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   VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969   

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https://dejure.org/2010,70097
VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969 (https://dejure.org/2010,70097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 ZB 10.969 (https://dejure.org/2010,70097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 ZB 10.969 (https://dejure.org/2010,70097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus gerichtlich protokollierter Unterlassungserklärung Zulassen einer Veranstaltung; Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Schädiger nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH vom 12.12.2006 - VI ZR 175/05, NJW-RR 2007, 856 ff in juris, RdNr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwaltes - sogar im Vorverfahren - nur dann, wenn die Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht in der Lage ist, materiell- und verfahrensrechtlich ihre Rechte gegenüber der Verwaltung ohne rechtskundige Unterstützung ausreichend zu wahren (BVerwG vom 15.9.2005 - 6 B 39/05 -, NJW 2009, 2968 ff in juris, RdNr. 3; vom 28.4.2009 - 2 A 8/08 - in juris, RdNr. 20).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwaltes - sogar im Vorverfahren - nur dann, wenn die Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht in der Lage ist, materiell- und verfahrensrechtlich ihre Rechte gegenüber der Verwaltung ohne rechtskundige Unterstützung ausreichend zu wahren (BVerwG vom 15.9.2005 - 6 B 39/05 -, NJW 2009, 2968 ff in juris, RdNr. 3; vom 28.4.2009 - 2 A 8/08 - in juris, RdNr. 20).
  • VG Ansbach, 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277

    Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

    Öffentliche Einrichtungen im Sinne des Art. 21 GO sind alle Einrichtungen, die im Wirkungskreis der Gemeinde ausdrücklich oder konkludent durch einen gemeindlichen Widmungsakt ihren Angehörigen zur Verfügung gestellt und im öffentlichen Interesse unterhalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2010 - 5 ZB 10.969 - BeckRS 2010, 31545; Widtmann/Grasser/Glaser, BayGO, Stand: Mai 2018, Art. 21 Rn. 4).
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 14.4802

    Zuteilung von Nutzungszeiten für gemeindliche Eissporthalle

    Die Beklagte schließt zwar privatrechtliche Nutzungsverträge für die Benutzung der gemeindlichen Sporthalle mit den jeweiligen Nutzern, die davon zu unterscheidende und hier streitgegenständliche Frage nach dem Zugang zu der öffentlichen Einrichtung beurteilt sich hingegen nach öffentlichem Recht (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2001 - 4 C 01.2061 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 4.8.2010 - 5 ZB 10.969 - juris Rn. 6).
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