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   VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045   

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https://dejure.org/2011,9047
VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 (https://dejure.org/2011,9047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke;Schutz von Eigentümern, Betreibern und Beschäftigten eines Pflegeheims, insbesondere vor Beeinträchtigungen während der Bauzeit;Maßgebliche Eingreifwerte für Baulärm an einem Pflegeheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Abwägungsmangel hinsichtlich der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen kann zu einem Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen; Eine ohne Berücksichtigung einer "nur vorübergehenden Baulärmbetroffenheit Einzelner" durchgeführte ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 29 Abs. 8 PBefG, Art 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BlmSchG, Nr. 3.1.1. AVV-Baulärm
    Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt | Berücksichtigung der Belange eines Seniorenzentrums (Alten- und Pflegeheim) bei der Planfeststellung für eine U-Bahn-Linie; Rechtliche Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 29 Abs. 8 PBefG, Art 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG, §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BlmSchG, Nr. 3.1.1. AVV-Baulärm
    Planfeststellung für einen U-Bahnabschnitt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines Abwägungsmangels hinsichtlich der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen auf den Planfeststellungsbeschluss; Zulässigkeit einer ohne Berücksichtigung einer "nur vorübergehenden Baulärmbetroffenheit Einzelner" durchgeführten Variantenprüfung; Art. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missachtung AVV Baulärm = erheblicher Abwägungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustellenlärm: Missachtung der AVV Baulärm ist erheblicher Abwägungsmangel! (IBR 2011, 488)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1699
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 109).

    Nach summarischer Prüfung leidet der Planfeststellungsbeschluss an Abwägungsfehlern, soweit es um die Lärmbetroffenheit der Antragstellerinnen zu 1 als Eigentümerin und zu 3 als Betreiberin des Seniorenzentrums geht, welche zu Gewinneinbrüchen bzw. Mietminderungen führen dürfte (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 109), und zwar insbesondere während der schon nach fünf Wochen beginnenden ersten "Hochlärmphase" der Verbauarbeiten.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar im Hinblick auf die Möglichkeit der Planergänzung durch Schutzauflagen ein Abwägungsmangel hinsichtlich der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen nur dann zu einem Anspruch auf (teilweise) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen, wenn er für die Planung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 120; BVerwG vom 23.11.2005 BVerwGE 124, 334 m.w.N.).

    Die fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze, bei deren Überschreitung Ansprüche auf Schutzvorkehrungen oder Entschädigung im Sinn von Art. 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ausgelöst werden, ist nach ständiger Rechtsprechung bei einem Fehlen normativ festgelegter Grenzwerte im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse durch tatrichterliche Würdigung unter Heranziehung von Sachverstand zu bestimmen, wobei bereichsspezifische Regelwerke im Sinn von Orientierungswerten herangezogen werden können (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 102).

    Ob nachteilige Wirkungen im Sinn von Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG vorliegen, beurteilt sich bei Baulärm nach § 22 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der für die Beurteilung von Baulärm gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG maßgeblichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV-Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103).

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ).

    Raum für derartige Erwägungen besteht aber desto weniger, je mehr es sich um eine überwiegend stationäre Großbaustelle mit sehr langer Bauzeit und intensiven Arbeitstätigkeiten handelt (vgl. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

    Zum einen handelt es sich hier trotz des vorübergehenden Charakters von Baulärm um eine lang andauernde, weitgehend stationäre Großbaustelle mit entsprechend nachhaltigen Umwelteinwirkungen; zudem trägt die AVV-Baulärm bereits nach ihrem eigenen Regelungssystem dem vorübergehenden Charakter von Baulärm dadurch Rechnung, dass sie nach Nr. 4.1 auf gegenüber den allgemeinen Immissionsrichtwerten um 5 dB (A) erhöhte Eingreifwerte abstellt und zudem nach Nr. 5.2.2 bei im öffentlichen Interesse dringend erforderlichen Bauarbeiten Raum für Überlegungen der Sozialbindung und der Sozialadäquanz lässt (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 949/950; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn. 42 ff.) ist die Planrechtfertigung dann gegeben, wenn ein Vorhaben nach Maßgabe der vom jeweiligen Fachplanungsgesetz (vorliegend dem Personenbeförderungsgesetz) allgemein verfolgten Ziele "vernünftigerweise geboten" ist.

    An der Planrechtfertigung fehlt es im Hinblick auf die für das Vorhaben nötigen Geldmittel nicht schon dann, wenn die Finanzierung schwierig ist, sondern erst wenn sie ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BVerwG vom 20.5.1999 DVBl 1999, 1514; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn. 44 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck"scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.

    Raum für derartige Erwägungen besteht aber desto weniger, je mehr es sich um eine überwiegend stationäre Großbaustelle mit sehr langer Bauzeit und intensiven Arbeitstätigkeiten handelt (vgl. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck"scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass auf die Eingreifwerte nach Nr. 4.1 der AVV-Baulärm, die gegenüber den Immissionsrichtwerten nach Nr. 3.1.1 der AVV-Baulärm um 5 dB(A) erhöht sind, abgestellt wird, da dies der inneren Systematik der AVV-Baulärm entspricht (BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Die Rechtsprechung hat bisher keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte gemäß § 1 Abs. 2 und den Anhängen 1 und 2 erhoben (vgl. z.B. BVerfG vom 27.1.2007 NVwZ 2007, 805).
  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Dabei ist zwar zu beachten, dass es Planbetroffenen als Ausdruck der Sozialbindung zumutbar sein kann, mehr an Baulärm hinzunehmen, wenn ein Vorhaben dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist und insofern dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515; vgl. auch Nr. 5.2.2 der AVV-Baulärm).
  • VGH Bayern, 16.04.2014 - 22 A 10.40044

    Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Am 18. August 2010 erhoben die Antragstellerinnen hiergegen Klagen zum Verwaltungsgerichtshof (Az. 22 A 10.40044), die im Hauptantrag auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Mittelfranken vom 19. Juli 2010 gerichtet sind.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Dass in dem von den Antragstellerinnen genannten Fall das Bundesverwaltungsgericht (vom 27.7.1990 NVwZ 1991, 781/783) anscheinend eine größere Zahl an (auch deutlicheren) Vorteilen durch das Bauvorhaben für dessen Planrechtfertigung herangezogen hat, bedeutet nicht, dass solche Vorteile in jedem Fall vorhanden sein müssten, um einen Plan rechtfertigen zu können.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Der Hauptzweck der Auslegung und des Erörterungsverfahrens liegt nach der von den Antragstellerinnen selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 8.6.1995 BVerwGE 98, 339) darin, den potentiell Betroffenen - im Sinn einer "Anstoßwirkung" - deutlich zu machen, dass sie zur Wahrung ihrer Interessen Einwendungen erheben müssen; welche (auszulegenden) Gutachten hierfür erforderlich sind, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    An der Planrechtfertigung fehlt es im Hinblick auf die für das Vorhaben nötigen Geldmittel nicht schon dann, wenn die Finanzierung schwierig ist, sondern erst wenn sie ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BVerwG vom 20.5.1999 DVBl 1999, 1514; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn. 44 ff.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045
    Auch wenn durch den gesetzlich angeordneten Wegfall des Suspensiveffekts gemäß § 28 Abs. 6 Satz 2 PBefG dem Vollzugsinteresse ein besonderes Gewicht verliehen wird, erübrigt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 14.4.2005 BVerwGE 123, 241) nicht die Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04

    Planfeststellungsbeschluss; Änderung von Straßenbahntrassen; Genehmigung und

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses

  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

    1 Satz 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - wird mit Wirkung für die Zukunft geändert.

    Die Beigeladene begehrt mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, mit dem zugunsten der Antragstellerinnen zu 1 und 3 die aufschiebende Wirkung von deren Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2010 für eine von der Beigeladenen geplante U-Bahnlinie angeordnet wurde.

    Den zugleich gestellten Anträgen der Antragstellerinnen zu 1 und 3 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen gab der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - statt; die auf dasselbe Ziel gerichteten Anträge der Antragstellerinnen zu 2 und 4 blieben erfolglos.

    Soweit sich die Antragstellerinnen hierfür auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 25) berufen wollen, findet sich dort eine Bestätigung ihrer Rechtsansicht nicht.

    An der Planrechtfertigung des Vorhabens bestehen nach summarischer Prüfung nach wie vor keine Zweifel; insofern kann auf die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 43 ff.) Bezug genommen werden.

    Abwägungsmängel im Hinblick auf die Bauphase, die zum Einen erheblich im Sinn des § 29 Abs. 8 Satz 1 PBefG sind und zum Andern nicht durch Planergänzung behoben werden könnten (§ 29 Abs. 8 Satz 2 PBefG) und daher den Fortbestand der vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage (der Antragstellerinnen zu 1 und 3) gebieten würden, bestehen nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat insoweit im Beschluss vom 4. Mai 2011 -22 AS 10.40045 - (Rn. 44) ausgeführt, dass diese Einschätzung nach summarischer Prüfung keinen Bedenken begegne.

    Insofern hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 45) darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung über elektromagnetische Felder -26. BImSchV - vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) die vorliegend zu stellenden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805) konkretisiert werden, und dass die Antragstellerinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Befürchtung vorgetragen hätten, die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte könnten nicht eingehalten werden.

    Wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 - (Rn. 47) dargelegt wurde, könnte derartigen Mängeln wohl durch eine Planergänzung Rechnung getragen werden, ohne dass sie das Vorhaben insgesamt in Frage stellen würden.

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Im Gegensatz zur gebietsbezogenen Betrachtung bei Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. a bis f TA Lärm erfolgt für die Lärmbewertung bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten i.S. von Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm eine objektbezogene Betrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28 ff.; B.v. 11.4.2012 - 14 CS 12.294 - juris Rn. 30; B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 29; VG Ansbach, B.v. 16.1.2012 - AN 3 S 11.01991 - juris Rn. 41 f.).

    Insofern dürfte der Ansicht, wonach ein Krankenhaus oder eine Pflegeanstalt eine gewisse, an ein "Gebiet" heranreichende Größe bzw. eine für das Gebiet dominierende Größe haben müsse, um den Schutz gem. Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g der TA Lärm beanspruchen zu können (so aber für die Vorgängerregelung Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. f TA Lärm a.F. vgl. NdsOVG, B.v. 31.5.2007 - 1 KN 265/05 - BauR 2007, 1840 = juris Rn. 63), der Semantik und der Zielrichtung der Regelung widersprechen (BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - juris Rn. 28, 30; Maus, Immissionsschutz 2010, 30 ff.).

    Andererseits können dem Begriff der "Anstalt" Anforderungen an die Größe der Einrichtung entnommen werden (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 30).

    Krankenhäuser und Pflegeanstalten beherbergen regelmäßig auf derselben Fläche eine größere Zahl von Menschen als z.B. in großen Mehrfamilienhäusern (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 28 u.a. unter Bezugnahme auf die vorher zitierten Entscheidung des BVerwG).

    Der in dem Schutz einer Ansammlung pflegebedürftiger bzw. kranker Menschen liegende Sinn und Zweck der Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g (3. Alt.) der TA Lärm verlangt demnach im Ergebnis, nur solche Einrichtungen als "Pflegeanstalten" zu begreifen, die bestimmungsgemäß vorwiegend pflegebedürftige bzw. kranke Menschen und außerdem diese i n g e w i s s e r Z a h l aufnehmen und betreuen (BayVGH, B.v. 4.5.2011 a.a.O. juris Rn. 30; Maus, Immissionsschutz 2010, 30/32).

  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 14 CS 12.294

    Rücksichtnahmegebot; Schutzwürdigkeit; "Pflegeanstalt"

    Bei diesen sei nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2011 (Az. 22 AS 10.40045) eine objektbezogene Betrachtung vorzunehmen, weshalb es nicht ausschlaggebend auf die Lage des Heimes in einem allgemeinen Wohngebiet ankomme.

    Mit der in diesem Zusammenhang erwähnten "objektbezogenen" Betrachtung (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) lässt sich eine solche Aufspaltung einer einheitlich in Erscheinung tretenden und als solche genehmigten baulichen Anlage nicht begründen.

    Die zitierte Eilentscheidung hat entscheidend auf den Gesamteindruck der als schutzwürdig zu beurteilenden Anlage abgestellt (BayVGH vom 4.5.2011 a.a.O. RdNrn. 30/31), also das "Gesamtobjekt" in den Blick genommen.

  • VG Minden, 09.12.2020 - 11 K 80/19

    Keine Intensivierung der Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg"

    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 09.06.2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 42 ff. und vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 30; Maus, Zu dem Begriff der "Pflegeanstalt" im Sinne von Nr. 6.1.

    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.03.2015 - 7 D 52/13.NE -, juris Rn. 90 und Beschluss vom 18.08.2014 - 7 C 438/14 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2020 - OVG 10 A 8.15 -, juris Rn. 71; BayVGH, Beschlüsse vom 04.05.2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 28 ff., vom 11.04.2012 - 14 CS 12.294 -, juris Rn. 30, vom 03.06.2016 - 15 BV 15.2441 -, juris Rn. 29 und vom 09.06.2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 42 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2007 - 2 N 348/06 -, juris Rn. 11, und der Kommentarliteratur, vgl. Feldhaus/Tegeder in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutz-recht, 31. Update August 2020, Nr. 6 TA Lärm Rn. 2 und 22; Hansmann in: Landmann/Rohmer, a.a.O., Nr. 6 TA Lärm Rn. 13, davon aus, dass der Begriff der "Pflegeanstalt" i.S.d. Nr. 6.1 lit. g TA Lärm objektbezogen und nicht gebietsbezogenen zu bewerten ist, es deshalb nicht darauf ankommt, ob die Einrichtung von ihrer Größe her einen bestimmten Bereich dominiert und ihm ihren Stempel aufdrückt, m.a.W. "gebietsprägend" wirkt.

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute

    Anhand der wenigen Angaben in den zur Bauakte gelangten Bauvorlagen lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob es sich bei dem Vorhaben baurechtlich um Wohnen oder um eine krankenhausähnliche Unterbringung und damit um eine Anlage für gesundheitliche Zwecke handelt ("Pflegeanstalt", vgl. BayVGH, B. v. 4.5.2011 - 22 AS 10.40045 - BauR 2011, 1699 = juris Rn. 28 bis 31: insoweit gilt eine objektbezogene Betrachtungsweise, auf die Größe der Anlage kommt es nicht an; BayVGH, B. v. 11.4.2012 - 13 CS 12.294 - juris Rn. 31 zur Abgrenzung einer "Pflegeanstalt" gegenüber einem Altenheim).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

    Dass solches nur aus dem Grunderwerbsplan und nicht aus dem Grunderwerbsverzeichnis hervorging, dürfte unschädlich gewesen sein, da sich seine Grundstückbetroffenheit unzweifelhaft aus dem planfestgestellten Grunderwerbsplan ergab (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis BayVGH, Beschl. v. 13.08.2013 - 22 AS 10.40045 -, - 22 AS 12.40064 -) und der Umstand, dass die vorübergehende Inanspruchnahme auch eines geringen Teils seines Grundstück im Grunderwerbsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt war, ein als solches ohne weiteres erkennbares Versehen darstellte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

    "Pflegeanstalten" im Sinne von Nr. 6.1 Satz 1 Buchstabe f TA Lärm 1998 sind Einrichtungen, die der stationären Pflege dienen, in denen z.B. schwer- und schwerstkranke Patienten oder Heimbewohner mit "Weglauftendenz" untergebracht sind (Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 22 AS 10.40045 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

    Dabei ist zu beachten, dass bei einer Pegeldifferenz von etwa 10 dB(A) von einer Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke auszugehen ist (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) und Geräusche zur Nachtzeit in besonderem Maße als störend empfunden werden (vgl. BayVGH vom 30.6.2011 Az. 22 CS 11.902).
  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 3 S 11.01991

    Altenheim, Pflegeanstalt; Nutzungsänderung; erhöhter Lärmschutz; objektbezogene

    Des Weiteren habe auch aktuell der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. Mai 2011, 22 AS 10.40045, entschieden, dass auch bei der AVV-Baulärm, deren Nr. 3.1.1 f als Sonderregelung zu verstehen sei, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten ähnlich wie gem. Nr. 6.1 f der TA-Lärm eine objektbezogene Betrachtung vorzunehmen sei.
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 22 CS 11.902

    Gaststättenrechtliche Betriebszeitbeschränkung; Unzumutbare

    Denn der dann zwischen den Immissionsrichtwerten von 40 dB(A) (für ein WA) und 45 dB(A) (für ein MI) zu bildende Zwischenwert wäre nachts ausweislich der Messergebnisse weiterhin in unzumutbarer Weise überschritten; dabei ist zu beachten, dass bei einer Pegeldifferenz von etwa 10 dB(A) von einer Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke auszugehen ist (BayVGH vom 4.5.2011 Az. 22 AS 10.40045) und Geräusche zur Nachtzeit in besonderem Maße als störend empfunden werden (vgl. BayVGH vom 12.12.2008, a.a.O., m.w.N.).
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