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   VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390   

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VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390 (https://dejure.org/2018,16005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2018 - 14 ZB 17.390 (https://dejure.org/2018,16005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 14 ZB 17.390 (https://dejure.org/2018,16005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBesO A/BNr. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d, Abs. 4; VwGO § 124 Abs. 4, § 124a Abs. 4 S. 4
    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Gewährung einer Stellenzulage als sog. Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • rewis.io

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Gewährung einer Stellenzulage als sog. Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • rechtsportal.de

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr zum 1. August 2013; unterschiedliche Gefahrensituation im militärischen und polizeilichen Bereich als tragfähiger Differenzierungsgrund im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17

    Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Unabhängig davon ist auch in der Sache zu sehen, dass zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt ist (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10), dass bereits die in der mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Situation einen tragfähigen Grund für eine unterschiedliche Handhabung von Stellenzulagen im polizeilichen und militärischen Bereich darstellt (s.o. 1.3.).

    Unabhängig davon ist aber auch in der Sache zwischenzeitlich höchstgerichtlich geklärt (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 8 ff.), dass der Gesetzgeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums gewahrt hat, als er hinsichtlich der Fliegerzulage zwischen dem polizeilichen und dem militärischen Bereich unterschied, wobei insbesondere die besondere Gefährdungslage militärischer Flüge einen tragfähigen Differenzierungsgrund darstellt (s.o. Nr. 1.3.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2016 - 10 A 11093/15
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Soweit die Antragsbegründung dem verwaltungsgerichtlichen Argument, die Funktion eines Systemoperators Wärmebild sei bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert, entgegenhält, ein derartiger Dienstposten könne jederzeit installiert werden, stellt dies lediglich eine fiktive Argumentation dar, die für die Beurteilung der aktuellen Rechtsposition des Klägers nicht maßgeblich ist und schon deshalb ins Leere geht (OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach aktueller Rechtsprechung, die den Beteiligten aus dem bundesverwaltungsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 22. März 2018 zum Urteil vom gleichen Tag - 2 C 43.17 - bekannt ist, nicht nach Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs, sondern nach §§ 47, 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 360 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5 ff.), zumal der speziellere § 52 Abs. 6 GKG vorliegend nicht einschlägig ist.
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach aktueller Rechtsprechung, die den Beteiligten aus dem bundesverwaltungsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 22. März 2018 zum Urteil vom gleichen Tag - 2 C 43.17 - bekannt ist, nicht nach Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs, sondern nach §§ 47, 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 360 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5 ff.), zumal der speziellere § 52 Abs. 6 GKG vorliegend nicht einschlägig ist.
  • VG Koblenz, 14.10.2015 - 2 K 307/15

    Keine Zulage als fliegendes Personal für Systemoperator Wärmebildgerät bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 42.12

    Bundespolizist; Zulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Soweit die Antragsbegründung in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf frühere bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 2 B 42.12 - juris) ausführt, es komme nicht darauf an, ob der Flugbetrieb unmittelbar oder mittelbar durchgeführt werde und ob die physischen und psychischen Belastungen mit denen eines Luftfahrzeugführers vergleichbar seien, bezieht sich diese zitierte Rechtsprechung gerade nicht auf die seit dem 1. August 2013 geltende Gesetzesfassung, sondern auf das frühere Recht, das der Gesetzgeber aber gerade - wie gezeigt verfassungskonform - geändert hat.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/518), in dem hier die bundesverwaltungsgerichtliche Klärung vorliegt.
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 9 ZB 21.2531

    Nachbarklage gegen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb, Gemengelage, Umgriff

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 7 ZB 23.1506

    Gastschulverhältnis, Fachaufsicht, übertragener Wirkungskreis

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Tatsachen- oder Rechtsfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 7 ZB 20.2029

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen - Erlass des

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670

    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 15 ZB 23.454

    Nutzungsuntersagung, Schaustellerbetrieb, Bestimmtheit, Vollstreckungsfähigkeit

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 7 ZB 21.181

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Einstellung des Strafverfahrens

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 = juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495

    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 7 ZB 19.32227

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 18.782

    Erklärung der Gemeinde im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 7 ZB 21.1292

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses

  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 7 ZB 20.2880

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Zweitwohnung

  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 7 ZB 22.981

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2744

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418

    Berufungszulassungsantrag gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, mit denen

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 ZB 19.1308

    Forderung von Elterngeld für den Besuch einer Ganztagsschule

  • VGH Bayern, 23.02.2022 - 24 ZB 22.30100

    Erfolgloses Rechtsmittel eines kurdischen Asylbewerbers aus der Türkei

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386

    Widerruf Waffenbesitzkarte und Ungültigkeitserklärung Jagdschein -

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 24 ZB 20.2759

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen - keine

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 24 ZB 18.2502

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 21.2817

    Ermessensdefizit bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 7 ZB 20.2845

    Erstreckung der Rundfunkbeitragsbefreiung auf andere Mitbewohner

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung gegen eine Duldungsanordnung zu einer

  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 7 ZB 21.218

    Heranziehung zu Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 9 ZB 20.2910

    Voraussetzungen für Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 24 ZB 20.1876

    Keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 ZB 19.69

    Entzug und Widerruf waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnisse

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 7 ZB 19.31630

    Asyl, Nigeria: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 21.2818

    Ermessensfehlerhafte Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 24 ZB 22.30481

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 24 ZB 22.30471

    Versorgungs- und Sicherheitslage in Griechenland für international

  • VGH Bayern, 16.02.2023 - 7 ZB 23.127

    Keine Schätzung des Umlagebetrags für Pflegeausbildungsfonds bei neu gegründeten

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 9 ZB 22.30550

    Asylrecht Sierra-Leone - Heilung der Handlungsunfähigkeit eines Antragstellers

  • VGH Bayern, 25.04.2023 - 9 ZB 22.434

    Nachbarklage, Baugenehmigung zur Errichtung eines konstruktiv selbständig über

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