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   VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075   

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VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075 (https://dejure.org/2006,26001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075 (https://dejure.org/2006,26001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 9 ZB 05.31075 (https://dejure.org/2006,26001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylantrag einer in Deutschland lebenden Tochter äthiopischer Eltern; Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Erfordernis der schlüssigen Darlegung eines gesetzlichen Zulassungsgrundes; Gewährung von Abschiebungsschutz bei der Gefahr der Beschneidung eines ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § ... 78 Abs. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 3; ; VwVfG § 51 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 3; ; AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Das Darlegen eines Zulassungsgrundes erfordert zunächst, dass der Zulassungsgrund ausdrücklich oder doch konkludent (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/204) bezeichnet wird.

    Das erfordert, dass der Streitstoff durchdrungen und rechtlich aufbereitet wird (BVerfG, Kammer, vom 24.10.2000 NVwZ 2001, 425) und dass unter Aufgreifen und Auseinandersetzung mit den entscheidungstragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts aufgezeigt wird, dass die Voraussetzungen des jeweiligen Zulassungsgrundes vorliegen (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/205).

  • OVG Berlin, 17.09.1997 - 8 N 21.97
    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Die Begründung des Zulassungsantrags muss es dem Berufungsgericht ermöglichen, auf seiner Grundlage zu erkennen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (OVG Berlin vom 17.9.1997 NVwZ 1998, 200; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 a RdNr. 49).
  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Es darf nicht dem Verwaltungsgerichtshof überlassen werden, aus einem derartigen Gemenge herauszusuchen, was möglicherweise zur Darlegung eines Zulassungsgrundes geeignet sein könnte (vgl. OVG Hamburg vom 27.1.1997 NVwZ 1997, 689).
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Der Kläger muss unmissverständlich und zweifelsfrei kundtun, auf welchen Zulassungsgrund er sich beruft (HessVGH vom 27.5.1997 NVwZ 1998, 203 = EZAR 625 Nr. 1; Marx, AsylVfG, 5. Aufl., § 78 RdNr. 467 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Das erfordert, dass der Streitstoff durchdrungen und rechtlich aufbereitet wird (BVerfG, Kammer, vom 24.10.2000 NVwZ 2001, 425) und dass unter Aufgreifen und Auseinandersetzung mit den entscheidungstragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts aufgezeigt wird, dass die Voraussetzungen des jeweiligen Zulassungsgrundes vorliegen (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/205).
  • VGH Hessen, 09.01.1998 - 8 TZ 4242/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis; zur öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2006 - 9 ZB 05.31075
    Werden mehrere Zulassungsgründe geltend gemacht, muss deren Vorliegen jeweils selbständig dargelegt werden (HessVGH vom 9.1.1998 NVwZ 1998, 1096; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl., § 124 a RdNr. 81).
  • VG Aachen, 16.09.2014 - 2 K 2262/13

    Nigeria; Zwangsbeschneidung (unglaubhaft); Gefahrenprognose § 60 Abs. 7 AufenthG;

    Durch § 3 c Nr. 3 AsylVfG wird der Schutz auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erstreckt, sofern der Staat, Parteien oder Organisationen, die den Staat oder dessen wesentliche Teile beherrschen, sowie internationale Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder willens sind, im Sinne von § 3 d AsylVfG Schutz vor Verfolgung zu bieten, es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative bzw. interner Schutz i.S. von § 3 e AsylVfG, vgl. ebenso noch zu § 60 Abs. 1 AufenthG a.F.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Februar 2006 - 9 ZB 05.31075 - (zu Äthiopien), juris; Hessischer VGH, Urteil vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A - (zu Sierra Leone), juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2005 - A 10 K 13121/03 -, juris; VG München, Urteil vom 2. April 2009 - M 21 K 08.500077 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 29. Juli 2009 - RN 5 S 09.30157 -, juris; noch zu § 60 Abs. 1 S.3 AufenthG a.F.: Treiber in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: März, § 60 Rz. 175 ff, 183.
  • VG Würzburg, 05.12.2014 - W 3 K 14.30001

    Weibliche Genitalverstümmelung

    Demgegenüber kann das Gericht der Haltung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 3. Februar 2006 (9 ZB 05.31075 - juris Rn. 18) nicht folgen; hier stellt der Bayer. Verwaltungsgerichtshof auf eine Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG München vom 24. Januar 2005 ab, wonach Nichtregierungsorganisationen mit sozialem Aufgabengebiet von Genitalverstümmelung bedrohten Mädchen Zuflucht, zum Teil sogar langfristige Zuflucht bieten.
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 6 ZB 08.30065

    Asylrecht (Afghanistan); Folgeantrag (u.a. wegen Konversion); Zulassung der

    Eine rechtliche Grundsatzfrage ist darüber hinaus nicht entscheidungserheblich, wenn die für sie maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen im konkreten Rechtsstreit nicht vorliegen (BayVGH vom 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075 - juris -).
  • VG Aachen, 10.05.2010 - 2 K 562/07

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Nigeria, Genitalverstümmelung, soziale

    Durch § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG wurde der Schutz auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erstreckt, sofern der Staat, Parteien oder Organisationen, den des Staat oder dessen wesentliche Teile beherrschen, erwiesenermaßen nicht in der Lage oder willens sind Schutz vor Verfolgung zu bieten, es sei den, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative, vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Februar 2006 - 9 ZB 05.31075 - (zu Äthiopien), juris; Hessischer VGH, Urteil vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A - (zu Sierra Leone), juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2005 - A 10 K 13121/03 -, juris; VG München, Urteil vom 2. April 2009 - M 21 K 08.500077 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 29. Juli 2009 - RN 5 T2.09.30157 -, juris; Treiber in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: Januar 2010, § 60 Rz. 175 ff, 183.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2016 - 2 LA 16/16

    (Keine) Zulassung der Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der

    Es muss deshalb in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 1 LA 67/07 - NordÖR 2008, 48 und juris und vom 12.12.1994 - 1 L 201/94 -, juris; VGH München, Beschlüsse vom 10.5.2006 - 1 ZB 06.30447 - und vom 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075 - beide juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 - InfAuslR 2015, 168, vom 15.3.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.5.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.3.2007 - 15 A 750/07.A - juris; VGH Frankfurt, Beschlüsse vom 28.1.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.9.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.1.2013 - A 4 A 25/11 - OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9.10.2015 - 8 LA 146/15 - und vom 1.4.2014 - 13 LA 22/14 - beide juris; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 Rn. 609 ff.).
  • VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 18 K 10.30254

    Flüchtlingseigenschaft; drohende Genitalverstümmelung

    Durch § 60 Abs. 1 Satz 4 c AufenthG wurde der Schutz auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erstreckt, so denn der Staat, Parteien oder Organisationen, den Staat oder dessen wesentliche Teile beherrschen, erwiesenermaßen nicht in der Lage oder Willens sind, Schutz vor Verfolgung zu bieten, es sei denn, es besteht eine inländische Fluchtalternative (BayVGH, Beschluss vom 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075, juris).
  • VG München, 13.11.2012 - M 12 K 12.30586

    Äthiopierin; im Bundesgebiet geborenes Kind einer Asylbewerberin; Beschneidung

    Schließlich ist zu bedenken, dass in Ä. sowohl Regierungsorganisationen wie Nichtregierungsorganisationen mit sozialem Aufgabengebiet von der Beschneidung bedrohten Mädchen Zuflucht, zum Teil sogar langfristige Zuflucht bieten (BayVGH v. 3.2. 2006, 9 ZB 05.31075 ).
  • VG Regensburg, 15.12.2011 - RN 5 K 11.30280
    Nach § 60 Abs. 1 Satz 4 c AufenthG wurde der Schutz auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erstreckt, so denn der Staat, Parteien oder Organisationen, die den Staat oder dessen wesentliche Teile beherrschen, erwiesenermaßen nicht in der Lage oder willens sind, Schutz vor Verfolgung zu bieten, es sei denn, es besteht ein inländische Fluchtalternative (BayVGH, 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075 - juris).
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