Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,73175
VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033 (https://dejure.org/2008,73175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033 (https://dejure.org/2008,73175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 3 ZB 07.1033 (https://dejure.org/2008,73175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,73175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zu zunächst verwaltungsinterner Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696).

    Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 1. August 2002, mit dem die Klägerin begründen möchte, dass die Stellung eines Schadensersatzantrags an die Beklagte nicht zumutbar gewesen sei, ist nicht zielführend, weil die BGH-Entscheidung vom 1. August 2002, Az. III ZR 277/01 (zitiert nach juris) einen Amtshaftungsanspruch betraf und die Zumutbarkeit einer Beschwerde des Opfers dort im Hinblick auf § 839 Abs. 3 BGB erörtert wurde.
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80

    Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Das Verwaltungsgericht hat sich dabei zutreffend mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001, Az. 2 C 48.00 (BayVBl 2002, 53) auseinander gesetzt (in dem der Antrag bei der Behörde für entbehrlich erachtet worden ist, wenn der Schadensersatzanspruch im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nach § 126 Abs. 3 BRRG Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens gewesen ist und der Dienstherr so die Möglichkeit zu verwaltungsinterner Prüfung des Anspruchs hatte).
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 3 ZB 09.2921

    Anhörungsrüge; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Mit Schriftsatz vom 24. November 2009, eingegangen am gleichen Tage, erhob die Klägerin Anhörungsrüge gegen den am 8. Dezember 2008 zugestellten Beschluss vom 2. Dezember 2008 im Verfahren 3 ZB 07.1033, mit dem der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde.

    Vorliegend macht die Klägerin jedoch nicht geltend, dass das Gericht klägerisches Vorbringen innerhalb des Verfahrens 3 ZB 07.1033 nicht zur Kenntnis genommen oder nicht Erwägung gezogen hätte, sondern sie stützt sich mit ihrer Gehörsrüge auf einen - n a c h der Entscheidung des Senats ergangenen - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (Az.: 2 B 64.08), der damit gerade nicht Inhalt ihres Vorbringens in dem Verfahren 3 ZB 07.1033 gewesen ist.

  • VG München, 12.01.2012 - M 17 E 11.6159

    Links auf Veröffentlichung eines Prüfberichts im Internet; Unterlassungsanspruch

    Sowohl bei einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die auf die Abwehr einer erstmals drohenden Beeinträchtigung abzielt, wie auch bei der allgemeinen Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die an einen schon erfolgten Eingriff anknüpft und auf die Abwehr gleichartiger künftiger Eingriffe abzielt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn der erneute Eingriff mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht (BayVGH v. 2.12.2008 - 3 ZB 07.1033 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.04.2011 - Au 2 K 10.43

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Aufhebung des angegriffenen Bescheids;

    Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zur zunächst verwaltungsinternen Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BayVGH vom 2.12.2008 Az.: 3 ZB 07.1033 RdNr. 5).
  • VG München, 02.09.2010 - M 12 E 10.3390

    Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; Auskunftsanspruch;

    Sowohl bei einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die auf die Abwehr einer erstmals drohenden Beeinträchtigung abzielt, wie auch bei der allgemeinen Unterlassungsklage gegen schlichtes Handeln, die an einen schon erfolgten Eingriff anknüpft und auf die Abwehr gleichartiger künftiger Eingriffe abzielt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn der erneute Eingriff mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht (BayVGH v. 2.12.2008 - 3 ZB 07.1033).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht