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   VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48   

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VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48 (https://dejure.org/2001,22035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2001 - 1 N 98.48 (https://dejure.org/2001,22035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2001 - 1 N 98.48 (https://dejure.org/2001,22035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer auf einem unwirksamen Bebauungsplan fußenden Änderungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475
    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Der Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gab der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. September 1999 (Az. 1 B 96.3475) statt, weil ein Vorbescheidsantrag, mit dem die planungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots geklärt werden solle, keinen "prüffähigen" Inhalt habe.

    Danach waren in der Umgebung des Grundstücks der Antragstellerin (unbebaute Teilfläche der Fl.Nr. 861) außer den nordöstlich angrenzenden Betrieben "keine störenden Betriebe und Einrichtungen zu sehen"; bei dem Gebäude, an das sich das Alten- und Pflegeheim anschließen soll, handelte es sich um einen "Wohnkomplex" (bei dem Augenschein des Verwaltungsgerichtshofes am 6. Mai 1998 in dem Berufungsverfahren 1 B 96.3475 hatten sich die Verhältnisse nicht geändert).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1998 - 3 S 1699/97
    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Ein solches Gebiet wäre kein Mischgebiet (vgl. hierzu auch VGH BW vom 4.2.1998 BauR 1998, 976 ).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos und damit unwirksam, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist (grundlegend hierzu: BVerwG vom 29.4.1977 E 54, 5/11 = DVBl 1977, 768 ; aus neuerer Zeit etwa BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 und - zuletzt - vom 29.5.2001 - 4 B 33.01 [derzeit nur in Juris veröffentlicht ).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos und damit unwirksam, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist (grundlegend hierzu: BVerwG vom 29.4.1977 E 54, 5/11 = DVBl 1977, 768 ; aus neuerer Zeit etwa BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 und - zuletzt - vom 29.5.2001 - 4 B 33.01 [derzeit nur in Juris veröffentlicht ).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Der sog. hypothetische Gemeindewille (vgl. BVerwG vom 18.7.1989 E 82, 225/230 = NVwZ 1990, 157 ) steht der Annahme, das die Antragsgegnerin die Änderungsatzung auch als einfachen Bebauungsplan ohne Baugebietsfestsetzung erlassen hätte, entgegen.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Änderungssatzung für sich alleine mit einem Normenkontrollantrag angegriffen werden kann (BVerwG vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden funktionslos und damit unwirksam, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist (grundlegend hierzu: BVerwG vom 29.4.1977 E 54, 5/11 = DVBl 1977, 768 ; aus neuerer Zeit etwa BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 und - zuletzt - vom 29.5.2001 - 4 B 33.01 [derzeit nur in Juris veröffentlicht ).
  • OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99

    Prüfungsgebühren für Referendare

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48
    Aus diesem Grund hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin hin auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurück (Beschluss vom 8.3.2000 - BVerwG 4 B 17.99).
  • VG München, 03.02.2016 - M 9 K 15.2357

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Flüchtlingsheim im

    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden nur dann funktionslos und damit unwirksam, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist (BayVGH, U. v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 31 m. w. N.).

    Eine Funktionslosigkeit der Festsetzung als Mischgebiet kommt vielmehr schon bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart in Betracht (BayVGH, U. v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.).

    Da damit dauerhaft eine Realisierung eines ausreichenden gewerblichen Anteils im Plangebiet ausscheiden würde, käme nach einer Realisierung des Vorhabens eine Funktionslosigkeit des Bebauungsplans entsprechend der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.) in Betracht.

  • VG München, 07.07.2009 - M 1 K 08.926

    Funktionslosigkeit einer Festsetzung des Bebauungsplans; Kfz-Lackierbetrieb;

    Die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 c ist gemäß Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2001 (Az. 1 N 98.48) nichtig.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 3. September 2001, Az. 1 N 98.48, festgestellt, dass nur noch diese Teilfläche verbleibt, um die für ein Mischgebiet erforderliche gleichgewichtige und gleichwertige Durchmischung von Wohn- und Gewerbenutzung zu erreichen.

    Diesen 3. Änderungsbebauungsplan hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Betreiben der Beigeladenen im Verfahren 1 N 98.48 für nichtig erklärt.

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589

    Etikettenschwindel bei Festsetzung eines Bebauungsplans

    Die Klägerin nimmt hier Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 3. September 2001 (1 N 98.48 - juris), in der ausgeführt wird, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplans funktionslos und damit unwirksam werden, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist.
  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 S 21.00427

    Eilantrag einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Wohnanlage - Wirkung des

    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 3.2.2016 - M 9 K 15.2357, nachfolgend: BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589) wird unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.) ausgeführt, dass die Funktionslosigkeit der Festsetzung als Mischgebiet bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart in Betracht kommt.
  • VG München, 20.11.2019 - M 9 K 17.4569

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bürogebäude mit

    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden nur dann funktionslos und damit unwirksam, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist (BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 N 16.350

    Fehlende Festsetzung der Grundflächenzahl

    Die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans erstreckt sich deshalb auf nachfolgende Satzungen zur Änderung dieses Bebauungsplans, wenn sich der Änderungsbebauungsplan vom Inhalt seiner Festsetzungen gegenüber dem alten Plan nicht verselbstständigt hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1992 - 4 NB 22.92 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 42; U.v. 28.2.2017 - 15 N 15.2042 - BayVBl 2017, 594).
  • VGH Bayern, 30.06.2022 - 2 NE 22.1132

    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - fehlendes

    Dass auch für diesen Fall eine ungefähre Gleichgewichtigkeit von Wohnen einerseits und Gewerbe andererseits nicht gewährleistet ist, liegt auf der Hand (vgl. auch BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - BeckRS 2001, 24947: Funktionsloswerden bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2023 - 25 K 5056/21

    Baugenehmigung Mehrfamilienhaus

    vgl. zur Funktionslosigkeit einer Mischgebietsfestsetzung bei "Umkippen" in einen anderen Gebietstyp OVG NRW, Urteil vom 27. November 2014 - 7 D 35/13.NE - juris, Rn. 45; zur Funktionslosigkeit einer Mischgebietsfestsetzung bei einem Anteil des Wohnens von 80 % BayVGH, Urteil vom 3. September 2001 - 1 N 98.48 - juris.
  • VG Ansbach, 27.03.2023 - AN 17 S 23.145

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Mischgebiet, Gemeinde, Vorhaben, Festsetzungen,

    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 3.2.2016 - M 9 K 15.2357 juris, nachfolgend: BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 juris) wird unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.) ausgeführt, dass die Funktionslosigkeit der Festsetzung als Mischgebiet bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart in Betracht kommt.
  • VG Köln, 21.07.2010 - 23 K 2927/07

    Errichtung eines Einzelhandel mit "Waren aller Art" im Gewerbegebiet; Eine im

    Denn die 7. Änderungssatzung ist für sich alleine eine in sich geschlossene Regelung, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.09.2001 - 1 N 98.48 -, juris Rn. 42.
  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029

    Erneuerung einer Bahnbrücke, Verlegung einer Bundesstraße, gemeindliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2012 - 1 MB 18/12

    Korrektur einer Entscheidung bzw. Rechtsweggarantie mittels Anhörungsrüge

  • VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00248

    Gemeinbedarf (Sportanlage); Gebietserhaltungsanspruch (verneint); Mischgebiet

  • VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316

    Fläche für Gemeinbedarf (Sportanlage); Gebietserhaltungsanspruch (verneint);

  • VG Ansbach, 15.10.2009 - AN 18 K 09.00647

    Carport und Abstellraum; verfahrensfreies Vorhaben ( - ); sachliche Zuständigkeit

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