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   VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122   

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VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122 (https://dejure.org/2015,39652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2015 - 3 CE 15.2122 (https://dejure.org/2015,39652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 3 CE 15.2122 (https://dejure.org/2015,39652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei einer internen Dienstpostenbesetzung als Betriebsprüfungs- Hauptsachgebietsleiter ; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen und eine mögliche Hinweispflicht über Leistungsdefizite innerhalb des Beurteilungszeitraums

  • rewis.io

    Einwendungen gegen dienstliche Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; BayLlbG Art. 16; GG Art. 33 Abs. 2
    Bewerbungsverfahrensanspruch bei einer internen Dienstpostenbesetzung als Betriebsprüfungs- Hauptsachgebietsleiter; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen und eine mögliche Hinweispflicht über Leistungsdefizite innerhalb des Beurteilungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Ein entsprechender Grundsatz würde den Wertungs- und Beurteilungsspielraum des einzelnen Beurteilers generalisierend beschneiden, so dass dieser nicht mehr in der Lage wäre, in einem nur ihm zugewiesenen "Akt wertender Erkenntnis" (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - BVerwGE 150, 359 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 12.10.2015 - 3 CE 15.1637 - juris Rn. 30) aus seiner Sicht und Wertung für den zu beurteilenden Beamten eine tatsächlich sachgerechte Beurteilung anzufertigen.

    Daraus ist aber nicht zu schließen, dass der Beurteiler hiervon nicht abweichen dürfte, zumal das Bundesverwaltungsgericht gleich anschließend - vom Antragsteller aber nicht mehr zitiert - ausführt, dass der Beurteiler den Beurteilungsbeitrag mit dem Blick des erfahrenden und das Leistungsspektrum der vergleichbaren Beamten kennenden Beurteilers in das Beurteilungssystem einzupassen habe (vgl. U. v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - juris Rn. 25).

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - BVerwGE 150, 359 - juris Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Mehr kann der Beamte nicht verlangen, weil die Vielzahl von zu Werturteilen führenden Beobachtungen und Eindrücke nicht mit zumutbarem Aufwand protokolliert und festgehalten werden können (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 - juris - und B. v. 11.3.1987 - 2 B 21/87 - juris).

    Der Beurteiler hat vielmehr die Auspunktung in den Einzelmerkmalen Führungserfolg und Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten mit tatsächlichen Vorgängen, u. a. dem Fall des Jungprüfers, plausibilisiert (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 - juris Rn. 25).

    Solchen Einzelereignissen ohne selbstständig prägendes Gewicht ist keine entscheidende Bedeutung zuzumessen (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 3 ZB 11.1269

    Dienstliche Beurteilung; verbale Hinweise und Erläuterungen zu Einzelmerkmalen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Im Übrigen wurde diesem rein formalen Erfordernis durch die Einwendungsentscheidung vom 26. Mai 2015 Rechnung getragen (vgl. BayVGH, B. v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris Rn. 11).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (vgl. BayVGH, B. v. 27.3.2013 - 3 ZB 11.1269 - juris).

  • BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beweisrisikos des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Mehr kann der Beamte nicht verlangen, weil die Vielzahl von zu Werturteilen führenden Beobachtungen und Eindrücke nicht mit zumutbarem Aufwand protokolliert und festgehalten werden können (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 - juris - und B. v. 11.3.1987 - 2 B 21/87 - juris).

    Durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens ist grundsätzlich nicht die Unrichtigkeit der Beurteilung selbst bewiesen (vgl. BVerwG, B. v. 11.3.1987 - 2 B 21/87 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B. v. 20.6.2013 -2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B. v. 20.6.2013 a. a. O. Rn. 21; BayVGH, B. v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 -juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939

    Dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Des Weiteren ist es dem Beurteiler überlassen, in welcher Art und Weise er sich - insbesondere bei einem großen Personalkörper - Kenntnisse und Beurteilungsgrundlagen über den jeweiligen Beamten verschafft (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 4 und 11).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Der Beurteiler trifft seine Bewertung in eigener Verantwortung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung, die auch die durch den Beurteilungsbeitrag vermittelten Kenntnisse einzubeziehen hat (vgl. BVerwG, U. v. 5.11.1998 - 2 A 3/97 - BVerwGE 107, 360 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90

    Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Infolgedessen kommt eine Beweiserhebung hinsichtlich der lediglich zur Erläuterung reiner Werturteile nur beispielhaft aufgeführten Vorkommnisse nicht in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.1991 - 2 A 4/90 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 17.12.2010 - 3 ZB 09.2851

    Dienstliche Beurteilung; Notwendigkeit eines Beurteilungsbeitrags für

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Dies ergibt sich bereits einmal dadurch, dass ein neuer Beurteiler die Leistungen des Beurteilten anders bzw. kritischer einschätzt als der Vorbeurteiler (vgl. BayVGH, B. v. 17.12.2010 - 3 ZB 09.2851 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 3 CE 15.1637

    Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
    Ein entsprechender Grundsatz würde den Wertungs- und Beurteilungsspielraum des einzelnen Beurteilers generalisierend beschneiden, so dass dieser nicht mehr in der Lage wäre, in einem nur ihm zugewiesenen "Akt wertender Erkenntnis" (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - BVerwGE 150, 359 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 12.10.2015 - 3 CE 15.1637 - juris Rn. 30) aus seiner Sicht und Wertung für den zu beurteilenden Beamten eine tatsächlich sachgerechte Beurteilung anzufertigen.
  • VGH Bayern, 04.04.2008 - 19 ZB 05.1163

    Abmarkung; Nachweis der Grundstücksgrenze im Liegenschaftskataster; Beweiskraft

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783

    Beurteiler, Antragstellers

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570

    Einstweilige Anordnung; isoliertes Begehren auf Plausibilisierung der

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).

    Im Übrigen besteht selbst bei Beförderung im Beurteilungszeitraum keine Regel dahingehend, dass das Gesamturteil herabzusetzen ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 32).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt wird, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

    Aber selbst wenn man davon ausginge, dass aufgrund der erstmaligen Ausübung einer Führungsaufgabe durch die Beigeladene und die Beförderung im Beurteilungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 eine Beurteilung nicht mit dem Spitzenprädikat hätte erfolgen können - wobei selbst bei Beförderung im Beurteilungszeitraum keine Regel dahingehend besteht, dass das Gesamturteil um einen Punkt herabzusetzen ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 32) -, so ergibt sich daraus nicht der zwingende Schluss, dass die Beurteilung der Beigeladenen in der aktuellen dienstlichen Beurteilung 2018 mit HQ im Gesamtergebnis und dreimal HQ bei den Einzelmerkmalen fehlerhaft wäre.

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    cc) Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens ist grundsätzlich nicht die Unrichtigkeit der Beurteilung selbst bewiesen (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44 f.).

  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit, der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.393

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Auch können gleiche Leistungen von unterschiedlichen Beurteilern unterschiedlich bewertet werden (Beurteilungsspielraum) (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2013 - 2 B 134/11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 33).

  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1448

    Auswahlentscheidung zwischen Beamtem und Tarifangestellter

    Zum anderen trägt sie dem berechtigten Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass damit grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet werden (BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 24; B. v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 27).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 48; B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 45; B. v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

    Dies ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei einer Bewerbung um eine Stelle als Richterin bzw. Richter am Finanzgericht (BesGr R 2) - wie im vorliegenden Fall, in dem die Antragstellerin aus der Steuerverwaltung und die Beigeladene aus der Staatlichen Lotterieverwaltung stammen - Beamten und Beamtinnen regelmäßig aus unterschiedlichen Behörden bzw. Behördenteilen im Geschäftsbereich des StMFLH miteinander konkurrieren, deren periodische Beurteilungen aufgrund verschiedener Beurteilungsmaßstäbe, Beurteilungszeiträume oder Orientierungsschnitte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 30) nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2004 - 3 CE 04.817 - juris Rn. 18; B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.351

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Auch können gleiche Leistungen von unterschiedlichen Beurteilern unterschiedlich bewertet werden (Beurteilungsspielraum) (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2013 - 2 B 134/11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 33).

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 2 E 16.1

    Vergleichbarkeit einer periodischen dienstlichen Beurteilung mit einer

    Zum anderen trägt sie dem berechtigten Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass damit grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet werden (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 24; B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 27).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 48; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 45).

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 18.277

    Voraussetzungen für eine fiktive Laufbahnnachzeichnung im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

  • VGH Bayern, 12.10.2016 - 3 CE 16.1188

    Inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten im

  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 3 ZB 16.1813

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer Lehrkraft

  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1539

    Konkurrentenstreit um eine Rektorenstelle

  • VG Würzburg, 06.09.2016 - W 1 K 15.1443

    Erfolglose Klage gegen eine periodische dienstliche Beurteilung

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538

    Stellenbesetzungsverfahren, hier: Verwendungseignung als konstitutives

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 3 ZB 15.1567

    Probezeitbeurteilung und Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1964

    Stellenbesetzung (Rektorin an einer Grundschule)

  • VG Bayreuth, 23.03.2021 - B 5 K 19.793

    Dienstliche Beurteilung, Lehrer, keine Begründungspflicht bei Verschlechterung

  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 K 19.01571

    Erfolglose Klage auf Änderung der Beurteilung

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 20.1186

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der

  • VG Würzburg, 23.02.2016 - W 1 K 14.1102

    Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.647

    Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsbeitrag, ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VGH Bayern, 14.12.2022 - 3 ZB 22.1375

    Zur Begründung und Plausibilisierung einer dienstlichen Beurteilung

  • VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817

    Stellenbesetzungsverfahren als Seminarrektor

  • VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1421

    Umfang gerichtlicher Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Ansbach, 08.05.2018 - AN 1 E 17.01758

    Erfolgreiche Einwendungen gegen die dienstliche Beurteilung des ausgewählten

  • VG Bayreuth, 26.07.2022 - B 5 K 21.496

    Feststellung der Bewährung, kein höherwertiger Dienstposten bei gebündelter

  • VG Bayreuth, 13.07.2021 - B 5 K 20.721

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit des Beurteilers (hier verneint),

  • VG Bayreuth, 09.08.2022 - B 5 K 21.761

    Dienstliche Beurteilung, Weigerung der Übernahme von Zusatzaufgaben,

  • VG Regensburg, 03.06.2020 - RN 1 K 18.1391

    Vergleich von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen

  • VG München, 09.02.2017 - M 21 E 16.5511

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

  • VG Bayreuth, 02.06.2020 - B 5 K 18.245

    Dienstliche Beurteilung rechtmäßig

  • VG Bayreuth, 07.11.2017 - B 5 K 16.278

    Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung eines Lehrers

  • VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 16 K 20.914

    Rechtsschutz gegen Anlassbeurteilung

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