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   VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744   

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VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744 (https://dejure.org/2014,41406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744 (https://dejure.org/2014,41406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 9 ZB 11.1744 (https://dejure.org/2014,41406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid für Rinderstall; Auflage zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen; Abstandsregelung Rinderhaltung; Einzelfallbeurteilung bei Offenstall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Milchviehlaufstalls mit 70 Kuhplätzen sowie 35 Jungviehplätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs 3 S 1 Nr 3; BImSchG § 3 Abs 1
    Bauvorbescheid für Rinderstall; Auflage zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen; Abstandsregelung Rinderhaltung; Einzelfallbeurteilung bei Offenstall

  • rechtsportal.de

    BImSchG § 3 Abs. 1 ; BBauG § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Milchviehlaufstalls mit 70 Kuhplätzen sowie 35 Jungviehplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 15 ZB 10.390

    Nachbarklage; Milchvieh-Laufstall mit Güllebehälter im Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Gleichwohl handelt es sich bei der Abstandsregelung für Rinderhaltungen um kein abschließendes, verbindliches Regelwerk, sondern vielmehr nur um eine Groborientierung der Belastungssituation (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 15 ZB 10.390 - juris Rn. 10).

    Unter Berücksichtigung der - auch in der "Abstandsregelung Rinderhaltung" angeführten - Besonderheiten von Offen-ställen, deren Geruchsschwellenentfernungen signifikant höher liegen als diejenigen konventioneller Ställe (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 15 ZB 10.390 - juris Rn. 9), bleibt daher auch oberhalb der "oberen" Abstandskurven der Bilder 1 und 2 der Abstandsregelung Raum für eine Einzelfallbetrachtung und die Festlegung eines höheren Mindestabstands (vgl. BayVGH, U.v. 1.4.2004 - 25 B 98.3300 - juris Rn. 76).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann aber grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 9 ZB 13.911 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20/12 - BRS 79 Nr. 73 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.04.2004 - 25 B 98.3300
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Unter Berücksichtigung der - auch in der "Abstandsregelung Rinderhaltung" angeführten - Besonderheiten von Offen-ställen, deren Geruchsschwellenentfernungen signifikant höher liegen als diejenigen konventioneller Ställe (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 15 ZB 10.390 - juris Rn. 9), bleibt daher auch oberhalb der "oberen" Abstandskurven der Bilder 1 und 2 der Abstandsregelung Raum für eine Einzelfallbetrachtung und die Festlegung eines höheren Mindestabstands (vgl. BayVGH, U.v. 1.4.2004 - 25 B 98.3300 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Aus der "Abstandsregelung Rinderhaltung" ergibt sich, dass sich bei Offenställen die Abstandsbestimmung an der oberen Abstandskurve orientieren soll (vgl. auch BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - juris Rn. 55) und darauf zu achten ist, dass offene Stallseiten auf der der Wohnbebauung abgewandten Seite geplant werden.
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 15 ZB 08.1045

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Stallgebäude für Milchvieh im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Sie liefert brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für die Nachbarn (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 15 ZB 08.1045 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 1 ZB 10.718

    Vorbescheid für Rinderstall; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme gegenüber

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Die "Abstandsregelung Rinderhaltung" stellt eine sachverständige Orientierungshilfe für die Ermittlung erforderlicher Abstände zwischen Rinderhaltungsbetrieben und Wohnbebauung dar (BayVGH, B.v. 3.2.2011 - 1 ZB 10.718 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 ZB 12.163

    Nachbarklage gegen Unterstellhalle für Wohnwagen und Anhänger; Lärmwirkungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Dem Verwaltungsgericht steht bei seiner Entscheidung über Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten ein tatrichterliches Ermessen zu (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 15 ZB 12.163 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 15 ZB 12.2014

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für einen Mastschweinestall; Bestimmtheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Der Klägerbevollmächtigte hat in der mündlichen Verhandlung zwar Fragen gestellt, ist der fachlichen Stellungnahme der sachkundigen Vertreterin der Regierung von ... aber nicht qualifiziert und substantiiert entgegen getreten, so dass auch nicht nachvollziehbar ist, weshalb sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 15 ZB 12.2014 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 30.06.2014 - 9 ZB 13.911

    Allgemeines Wohngebiet; Pferdehaltung; Nutzungsänderung; Untersagung; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 9 ZB 11.1744
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann aber grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 9 ZB 13.911 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20/12 - BRS 79 Nr. 73 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann aber grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20/12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 9 ZB 11.1744 - juris Rn. 11).

    Dem Verwaltungsgericht musste sich, insbesondere im Hinblick auf die von der Klägerin vorgelegten Unterlagen (Steuerbescheid, Gewerbeanmeldung) und Beschreibung ihrer Tätigkeit sowie die Aussage des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung, gleichgelagerte Fälle im Bebauungsplangebiet aufzugreifen, auch keine weitere Sachverhaltsaufklärung aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 9 ZB 11.1744 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 15 ZB 12.2014 - juris Rn. 11).

  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 5 S 15.249

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage; Errichtung und Erweiterung einer Anlage

    Die Einhaltung der Abstände ist regelmäßig nur ein Indiz dafür, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten, die Anwendbarkeit unterliegt aber - wie bei anderen Arbeitshilfen auch - Einschränkungen hinsichtlich Überlagerungen von Geruchsfahnen, Vorbelastungen oder topografischen und meteorologischen Verhältnissen (vgl. BayVGH, B.v.4.12.2014 - 9 ZB 11.1744 - juris Rn 8).

    Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass sich die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens des Beigeladenen maßgeblich anhand der im November 2012 in Kraft getretenen VDI-Richtlinie 3894, Bl. 2 - Emissionen und Immissionen aus Tierhaltung, Methode zur Abstandbestimmung Geruch - bestimmt (vgl. BayVGH, B.v.4.12.2014 - a.a.O.; juris Rn. 10; Nrn. 3.3.1 u. 3.3.2 der "Abstandsregelung Rinderhaltung").

  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876

    Anspruch des Nachbarn auf aufsichtliches Tätigwerden; Eventhalle;

    Aus den Zulassungsanträgen ergibt sich nicht, weshalb sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 9 ZB 11.1744 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 15 ZB 12.2014 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 8 ZB 15.811

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Abweisung einer Klage auf

    Aus dem Zulassungsantrag ergibt sich auch nicht, weshalb sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen, obwohl sie nicht ausdrücklich in der mündlichen Verhandlung vom anwaltlich vertretenen Kläger beantragt wurde (vgl. dazu BayVGH, B. v. 4.12.2014 - 9 ZB 11.1744 - juris Rn. 12 f.; B. v. 25.3.2014 - 15 ZB 12.2014 - juris Rn. 11).
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