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   VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208   

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https://dejure.org/2016,6275
VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208 (https://dejure.org/2016,6275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2016 - 3 CS 16.208 (https://dejure.org/2016,6275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2016 - 3 CS 16.208 (https://dejure.org/2016,6275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung des dienstlichen Bedürfnisses für die Abordnung eines Beamten aus der Sicht des Dienstherrn; Heranziehung eines amtsärztlichen Gutachten für die Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • rewis.io

    Beurteilung der Dienstfähigkeit - Rechtmäßigkeit amtsärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsärztliches Gutachten; gesundheitliche Gründe; dienstliches Bedürfnis; amtsärztliche Gutachten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 143b Abs. 3 S. 1; BayBG Art. 47 Abs. 1
    Bewertung des dienstlichen Bedürfnisses für die Abordnung eines Beamten aus der Sicht des Dienstherrn; Heranziehung eines amtsärztlichen Gutachten für die Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Der Umstand, dass die Antragstellerin den Begutachtensauftrag an den Amtsarzt nicht zur Kenntnis erhielt, liegt im Vorfeld der Begutachtung und vermag die Richtigkeit und die Verwertbarkeit des Gutachtens nicht in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - NVwZ 2012, 1483 - juris Rn. 18: "Unterzieht sich der betroffene Beamte demgegenüber der angeordneten Untersuchung, so kann das Gutachten auch dann verwendet werden, wenn sich die Aufforderung als solche bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte.").
  • BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 816/14

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Der von der Antragstellerin weiter in den Blick genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2014 (2 BvR 816/14 - NVwZ 2015, 523 - juris) betrifft einen beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1980 (2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 - juris) kann der Ermessensspielraum des Dienstherrn bei einer Umsetzung eingeschränkt sein, wenn der Beamte eine "Leitungsfunktion" innehat.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Sie beruft sich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002 (1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236 - juris) und vom 29. Juli 2003 (2 BvR 311/03- NVwZ 2004, 95 - juris), wonach eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache zu erfolgen habe.
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2008 (2 C 8/07 - BVerwGE 132, 31 - juris) liegt ein entsprechender Sachverhalt zugrunde (Berliner Stellenpoolgesetz).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    In dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2006 (2 C 26/05 - BVerwGE 126, 182 - juris) wurde ein Beamter der Deutschen Telekom AG bei vollem Lohnausgleich gewissenmaßen auf "Wartestellung" gesetzt, ohne dass ihm ein Dienstposten zugewiesen worden wäre.
  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    In dem von der Beschwerde in den Blick genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2005 (2 BvR 583/05 - NVwZ 2005, 926 - juris), der auf der Seite 11 der Beschwerdebegründung unter falschen Aktenzeichen referiert wird, hat der von der Abordnung betroffene Beamte eine fachärztliche Bescheinigung vorgelegt, wonach bereits die Ankündigung der Abordnung zu einer starken Zuspitzung der psychischen Einschränkungen geführt habe und beim Vollzug der Abordnung prognostisch mit einer nachhaltigen gesundheitlichen Verschlechterung zu rechnen sei.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Sie beruft sich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002 (1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236 - juris) und vom 29. Juli 2003 (2 BvR 311/03- NVwZ 2004, 95 - juris), wonach eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache zu erfolgen habe.
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208
    Ein dienstliches Bedürfnis für die Abordnung ist grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also von der Verschuldensfrage unabhängig (vgl. BVerwG, B. v. 27.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn. 13 zur Umsetzung eines Beamten).
  • VG München, 15.06.2023 - M 13L DK 20.2458

    (Landes) Disziplinarrecht, Klageabweisung, Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

    Ein hiergegen erhobener Eilrechtsschutz zum Verwaltungsgericht Augsburg blieb erfolglos (VG Augsburg, B.v. 16.12.2015 - Au 2 S 15.1269; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 3 Cs 16.208), ebenso der Klageweg durch die Instanzen bis zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof sowie Bundesverfassungsgericht (VG Augsburg, U.v. 15.12.2016 - Au 2 K 15.822, BayVGH, B.v. 26.10.2018 - 3 ZB 17.164 u. 3 ZB 18.2484 (Anhörungsrüge); BayVerfGH, B.v. 12.7.2022 - Vf 3.VI/19; BVerfG, B.v. 22.5.2023 - 2 BvR 1478/22).
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