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   VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774   

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VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774 (https://dejure.org/2009,5400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2009 - 19 B 08.2774 (https://dejure.org/2009,5400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 19 B 08.2774 (https://dejure.org/2009,5400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anrechnung des Fiktionszeitraums nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 auf die in § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 2004 für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestimmte Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der Berechnung der Sieben-Jahres-Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Voraussetzung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 81 Abs. 4; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer, Fortgeltungsfiktion, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Rechtsweggarantie, faires Verfahren

  • Judicialis

    AufenthG § 26 Abs. 4 Satz 1; ; AufenthG § 81 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 26 Abs. 4 Satz 1; AufenthG § 81 Abs. 4
    Ausländerrecht (ohne Asylrecht) einschließlich ausländerrechtlicher Maßnahmen gegen Asylbewerber, soweit sie nicht vom Bundesamt auf der Grundlage des Asylverfahrensrechts und des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Iraker erstreitet Niederlassungserlaubnis - Auch Zeitraum zwischen Antragsstellung bis zur Entscheidung zählt zur Sieben-Jahres-Frist

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 29.03.2007 - 3 BS 113/06

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Fortgeltungsfiktion,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Infolgedessen ist nicht nur die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens (§ 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG), sondern auch der Zeitraum von der Stellung des Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag auf die in § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestimmte Frist anzurechnen (im Anschluss an Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1).

    Auch aus dem Beschluss des Sächsischen OVG vom 29. März 2007 - 3 BS 113/06, EZAR-NF 24 Nr. 1 folge nichts anderes.

    Dies ergebe sich sowohl aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 15/420, S. 96) und Nr. 81.4.1 der vorläufigen Anwendungshinweise als auch aus der Entscheidung des Sächsischen OVG vom 29. März 2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1.

    Der Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1, Seite 3; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 769; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreutzer, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl., 2008, § 26 RdNr. 7; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2008, RdNr. 23 zu § 26 AufenthG; a.A. nur OVG NW, Beschluss vom 12.1.2005 - 18 B 60/05 -, juris).

  • VGH Hessen, 28.12.2006 - 12 TG 2396/06

    Erhöhter Ausweisungsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Damit hat der Gesetzgeber bewusst mit der Systematik des "alten" Ausländerrechts gebrochen und die Fiktionswirkung insgesamt auf eine neue Grundlage gestellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 M 167/06 - juris; HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74).

    Die Fiktion der Fortgeltung des Aufenthaltstitels will sicherstellen, dass Vorschriften, die an den Besitz eines Aufenthaltstitels anknüpfen, weiterhin anwendbar bleiben (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74 f.).

    Will man sich dem nicht anschließen, so wäre - im Sinne einer einheitlichen Betrachtung - die Aufgabe der zu § 56 AufenthG ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2006 - 19 ZB 06.185 - und 18. September 2006 - 19 CS 06.1713) die notwendige Folge (siehe insoweit auch bereits HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74 [75]).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Eine bereits in der Lebenswirklichkeit vollzogene innerstaatliche Integration soll auch rechtlich nachvollzogen werden können (im Anschluss an VGH BW, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5).

    Der Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1, Seite 3; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 769; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreutzer, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl., 2008, § 26 RdNr. 7; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2008, RdNr. 23 zu § 26 AufenthG; a.A. nur OVG NW, Beschluss vom 12.1.2005 - 18 B 60/05 -, juris).

    Der Wegfall der Voraussetzungen nach §§ 22 bis 25 AufenthG kann der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG deshalb nicht entgegengehalten werden, solange der Ausländer sich noch im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes befindet (so mit Recht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.), wofür gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG der Besitz einer Fiktionsbescheinigung und damit die rechtzeitige Stellung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis genügt (vgl. statt aller Maaßen in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 770).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Bereits unter der Geltung des AuslG 1990 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zeit des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (nunmehr § 9 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) die Zeit von der Versagung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Erteilung oder Verlängerung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs gleichzustellen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 [321 f.]).

    Hätte die Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Siebenjahresfrist ablehnend über die beantragte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entschieden, so wäre dem Betroffenen hiergegen der Rechtsweg offen gestanden verbunden mit der Möglichkeit, sich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 (321 f.) zugleich auch im Besitz seiner Anwartschaft auf aufenthaltsrechtliche Verfestigung zu halten.

  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 19 ZB 06.185
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    dd) Dem stehen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2006 - 19 ZB 06.185 - und 18. September 2006 - 19 CS 06.1713 - nur scheinbar entgegen (vgl. hierzu auch Heinhold, ZAR 2008, 161 [163 f.]).

    Will man sich dem nicht anschließen, so wäre - im Sinne einer einheitlichen Betrachtung - die Aufgabe der zu § 56 AufenthG ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2006 - 19 ZB 06.185 - und 18. September 2006 - 19 CS 06.1713) die notwendige Folge (siehe insoweit auch bereits HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74 [75]).

  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 19 CS 06.1713
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    dd) Dem stehen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2006 - 19 ZB 06.185 - und 18. September 2006 - 19 CS 06.1713 - nur scheinbar entgegen (vgl. hierzu auch Heinhold, ZAR 2008, 161 [163 f.]).

    Will man sich dem nicht anschließen, so wäre - im Sinne einer einheitlichen Betrachtung - die Aufgabe der zu § 56 AufenthG ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2006 - 19 ZB 06.185 - und 18. September 2006 - 19 CS 06.1713) die notwendige Folge (siehe insoweit auch bereits HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74 [75]).

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2009 trug sie ergänzend vor, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2005 - 1 C 18/04 -, BVerwGE 124, 326 (331 f.) könne geschlossen werden, dass § 26 Abs. 4 AufenthG - ungeschrieben - voraussetze, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis weiterhin vorliegen müssten, was vorliegend jedoch gerade nicht der Fall sei.

    Dem steht, anders als die Beklagte offenbar meint, auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 (331 f.) nicht entgegen.

  • VGH Bayern, 23.01.2008 - 19 CS 07.2828

    Berücksichtigung der Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Auf die dagegen erhobenen Beschwerden wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts durch die Beschlüsse des Senats vom 10. Dezember 2007 - 19 C 07.2829 - und 23. Januar 2008 - 19 CS 07.2828 - aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt sowie die aufschiebende Wirkung seiner Klage angeordnet.

    Die im Beschluss des Senats vom 23. Januar 2008 - 19 CS 07.2828 - für den Fall einer Nichtberücksichtigung der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG geäußerte Befürchtung einer Dispositionsmöglichkeit der Ausländerbehörde über die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 AufenthG könne die Kammer nicht teilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - 18 B 60/05

    Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Anrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Der Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1, Seite 3; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 769; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreutzer, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl., 2008, § 26 RdNr. 7; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2008, RdNr. 23 zu § 26 AufenthG; a.A. nur OVG NW, Beschluss vom 12.1.2005 - 18 B 60/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2006 - 2 M 167/06

    Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774
    Damit hat der Gesetzgeber bewusst mit der Systematik des "alten" Ausländerrechts gebrochen und die Fiktionswirkung insgesamt auf eine neue Grundlage gestellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 M 167/06 - juris; HessVGH, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 TG 2396/06 -, AuAS 2007, 74).
  • VG Augsburg, 26.04.2007 - Au 1 S 07.232
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    - Bayerischer VGH München - 04.02.2009 - AZ: VGH 19 B 08.2774.

    Auf die Berufung des Klägers hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 4. Februar 2009 (InfAuslR 2009, 335) das Urteil des Verwaltungsgerichts sowie den Bescheid der Beklagten aufgehoben und diese verpflichtet, dem Kläger eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

  • VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631

    Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels steht dem Erlaubnisbesitz nicht

    Mit Beschluss des Senats vom 22. September 2009 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) ausgesetzt.

    Wie im Urteil des Senates vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774 Rz.42) bereits dargelegt, würde die Berücksichtigung der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG im Rahmen des § 56 AufenthG zur Anerkennung von Rechtswirkungen führen, die in diesen Fällen regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen können, weil es infolge des Vorliegens eines Ausweisungstatbestandes an einer Verlängerungsmöglichkeit fehlt (vgl. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610

    Ausländerrecht; Änderung der Sach- und Rechtslage (Aussetzung des Verfahrens

    An dieser Zuständigkeit ändert nichts die Tatsache, dass das Verfahren aufgrund Beschlusses vom 14. Juli 2009 bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) gemäß § 94 VwGO ausgesetzt wurde.

    Eine solche Änderung der Prozesslage hat sich im vorliegenden Falle dadurch ergeben, dass der Senat mit Urteil vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) die Frage, ob die Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gleich steht, bejaht, das den Ast. betreffende Verfahren (19 ZB 08.1965) jedoch wegen der gegen das o. g. Urteil eingelegten Revision bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt hat.

    Würde die Rechtslage entsprechend dem Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (a.a.O.) auch durch das Bundesverwaltungsgericht entsprechend entschieden, müssten im Falle des Ast. die Fiktionszeiten nach § 81 Abs. 4 AufenthG auch ab dem 5. Juli 2005 hinsichtlich des maßgeblichen Sieben-Jahreszeitraums für eine dem Ast. positive Entscheidung nach § 26 Abs. 4 AufenthG angerechnet werden.

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 19 B 09.567

    Ausländerrecht/Ausweisung; Anwendung § 94 VwGO wegen Parallelverfahren vor

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) ausgesetzt (§ 94 VwGO).

    Eine Entscheidung des Senats zu dieser Rechtsfrage würde, nachdem diese vom Senat mit Urteil vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) bereits verneint wurde, dem Kl. nicht den Vorteil bringen, den er mit seinen Einwendungen gegen eine Aussetzung des Verfahrens erhofft.

    Die Frage ist höchstrichterlich nicht geklärt; sie befindet sich aufgrund der im Verfahren 19 B 08.2774 eingelegten Revision beim Bundesverwaltungsgericht und eine Entscheidung steht noch aus.

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Eine im Hinblick auf den Verlängerungsantrag eines Aufenthaltstitels erteilte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 AufenthG steht dem nicht gleich (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 4.2.2009 - 19 B 08.2774 - juris Rn. 41; OVG Saarl, B.v. 27.8.2014 - 2 D 282/14 - juris Rn. 5; Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 55 AufenthG, Rn. 6; a.A. Cziersky-Reis in Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 55 AufenthG, Rn. 30, dessen Meinung, der in § 55 Abs. 3 AufenthG enthaltene Verweis auf Absatz 2 sei als Redaktionsversehen des Gesetzgebers zu werten, vgl. § 55 AufenthG Rn. 41 nicht überzeugt).

    Der Senat hat diese Frage im Hinblick auf einen Ausweisungsschutz in mehreren Entscheidungen in dem Sinne beantwortet, dass die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG dem tatsächlichen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleich steht (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011, a.a.O., U.v. 4.2.2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 18 B 1695/08

    Aufenthaltserlaubnis Ehegattennachzug Härte Fiktionswirkung

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 19 B 08.2774 -, juris.

    A.A. zu § 26 Abs. 4 AufenthG Bay. VGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 19 B 08.2774 -, juris.

  • VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 13.144

    Frage des Anspruchs auf Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel

    Die Regelung hat damit allein die wirtschaftlich, sozial und sprachlich gelungene Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland im Auge (BayVGH, U.v. 4.2.2009 - 19 B 08.2774 - juris Rn. 45).

    Dieser gilt als Beleg für das Vorliegen der humanitären Gründe, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen tatsächlich noch vorliegen (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 4.2.2009 - 19 B 08.2774 - juris Rn. 45; VGH BW, B.v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 - juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 23.04.2009 - AN 5 K 09.00231

    "Sein" Lebensunterhalt in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG stellt auf den

    Die Erfüllung der Passpflicht ist dabei nicht nur gleichzusetzen mit der Klärung der Identität des Ausländers (so aber wohl BayVGH, U. v. 04.02.2009, 19 B 08.2774).

    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U. v. 04.02.2009, 19 B 08.2774), wonach in diesen Fällen "das behördliche Ermessen regelmäßig durch den Normzweck und die gesetzgeberische Intention, Zuwanderung zu ermöglichen und zu gestalten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), intendiert" - oder mit anderen Worten, falls nicht ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, auf Null reduziert - sei.

  • VG Ansbach, 10.03.2009 - AN 19 K 08.01842

    Versagung weiteren Aufenthaltstitels nach Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Da insoweit schon die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Ermessens nicht erfüllt sind, wie es nachstehend noch auszuführen sein wird, kommt auch von vornherein keine "Reduktion des Ermessens auf Null" in Betracht (siehe dazu BayVGH, U.v.4.2.2009 - 19 B 08.2774).

    Die Kammer vermag sich insoweit nicht der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 4.2.2009 - 19 B 08.2774) anzuschließen, dass die Fiktion fortgeltenden Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 4 AufenthG) dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gleich zu erachten ist bzw. die damit verbundene Aufenthaltszeit in gleicher Weise wie beim tatsächlichen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden kann.

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

    Auf die 5-Jahresfrist ist entgegen der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (hierzu BayVGH, U. v. 04.02.2007 - 19 B 08.2774 - ZAR 2009, 280 m. w. N. zu § 26 Abs. 4 AufenthG) die Zeit von der Stellung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht anzurechnen, sofern der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird.
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 11 K 20.02512

    Ausweisung eines bosnischen Staatsangehörigen wegen Straftaten gegen die

  • VG München, 25.11.2013 - M 25 S 13.2682

    Ablehnung eines Aufenthaltstitels; summarische Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit

  • VG Aachen, 16.04.2010 - 9 K 49/07

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Ausländergesetzes (AuslG) auf die Entscheidung

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 4 K 1915/09

    Humanitäre Niederlassungserlaubnis erfordert kein gegenwärtiges

  • VG München, 10.02.2011 - M 12 K 10.4709

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltszeiten; Lebensunterhalt

  • VG Augsburg, 09.09.2009 - Au 6 K 09.767

    Türkischer Staatsangehöriger; Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Erfüllung

  • VG München, 28.05.2009 - M 12 S 09.69

    Aufenthaltserlaubnis; Vater eines deutschen Kindes; relevanter Umgang mit dem

  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.783

    Ermessensausweisung; Verurteilung wegen Diebstahls und Raubes mit gefährlicher

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Antrag auf Erteilung einer

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