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   VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714   

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VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714 (https://dejure.org/2018,16004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2018 - 14 ZB 17.714 (https://dejure.org/2018,16004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 14 ZB 17.714 (https://dejure.org/2018,16004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBesG Anlage 1 Vorbem. Nr. 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 S. 4
    Keine Fliegerzulage für Wärmebildoperator bei der Bundespolizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wärmebildoperators bei der Bundespolizei auf Gewährung der sog. Fliegerzulage; Rechtmäßigkeit des Wegfalls der Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • rewis.io

    Keine Fliegerzulage für Wärmebildoperator bei der Bundespolizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Wärmebildoperators bei der Bundespolizei auf Gewährung der sog. Fliegerzulage; Rechtmäßigkeit des Wegfalls der Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17

    Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Unabhängig davon ist auch in der Sache zu sehen, dass zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt ist (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10), dass bereits die in der mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Situation einen tragfähigen Grund für eine unterschiedliche Handhabung von Stellenzulagen im polizeilichen und militärischen Bereich darstellt (s.o. 1.3.).

    Unabhängig davon ist aber auch in der Sache zwischenzeitlich höchstgerichtlich geklärt (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 8 ff.), dass der Gesetzgeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums gewahrt hat, als er hinsichtlich der Fliegerzulage zwischen dem polizeilichen und dem militärischen Bereich unterschied, wobei insbesondere die besondere Gefährdungslage militärischer Flüge einen tragfähigen Differenzierungsgrund darstellt (s.o. Nr. 1.3.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2016 - 10 A 11093/15
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Soweit die Antragsbegründung dem verwaltungsgerichtlichen Argument, die Funktion eines Systemoperators Wärmebild sei bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert, entgegenhält, ein derartiger Dienstposten könne jederzeit installiert werden, stellt dies lediglich eine fiktive Argumentation dar, die für die Beurteilung der aktuellen Rechtsposition des Klägers nicht maßgeblich ist und schon deshalb ins Leere geht (OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 42.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach aktueller Rechtsprechung, die den Beteiligten aus dem bundesverwaltungsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 22. März 2018 zum Urteil vom gleichen Tag - 2 C 42.17 - bekannt ist, nicht nach Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs, sondern nach §§ 47, 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 360 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5 ff.), zumal der speziellere § 52 Abs. 6 GKG vorliegend nicht einschlägig ist.
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Der Streitwert des Berufungszulassungsverfahrens bestimmt sich nach aktueller Rechtsprechung, die den Beteiligten aus dem bundesverwaltungsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 22. März 2018 zum Urteil vom gleichen Tag - 2 C 42.17 - bekannt ist, nicht nach Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs, sondern nach §§ 47, 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 u.a. - Buchholz 360 § 42 GKG Nr. 2 Rn. 5 ff.), zumal der speziellere § 52 Abs. 6 GKG vorliegend nicht einschlägig ist.
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 14.10.2015 - 2 K 307/15

    Keine Zulage als fliegendes Personal für Systemoperator Wärmebildgerät bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 42.12

    Bundespolizist; Zulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Soweit die Antragsbegründung in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf frühere bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 2 B 42.12 - juris) ausführt, es komme nicht darauf an, ob der Flugbetrieb unmittelbar oder mittelbar durchgeführt werde und ob die physischen und psychischen Belastungen mit denen eines Luftfahrzeugführers vergleichbar seien, bezieht sich diese zitierte Rechtsprechung gerade nicht auf die seit dem 1. August 2013 geltende Gesetzesfassung, sondern auf das frühere Recht, das der Gesetzgeber aber gerade - wie gezeigt verfassungskonform - geändert hat.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/518), in dem hier die bundesverwaltungsgerichtliche Klärung vorliegt.
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Auf die Erfolgsaussichten der Klage kann es zu seiner Bestimmung nicht ankommen (so aber BayVGH, Beschluss vom 04.06.2018 - 14 ZB 17.714 -, Rn. 22, juris).
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