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   VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264   

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https://dejure.org/1992,12756
VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264 (https://dejure.org/1992,12756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.1992 - 7 B 90.3264 (https://dejure.org/1992,12756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 1992 - 7 B 90.3264 (https://dejure.org/1992,12756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bibliotheksurteile.de

    Entschädigung für Pflichtexemplare | Staatsbibliothek, Verlagsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 08.12.1987 - IX OE 46/82

    Keine kostenlose Pflichtabgabe bei wertvollen Druckwerken in kleiner Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
    Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, daß es in der hier vorliegenden Fallgestaltung verfassungsrechtlich unzulässig sei, dem Verleger "die erheblich überdurchschnittlichen Herstellungskosten für ein Pflichtexemplar aufzubürden" (a.a.O. 150); es geht dabei vom Verkaufspreis der Werke aus (vgl. a.a.O. 140; vgl. auch die tatsächlichen Herstellungskosten in HessVGH, NJW 1989, 418/420) und stellt daher auf die anteiligen gesamten Kosten zur Herstellung der kleinen Auflage - einschließlich der Pflichtexemplare - ab, nicht nur auf die Mehrkosten lediglich der zusätzlichen technischen Herstellung der Pflichtexemplare.

    Die darin geforderten Angaben über die Herstellungskosten, den Ladenpreis und gegebenenfalls Subskriptions-, Vorzugs- oder Abonnementspreis sind Elemente, die für die Beurteilung der Angemessenheit einer Entschädigung eine wesentliche Rolle spielen (vgl. LT-Drs. 10/9140, S. 5 - Nr. B 4.2 der Gesetzesbegründung; HessVGH, NJW 1989, 418/420).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
    Die hier allein strittige Höhe dieser Entschädigung bemißt sich nach Art. 4 Abs. 1 PflStG nach dem Maßstab der Angemessenheit, um eine unzumutbare Belastung aus der Ablieferungspflicht auszugleichen (vgl. BVerfGE 58, 137/150 f.).
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