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   VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700   

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VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700 (https://dejure.org/2019,31878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2019 - 10 C 19.1700 (https://dejure.org/2019,31878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2019 - 10 C 19.1700 (https://dejure.org/2019,31878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 2; AufenthG § 5, § 10 Abs. 3, § 25 Abs. 5, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AEUV Art. 20
    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • rewis.io

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ertzeilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Zumutbarkeit einer Nachholung des Visumverfahrens

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsrecht; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens; grenzüberschreitender Sachverhalt; Kernbestand der Unionsbürgerrechte; strikter Rechtsanspruch; erforderliches Visum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Soweit der Kläger erstmals im Klageverfahren einen "europarechtlichen Anspruch ... auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Art. 20 AEUV" geltend macht (s. Klagebegründung v. 3.6.2019, S. 3) und damit sinngemäß die Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU (analog) begehrt (vgl. hierzu, BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 22 f.), hat seine Klage ebenfalls keine hinreichenden Erfolgsaussichten.

    Denn die Anwendung unionsrechtlicher Bestimmungen über die Freizügigkeit setzt grundsätzlich einen grenzüberschreitenden Sachverhalt voraus (Tewocht in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.5.2019, § 1 Rn. 30 FreizügG/EU, § 28 AufenthG Rn. 6; zu Art. 21 AEUV: BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Seinen Kindern wird demzufolge die Möglichkeit, den Kernbestand der aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, nicht verwehrt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 34 f.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u. 8 andere, C-113/15 - juris Rn. 69, 78 f.; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Vorliegend steht dem Kläger ein solcher strikter Rechtsanspruch aber schon deswegen nicht zur Seite, weil er ohne das erforderliche Visum eingereist ist und demzufolge die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 19; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 19.2188 - juris Rn. 8).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11; B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur vorliegt, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht; ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung sind hingegen nicht ausreichend (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 10 B 11.978

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Umgangs mit deutschem Kind; Besonderheiten des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Jedenfalls stehen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift genauso wie ein Abweichen von den nach obigen Ausführungen nicht vorliegenden Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Zunächst ist fraglich, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 ZB 18.1780 - juris Rn. 7 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur vorliegt, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht; ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung sind hingegen nicht ausreichend (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 7).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Seinen Kindern wird demzufolge die Möglichkeit, den Kernbestand der aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, nicht verwehrt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 34 f.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u. 8 andere, C-113/15 - juris Rn. 69, 78 f.; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 39).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Die Vertragsbestimmungen über die Unionsbürgerschaft verleihen Drittstaatsangehörigen dagegen keine eigenständigen Rechte (vgl. EuGH, U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 66; U.v. 8.5.2013 - Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku, C-87/12 - juris Rn. 35).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Hinsichtlich der mit Blick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK erforderlichen umfassenden Abwägung der zu berücksichtigenden Belange verweisen die Beklagte und das Verwaltungsgericht zutreffend auf die Bedeutung des Visumverfahrens für eine wirksame Steuerung der Zuwanderung und darauf, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG vereinbar ist, einen Ausländer auf die Nachholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
    Seinen Kindern wird demzufolge die Möglichkeit, den Kernbestand der aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, nicht verwehrt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 34 f.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u. 8 andere, C-113/15 - juris Rn. 69, 78 f.; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 11 S 14.19

    Untersagung der Abschiebung des Vaters einer Patchwork-Familie zwecks Nachholung

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634

    Materielle Beweislast in Bezug auf den Zeitpunkt des Entschlusses zur

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Die Entstehung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV setzt voraus, dass ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (EuGH, Urteil vom 08.05.2013 - C-82/16 -, juris Rn. 63 ff.; Urteil vom 10.05.2017 - C-133/15 -, juris Rn. 70 ff.; Urteil vom 13.09.2016 - C-165/14 -, juris Rn. 51; Urteil vom 19.10.2004 - C 200/02 -, juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34; Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, BVerwGE 147, 261 Rn. 33 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; Bayer. VGH, Beschluss vom 03.09.2019 - 10 C 19.1700 -, juris Rn. 7; OVG Bln.-Bdbg., Beschluss vom 31.10.2019 - 11 S 63.19 -, juris Rn. 7 f.).
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).

    Dass der Ausländer ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 23; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Denn es obliegt der Antragstellerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet und der Einholung einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19, Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 33; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Auch ein kleines Kind, selbst wenn es wie die Tochter des Antragstellers die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Dass der Betroffene ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    (bb) Allerdings ist bereits fraglich, ob die von dem Antragsteller unter Hinweis auf seine familiäre Bindungen im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG nicht deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG - in einem abgestuften System - abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand anwendbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

    Dass der Betroffene ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Allerdings ist bereits fraglich, ob die von dem Antragsteller unter Hinweis auf seine familiäre Bindungen im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG nicht deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG - in einem abgestuften System - abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand anwendbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955

    Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen

    Allein das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft führt ebenso wenig dazu, regelmäßig von der Unzumutbarkeit der Einhaltung des Visumverfahrens auszugehen, wie der Umstand, dass ein kleines Kind betroffen ist, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.994 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

    Auch ein kleines Kind ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

    Zwar ist schon fraglich, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4; U.v. 30.10.2018 - 10 ZB 18.1780 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Es ist nicht ersichtlich - das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem Antragsteller und seinem Unionsbürgerkind an dieser Stelle unterstellt -, dass das Unionsbürgerkind des Antragstellers durch das Erfordernis einer Nachholung des Visumsverfahrens faktisch gezwungen wäre, gemeinsam mit dem Antragsteller das Unionsgebiet angesichts der voraussichtlich ein- bis höchstens dreimonatigen Trennungszeit zu verlassen (vgl. zur einmonatigen Trennungszeit VG Augsburg, B.v. 16.7.2019 - Au 1 K 19.368 Rn. 28, bestätigt durch BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 6 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22

    Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin gegenüber dem Antragsgegner die Bereitschaft zur Nachholung des Visumverfahrens gezeigt und zur Verfahrensbeschleunigung eine Vorabzustimmung erbeten hätte (vgl. hierzu SächsOVG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 3 A 866/20 - juris Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455

    Kein Verzicht auf Nachholung des Visumverfahrens

    Allein das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft führt ebenso wenig dazu, regelmäßig von der Unzumutbarkeit der Einhaltung des Visumverfahrens auszugehen, wie der Umstand, dass gegebenenfalls ein kleines Kind betroffen ist, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.994 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647

    Kein Verzicht auf Durchführung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 09.07.2021 - 10 ZB 21.1476

    Titelerteilungssperre bei einem abgelehnten Asylbewerber

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 10 C 20.3063

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Bedürfnis weiterer Aufklärung im

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800

    PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit

  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1849

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für Familienangehörige

  • VG Regensburg, 25.01.2021 - RN 9 K 20.2982

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 19 CE 22.1262

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens - Verweigerung der Mitwirkung

  • VG Augsburg, 02.12.2020 - Au 1 K 20.1968

    Aufenthaltsrecht wegen Ausübung der elterlichen Sorge - Ablehnung von

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 CE 22.2285

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 10 C 19.2043

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens zum Familiennachzug eines Vaters

  • VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 6 E 21.1140

    Kein Duldungsanspruch wegen Kleinkind bei verweigerter Mitwirkung

  • VG Augsburg, 20.04.2021 - Au 1 K 20.1968

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der elterlichen Sorge ohne

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.01242

    Kein Anspruch auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

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