Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13252
VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701 (https://dejure.org/2021,13252)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2021 - 11 CS 21.701 (https://dejure.org/2021,13252)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 11 CS 21.701 (https://dejure.org/2021,13252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 S. 1 und 2; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 5; FeV Nr. 9.1, 9.2.1, 9.2.2 Anlage 4 zur
    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland, Gebrauch zu machen, wegen mangelnder Trennungsfähigkeit, gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum, eingeräumter Kokainkonsum, keine Wiedererlangung der Fahreignung durch nicht nachgewiesenen, Drogenverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Rechts; von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland; Gebrauch zu machen; wegen mangelnder Trennungsfähigkeit; gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum; eingeräumter Kokainkonsum; keine Wiedererlangung der Fahreignung durch nicht nachgewiesenen; Drogenverzicht

  • rechtsportal.de

    Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 11 CS 18.1271

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts der Schizophrenie

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Es ist unschädlich, dass die gegebene Begründung auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verwendet werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Diese Bestimmung normiert lediglich eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, sodass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 23; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Nicht zu beanstanden ist, dass das besondere öffentliche Interesse für die Anordnung des Sofortvollzugs hier nicht über das Interesse hinausgeht, das die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Vorlage des Führerscheins rechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Diese Bestimmung normiert lediglich eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, sodass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 23; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 CS 19.1432

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Abgesehen davon ist die Entziehung der Fahrerlaubnis angesichts der Gefahren für Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer durch fahrungeeignete Personen auch unter Berücksichtigung einschneidender persönlicher, familiärer und beruflicher Folgen für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2019 - 11 CS 19.1432 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 20.7.2002 - 1 BvR 2062/96 - juris Rn. 50 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Nach den insoweit maßgeblichen (BVerwG, U.v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 - BVerwGE 133, 186 = juris Rn. 16) Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung wird als regelmäßige Einnahme von Cannabis, die für sich genommen die Fahreignung entfallen lässt, der tägliche oder gewohnheitsmäßige Konsum bezeichnet (Nr. 3.14.1).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 14 f.; B.v. 4.12.2012 - 11 ZB 12.2267 - juris Rn. 3; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 = juris Rn. 22 jeweils m.w.N.; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien).
  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an den Nachweis der Wiedererlangung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 14 f.; B.v. 4.12.2012 - 11 ZB 12.2267 - juris Rn. 3; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 = juris Rn. 22 jeweils m.w.N.; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
    Erweist sich dieser aus anderen als den von der Behörde angeführten Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23; vgl. auch Schulz in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 39 Rn. 22 f. zum Auswechseln der Begründung und der Rechtsgrundlage).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 11 CS 19.669

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 ZB 12.2267

    Entziehung der Fahrerlaubnis; regelmäßiger Cannabiskonsum; stabiler

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 11 CS 21.701 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 M 279/20 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 B 390/20 -, juris Rn. 8ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2018 - 10 B 10142/18 -, juris Rn. 3).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind, oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (st.Rspr., vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 11 CS 21.701 -, juris Rn.

  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

    Es ist unschädlich, dass die gegebene Begründung auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verwendet werden könnte (BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 24).

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

    Es ist unschädlich, dass die gegebene Begründung auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verwendet werden könnte (BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 24; VG München, B.v. 8.7.2020 - 6 S 20.2061 - BeckRS 2020, 20547 Rn. 22 f.).

  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 11 CS 21.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - einstweiliger Rechtsschutz

    Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV sind entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - juris Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [VBl S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [VBl S. 775]).
  • VG Köln, 28.05.2021 - 6 L 711/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschlüsse vom 23.06.2016 - 11 CS 16.907 - juris, Rn. 23, vom 27.02.2017 - 11 CS 16.2316 -, juris, Rn. 28, vom 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris, Rn. 25, vom 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066 -, juris, Rn. 18, vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 -, juris, Rn. 32, und vom 03.05.2021 - 11 CS 21.701 -, juris, Rn. 20 m. w. N.
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

    Dementsprechend ist die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Betroffenen und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Betroffene die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).
  • VG Bayreuth, 13.02.2023 - B 1 S 23.64

    Einnahme von Methamphetamin, Amphetamin und Cannabis, Entzug der Fahrerlaubnis

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Betroffenen und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Betroffene die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht