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   VGH Bayern, 03.05.2010 - 19 ZB 10.51   

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https://dejure.org/2010,71101
VGH Bayern, 03.05.2010 - 19 ZB 10.51 (https://dejure.org/2010,71101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2010 - 19 ZB 10.51 (https://dejure.org/2010,71101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 19 ZB 10.51 (https://dejure.org/2010,71101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ist-Ausweisung; Betäubungsmittelstraftaten; Drogentherapie; Vater-Kind-Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 19 ZB 10.51
    Das hierfür erforderliche Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft wurde in dem angegriffenen Urteil unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris) geprüft, jedoch zutreffend verneint.
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 19 ZB 10.51
    Der Vortrag des Klägers, dass er nach Abschluss der laufenden Therapiemaßnahme wegen seiner Drogensucht und nach Haftentlassung einen Neustart beginnen, sein Umgangsrecht ausüben und seine Vaterrolle annehmen wolle, ändert hieran nichts, da der besondere Ausweisungsschutz in § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG eine tatsächlich gelebte und nicht nur in der Zukunft erstrebte familiäre Gemeinschaft voraussetzt (vgl. BVerfG vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 19 ZB 10.51
    Es liegen nach gegenwärtiger Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Abschiebung des Klägers nach Syrien auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG vom 10.7.2003 -1 C 21/02 - juris).
  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.1661

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung und damit verbundene Nebenanordnungen

    Dieser Bescheid wurde mit der rechtskräftigen Abweisung der dagegen erhobenen Klage (VG Würzburg, U.v. 30.11.2009 - W 7K 09.140; BayVGH, B.v. 3.5.2010 - 19 ZB 10.51) unanfechtbar.

    Dies folgt aus der allgemein hohen Rückfallgefahr bei derartigen Delikten (st.Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 3.5.2010 -19 ZB 10.51; Kluth/Heusch, Ausländerrecht, AufenthG § 53 Rn. 24 m.w.N.).

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