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   VGH Bayern, 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154   

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VGH Bayern, 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 (https://dejure.org/2006,46922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 (https://dejure.org/2006,46922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2006 - 22 ZB 05.3154 (https://dejure.org/2006,46922)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage;

    vgl. hierzu auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 -, BRS 70 Nr. 103; BayVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 22 ZB 05.3154 - zur gesicherten Erschließung eines Steinbruchs.
  • VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17

    Windenergieanlage; Körperschaftswald; Waldweg; Gestattung für Baustellenverkehr

    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 09.1229

    Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau

    (4) Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; BayVGH Beschluss vom 3.8.2006 Az. 22 ZB 05.3154 ; VGH Mannheim BRS 59 Nr. 86).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Eine ungewöhnliche Sachlage kann sich durch eine besonders schwierige oder eine besonders umfangreiche Planung sowie durch einen ungewöhnlichen Verfahrensablauf ergeben (Bayer.VGH, B. v. 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 22 B 09.1949

    Auslegung einer nicht statthaften Streitwertbeschwerde als Gegenvorstellung

    Die "Beschwerde" ist als Gegenvorstellung auszulegen (vgl. BayVGH vom 14.5.2007 Az. 22 ZB 05.3154).
  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 08.1531

    Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau

    (4) Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; BayVGH Beschluss vom 3.8.2006 Az. 22 ZB 05.3154 ; VGH Mannheim BRS 59 Nr. 86).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.261

    Kein Anspruch auf Erteilung einer zivilrechtlichen Sondernutzungsvereinbarung und

    Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Vorhabensträger ausgegangen werden, wenn dieser ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH, B.v. 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; BayVGH, B.v. 3.8.2006 - 22 ZB 05.3154 - juris; BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 15 B 10.2283 - juris).
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