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   VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543   

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https://dejure.org/2018,12748
VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543 (https://dejure.org/2018,12748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2018 - 9 CS 18.543 (https://dejure.org/2018,12748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 9 CS 18.543 (https://dejure.org/2018,12748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 146; BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6
    Abstandsflächen und das Rücksichtnahmegebot bei Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur "Errichtung eines neuen Daches, Einbau einer Loggia, 3 Dachgauben und Dachfenster mit Einbau von 2 Wohnungen im Mehrfamilienhaus"; Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von ...

  • rewis.io

    Abstandsflächen und das Rücksichtnahmegebot bei Sondereigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2 ; BayBO Art. 6
    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur "Errichtung eines neuen Daches, Einbau einer Loggia, 3 Dachgauben und Dachfenster mit Einbau von 2 Wohnungen im Mehrfamilienhaus"; Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurechtlicher Nachbarschutz gilt auch für das Sondereigentum nach WEG!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte der Antragstellerin verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - BauR 1998, 1206 = juris Rn. 5, 6; BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin als Sondereigentümerin nur baurechtliche Abwehrrechte hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Sondereigentums geltend machen kann (so z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 1 CS 17.2539 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 21; OVG NW, U.v. 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252 = juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.; a.A. VGH BW, U.v. 13.7.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77 = juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist jedenfalls hier bei der Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene "Bebauung" abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 21), also auf die beiden sich gegenüberliegenden Gebäude (vgl. OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - BauR 2017, 2126 = juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Ein Nachbar kann sich gegenüber einer Baugenehmigung aber in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht dieser Vorschrift entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 37, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin als Sondereigentümerin nur baurechtliche Abwehrrechte hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Sondereigentums geltend machen kann (so z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 1 CS 17.2539 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 21; OVG NW, U.v. 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252 = juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.; a.A. VGH BW, U.v. 13.7.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77 = juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist jedenfalls hier bei der Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene "Bebauung" abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 21), also auf die beiden sich gegenüberliegenden Gebäude (vgl. OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - BauR 2017, 2126 = juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672

    Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Ein Nachbar kann sich gegenüber einer Baugenehmigung aber in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht dieser Vorschrift entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 37, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin als Sondereigentümerin nur baurechtliche Abwehrrechte hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Sondereigentums geltend machen kann (so z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 1 CS 17.2539 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 21; OVG NW, U.v. 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252 = juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.; a.A. VGH BW, U.v. 13.7.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77 = juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist jedenfalls hier bei der Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene "Bebauung" abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 21), also auf die beiden sich gegenüberliegenden Gebäude (vgl. OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - BauR 2017, 2126 = juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Mögliche Verringerungen des Lichteinfalls und eine weiter zunehmende Verschattung sind in solchen Lagen grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 2 A 130/16

    Rücksichtnahmegebot bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin als Sondereigentümerin nur baurechtliche Abwehrrechte hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Sondereigentums geltend machen kann (so z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 1 CS 17.2539 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 21; OVG NW, U.v. 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252 = juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.; a.A. VGH BW, U.v. 13.7.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77 = juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist jedenfalls hier bei der Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene "Bebauung" abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 21), also auf die beiden sich gegenüberliegenden Gebäude (vgl. OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - BauR 2017, 2126 = juris Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin als Sondereigentümerin nur baurechtliche Abwehrrechte hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Sondereigentums geltend machen kann (so z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 1 CS 17.2539 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 21; OVG NW, U.v. 20.11.2013 - 7 A 2341/11 - BauR 2014, 252 = juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.; a.A. VGH BW, U.v. 13.7.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77 = juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist jedenfalls hier bei der Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene "Bebauung" abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - BauR 1999, 152 = juris Rn. 21), also auf die beiden sich gegenüberliegenden Gebäude (vgl. OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - BauR 2017, 2126 = juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 9 CS 17.345

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2018 - 9 CS 18.543
    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte der Antragstellerin verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - BauR 1998, 1206 = juris Rn. 5, 6; BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 1 CS 17.2539

    Nachbarrechtsbehelf eines Sondereigentümers

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Bau eines Wohn- und Pflegeheims

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 9 CS 21.2211

    Erfolglose Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im Eilverfahren im Verfahren

    Der Rechtsschutz der Antragsteller ist damit - auch hinsichtlich nicht (ausdrücklich) erteilter Befreiungen - nach den Maßstäben zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 18).
  • VG München, 21.09.2020 - M 8 K 18.4715

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Aufstockung eines Bestandsgebäudes im

    Insoweit kann offenbleiben, ob sich die Klägerin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) aufgrund (rechnerisch) bestehender Abstandsflächenverstöße des Rückgebäudes, in welchem sich ihr Sondereigentum befindet (dessen Wirkung sich die Klägerin zurechnen lassen muss, vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 23) - das Rückgebäude vermag bei einer Höhe von 11, 80 m und einem Abstand von ca. 3,0 m zur gemeinsamen Grenze die Abstandsflächen auf eigenem Grund ersichtlich nicht einzuhalten - gegenüber der Bebauung auf dem Baugrundstück überhaupt auf einen Abstandsflächenverstoß berufen kann.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 9 ZB 20.602

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlicher Nachbarklage gegen

    Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) und zur Dachneigung sowie zur Dachform kann grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung zugesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2020 - 9 CS 19.1514 - juris Rn. 14; B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 18; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlender Drittschutz gegen Maß der

    Vermitteln kann einen Abwehranspruch im Übrigen der Umstand, dass es einem Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 25. Februar 1977 - IV C 22/75; BayVGH, B.v. 3. Mai 2018 - 9 CS 18.543).
  • VG Würzburg, 15.03.2021 - W 5 S 21.132

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Dachterrassen

    Darüber hinaus folgt die Kammer dem von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz, dass sich ein Nachbar nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen kann, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück den Anforderungen dieser Vorschrift nicht entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543; U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131; VGH Mannheim, B.v. 29.9.2010 - 3 S 1752/10; alle juris).
  • VG München, 06.04.2022 - M 8 SN 22.152

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau zu einer

    Insoweit kann offenbleiben, ob sich die Antragsteller aufgrund des Umstands, dass das Gebäude, in welchem sich ihr Sondereigentum befindet (dessen Wirkung sich die Antragsteller zurechnen lassen müssen, vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 23), zum Baugrundstück hin die erforderlichen Abstandsflächen auf eigenem Grund ersichtlich ebenfalls nicht einhält, gegenüber der Bebauung auf dem Baugrundstück nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) überhaupt auf einen Abstandsflächenverstoß berufen können.
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CS 21.953

    Baugenehmigung zur Nutzung von zwei nördlichen Flachdächern als Dachterrassen

    Ein Nachbar kann sich gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht dieser Vorschrift entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 29).
  • VG Ansbach, 19.09.2022 - AN 9 K 21.01659

    Berechnung der Höhe abstandsflächenfreier bzw. privilegierter Anlagen, Bestimmung

    Vermitteln kann einen Abwehranspruch im Übrigen der Umstand, dass es einem Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 25.02.1977 - IV C 22/75; BayVGH, B.v. 03.05.2018 - 9 CS 18.543).
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