungsinternen Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BayVGH vom 2.12.2008 Az.: 3 ZB 07.1033 RdNr. 5). - VG München, 02.09.2010 - M 12 E 10.3390
Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; Auskunftsanspruch; …
Sowohl bei einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die auf die Abwehr einer erstmals drohenden Beeinträchtigung abzielt, wie auch bei der allgemeinen Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die an einen schon erfolgten Eingriff anknüpft und auf die Abwehr gleichartiger künftiger Eingriffe abzielt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn der erneute Eingriff mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht (BayVGH v. 2.12.2008 - 3 ZB 07.1033).