Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen Planungsträgers; Erstattungsfähigkeit (verneint)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten aus Anlass einer baurechtlichen Verpflichtungsklage
- rewis.io
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten eines beigeladenen Planungsträgers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 165
Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten aus Anlass einer baurechtlichen Verpflichtungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785
Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Ein atypischer Ausnahmefall oder Umstände, aufgrund derer dem Beigeladenen die Einholung der gutachterlichen Stellungnahme vom 14. August 2012 gleichsam aufgenötigt worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), sind hier nicht ersichtlich.Für die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten genügt es aber grundsätzlich nicht, wenn die Beifügung eines Privatgutachtens dazu dienen soll, die eigene Planung zu verteidigen und gegnerische Angriffe zu "parieren" (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), oder nachweisen soll, der eigene Standpunkt sei zutreffend (…vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2001 - 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316 = juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Für die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten genügt es aber grundsätzlich nicht, wenn die Beifügung eines Privatgutachtens dazu dienen soll, die eigene Planung zu verteidigen und gegnerische Angriffe zu "parieren" (…BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), oder nachweisen soll, der eigene Standpunkt sei zutreffend (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2001 - 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316 = juris Rn. 4). - VGH Bayern, 28.02.2014 - 8 C 12.2411
Sachverständigenkosten eines beigeladenen Vorhabenträgers, im Regelfall keine …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 8 C 12.2411 - juris Rn. 11;… Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 162 Rn. 4). - VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Insoweit sind der Bauleitplanung des Beigeladenen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen auch komplexe (funktechnische) Fragestellungen immanent (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 8 C 10.1607 - juris Rn. 6).
- VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 M 15.01165
Keine Erstattungsfähigkeit einer Wirkungsanalyse für einen geplanten …
Zu den notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten in diesem Sinn gehören die Kosten für ein Privatgutachten nur ausnahmsweise (BayVGH, B. v. 13.06.1990 - 25 N 84 A.2134, B. v. 04.03.2015 - 9 C 14.2793).So hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen (zuletzt B. v. 04.03.2015 - 9 C 14.2793) ausgeführt, dass Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Verfahren verteidigt oder plausibilisiert, grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Verteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO gehören.