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   VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757   

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https://dejure.org/2011,31490
VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757 (https://dejure.org/2011,31490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2011 - 22 BV 11.757 (https://dejure.org/2011,31490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 22 BV 11.757 (https://dejure.org/2011,31490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verwaltungsgebühren; Grundgebühr und Erhöhungsgebühr; Orientierung an einem durchschnittlichen, pauschalierten Verwaltungsaufwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer sog. Grundgebühr für einen Bestandteil einer Überwachungsmaßnahme nach § 52 Abs. 2 BImSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KG Art. 5; BImSchG § 52; KAG Art. 8 Abs. 2 S. 3
    Festsetzung einer sog. Grundgebühr für einen Bestandteil einer Überwachungsmaßnahme nach § 52 Abs. 2 BImSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.05.2006 - 7 B 21.06
    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Überwachungsmaßnahmen rein interner Natur, also ohne Eingriffscharakter, die sich innerhalb der Behörde allein mit der Auswertung überlassenen Materials befassen, werden von § 52 Abs. 4 Satz 3 BImSchG nicht unmittelbar angesprochen (BVerwG vom 25.8.1999 BVerwGE 109, 272/282; ebenso BVerwG vom 17.5.2006 Az. 7 B 21/06 RdNr. 6).

    Zu diesen Aufwendungen zählen "selbstredend" auch Vor- und Nachbereitungszeiten zur Prüfung einer Anlage in dem durch § 52 Abs. 2 Satz 1 BImSchG vorgegebenen Rahmen, somit der gesamte Zeitaufwand für ein vorausgehendes Studium von Akten, ohne deren Kenntnis weder eine zielgerichtete Begehung der Anlage noch die die Begutachtung beendende Erstellung eines Gutachtens oder Abschlussberichts möglich wäre (vgl. BVerwG vom 17.5.2006, a.a.O., RdNr. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit, der im abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgebot eine Konkretisierung erfahren hat, muss zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden können, für welche öffentliche Leistung die Verwaltungsgebühr erhoben wird (vgl. zuletzt BVerwG vom 4.8.2010 NVwZ 2011, 41/44; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.2.2011 NVwZ-RR 2011, 629/630 f.).

    Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen sind insofern zulässig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 10.2.2011 NVwZ-RR 2011, 629/630 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit, der im abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgebot eine Konkretisierung erfahren hat, muss zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden können, für welche öffentliche Leistung die Verwaltungsgebühr erhoben wird (vgl. zuletzt BVerwG vom 4.8.2010 NVwZ 2011, 41/44; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.2.2011 NVwZ-RR 2011, 629/630 f.).

    Eine Gebühr darf nicht derart hoch bemessen werden, dass sie ihren gebührentypischen Entgeltcharakter verliert, weil sie in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung steht, wie er insbesondere in den dafür erbrachten staatlichen Aufwendungen seinen Niederschlag findet (vgl. z.B. BVerwG vom 4.8.2010 NVwZ 2011, 41/46 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Überwachungsmaßnahmen rein interner Natur, also ohne Eingriffscharakter, die sich innerhalb der Behörde allein mit der Auswertung überlassenen Materials befassen, werden von § 52 Abs. 4 Satz 3 BImSchG nicht unmittelbar angesprochen (BVerwG vom 25.8.1999 BVerwGE 109, 272/282; ebenso BVerwG vom 17.5.2006 Az. 7 B 21/06 RdNr. 6).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Die Unwirksamkeit der strittigen Grund- und Erhöhungsgebührenregelung wirft die Frage auf, ob der angefochtene Verwaltungsgebührenbescheid gleichwohl im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtmäßig ist, weil er durch eine anderweitige Rechtsgrundlage gestützt werden kann, ohne dadurch in seinem Wesen geändert zu werden und ohne wesentlich andere oder zusätzliche Ermessenserwägungen zu erfordern (vgl. zu diesen Voraussetzungen BayVGH vom 18.10.2010 Az. 22 CS 10.439 und BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03

    Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Gebühr für die Ausstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Auch insofern mag es rechtliche Grenzen geben; so dürfte es wohl nicht zulässig sein, eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand einerseits und eine Erhöhungsgebühr für die Bedeutung der Angelegenheit andererseits festzusetzen und sodann die Gesamtgebühr durch eine Zusammenrechnung der Teilbeträge zu bilden (vgl. dazu NdsOVG vom 18.3.2004 NVwZ-RR 2005, 30 sowie HessVGH vom 13.6.2007 NVwZ-RR 2008, 221).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 B 09.1187

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Externe private Sachverständige müssen mitunter lange Einarbeitungszeiten in die Akten einer ihnen noch vollständig unbekannten immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage, Zeit und Kosten für lange Anreisestrecken sowie den Aufwand für die Ausarbeitung ausführlicher Gutachten in Rechnung stellen (vgl. dazu die Urteile des BayVGH vom 12.3.2010 UPR 2010, 315/316 und NVwZ-RR 2010, 746/748).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 BV 09.1600

    Einschaltung eines externen Sachverständigen zur Anlagenüberwachung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Externe private Sachverständige müssen mitunter lange Einarbeitungszeiten in die Akten einer ihnen noch vollständig unbekannten immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage, Zeit und Kosten für lange Anreisestrecken sowie den Aufwand für die Ausarbeitung ausführlicher Gutachten in Rechnung stellen (vgl. dazu die Urteile des BayVGH vom 12.3.2010 UPR 2010, 315/316 und NVwZ-RR 2010, 746/748).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439

    Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Die Unwirksamkeit der strittigen Grund- und Erhöhungsgebührenregelung wirft die Frage auf, ob der angefochtene Verwaltungsgebührenbescheid gleichwohl im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtmäßig ist, weil er durch eine anderweitige Rechtsgrundlage gestützt werden kann, ohne dadurch in seinem Wesen geändert zu werden und ohne wesentlich andere oder zusätzliche Ermessenserwägungen zu erfordern (vgl. zu diesen Voraussetzungen BayVGH vom 18.10.2010 Az. 22 CS 10.439 und BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636).
  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757
    Auch insofern mag es rechtliche Grenzen geben; so dürfte es wohl nicht zulässig sein, eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand einerseits und eine Erhöhungsgebühr für die Bedeutung der Angelegenheit andererseits festzusetzen und sodann die Gesamtgebühr durch eine Zusammenrechnung der Teilbeträge zu bilden (vgl. dazu NdsOVG vom 18.3.2004 NVwZ-RR 2005, 30 sowie HessVGH vom 13.6.2007 NVwZ-RR 2008, 221).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 4.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip.

  • VGH Bayern, 25.07.2012 - 22 ZB 11.211

    Anordnungen des Gewerbeaufsichtsamts auf einer kontaminierten Baustelle

    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG oder gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip lässt sich daraus nicht ableiten (vgl. z.B. BayVGH vom 4.10.2011 Az. 22 BV 11.757 RdNr. 32 m.w.N.).
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