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   VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727   

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VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727 (https://dejure.org/2008,16569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2008 - 15 ZB 08.727 (https://dejure.org/2008,16569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 15 ZB 08.727 (https://dejure.org/2008,16569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an einem denkmalgeschützten Anwesen - Anforderungen an die Abstimmung der Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine konkrete und maßnahmenbezogene Abstimmung als Voraussetzung der Erteilung einer Grundlagenbescheinigung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege; Erforderlichkeit von Aufwendungen zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung als ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 7 i Abs. 1; ; EStG § 10 f; ; EStG § 10 g; ; DSchG Art. 25

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1053
  • BauR 2009, 1580
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.09.2004 - X B 51/04

    Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
    Sie müssten vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, "geboten" sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH vom 8.9.2004 Az. X B 51/04 ).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).

    Die Abstimmung muss auf die konkrete Baumaßnahme bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - juris Rn. 9).

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 10.597

    Denkmalschutzrecht; steuerrechtliche Vergünstigung; Abstimmungserfordernis;

    Sie hat grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen und dient so vor allem dazu, die Erforderlichkeit der Maßnahmen im Sinne der einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten (BayVGH vom 3.12.2008, Az. 15 ZB 08.727; juris).

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischer Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BayVGH vom 3.12.2008, a.a.O.).

    Um in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung zu gelangen, müssen die Aufwendungen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, "geboten" sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BVH vom 8.9.2004, Az. X B 51/04; juris; BayVGH vom 3.12.2008, Az. 15 ZB 08.727; juris).

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417

    Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).
  • VG Hannover, 26.11.2018 - 4 A 1986/18

    Denkmalschutzgesetz; Steuerbescheinigung

    Dabei hat die Abstimmung grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen, denn sie dient vor allem dazu, die Erforderlichkeit der Maßnahmen im Sinne der einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten (so OVG Lüneburg Urt. v. 17.02.87 - 6 A 31/87 -, BRS 49, Nr. 148; VGH München Urt. v. 03.12.08 - 15 ZB 08.727 -, Juris).

    An der erforderlichen Abstimmung fehlt es auch dann, wenn die Baumaßnahme in wesentlichen Bereichen anders als vorher abgestimmt durchgeführt wird (vgl. dazu VGH München Urt. v. 03.12.08, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).
  • VG Augsburg, 15.11.2012 - Au 5 K 11.1158

    Erteilung einer Bescheinigung für die erhöhte Absetzbarkeit von Sanierungs-und

    Sie hat grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen und dient so vor allem dazu, die Erforderlichkeit der Maßnahmen im Sinne der einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten (vgl. BayVGH vom 3.12.2008 Az: 15 ZB 08.727; VG Augsburg vom 1.3.2012 Az. Au 5 K 10.597; VG Augsburg vom 10.12.2009 Az. Au 5 K 08.1843).

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BayVGH vom 3.12.2008 a.a.O.).

  • VG München, 08.10.2012 - M 8 K 11.1478

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Aufzugseinbau; Dachgeschossausbau; vorherige

    Die Abstimmung muss auf die konkrete Baumaßnahme bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten genügt hierfür nicht (BayVGH Beschl. v. 3.12.2008 Az. 15 ZB 08.727 NVwZ 2009, 1053 - juris Rdnr. 9).
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680

    Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - juris).
  • VGH Bayern, 17.10.2013 - 2 B 13.1521

    Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).
  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 5 K 08.1843

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absehbarkeit von Sanierungs- und

    Sie hat grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahmen zu erfolgen und dient so vor allem dazu, die Erforderlichkeit der Maßnahmen im Sinne der einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten (BayVGH vom 3.12.2008 Az. 15 ZB 08.727).

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BayVGH vom 3.12.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78

    Steuervergünstigung für Sanierung eines Baudenkmals

  • VG München, 18.07.2011 - M 8 K 10.3818

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern

  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 1 ZB 22.1320

    Denkmalschutzrechtliche Bescheinigung - Abstimmung der Baumaßnahmen

  • VG Magdeburg, 15.12.2015 - 4 A 200/13

    Denkmalrechtliche Bescheinigung nach § 20 Abs. 3 DenkmSchG LSA i. V. m. § 7 i

  • VG München, 14.01.2015 - M 9 K 14.1124

    Teilweise erfogreiche Klage auf Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.730

    Bescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Baumaßnahmen an

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 2 BV 17.198

    Anspruch auf Erteilung einer einkommensteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung

  • VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925

    Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer

  • VGH Bayern, 05.07.2013 - 21 ZB 13.512

    Denkmalschutz / Steuerbescheinigung; keine Zulassungsgründe

  • VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887

    Grundlagenbescheinigung; Abstimmung zwischen Landesamt und Denkmaleigentümer

  • VG München, 19.12.2011 - M 8 K 09.319

    Grundlagenbescheinigung für erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Abstimmung im

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213

    Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege

  • VG München, 15.01.2020 - M 29 K 18.3892

    Verwaltungsgerichte, Denkmalschutzbehörde, Steuerbegünstigung, Baumaßnahmen,

  • VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.4701

    Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Bescheinigung

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
  • VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486

    Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal

  • VG München, 08.11.2010 - M 8 K 09.4231

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern; Bescheinigungsfähigkeit von Herd und Spüle

  • VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01423

    Denkmal; Dachgeschossausbau; Baugenehmigung; Steuerliche Anerkennung

  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 15 ZB 09.1824

    Baumaßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude; Abstimmung mit dem Landesamt für

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