Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13072
VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416 (https://dejure.org/2017,13072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - 9 ZB 15.416 (https://dejure.org/2017,13072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - 9 ZB 15.416 (https://dejure.org/2017,13072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124, § 124a Abs. 4; TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 16a; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Anordnung zur Duldung der Wegnahme eines Pferdes; Vernachlässigung des Tieres als Grund für die Wegnahme; Unzureichende Haltungsbedingungen

  • rewis.io

    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungsanordnung; Wegnahme eines Pferdes; Aufklärungspflicht; Wegnahmeanordnung; Ermessen; Haltungsbedingungen; Bestimmtheit; Bekanntgabe

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Anordnung zur Duldung der Wegnahme eines Pferdes; Vernachlässigung des Tieres als Grund für die Wegnahme; Unzureichende Haltungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 9 ZB 14.2808

    Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Die vom Kläger gerügte Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2016, 9 ZB 14.2808 - juris Rn. 15).

    Damit erschließt sich nicht, weshalb es sich dem Verwaltungsgericht, obwohl keine förmlichen Beweisanträge gestellt wurden, nach den Umständen des Falles und von seinem Rechtsstandpunkt aus hätte aufdrängen müssen, einen Augenschein durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2016 - 9 ZB 14.2808 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen und dies zutreffen kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26/08 - BauR 2009, 617).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Inhaltlich hinreichend bestimmt i.S.v. Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG ist ein Bescheid" wenn die mit dem Bescheid getroffene Regelung (Art. 35 BayVwVfG) für die Beteiligten des Verfahrens (Art. 13 BayVwVfG) - ggf. nach Auslegung - eindeutig zu erkennen und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG" U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen diese Leitlinien eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146 u.a. - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht die ihm von § 86 Abs. 1 VwGO zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auferlegten Pflichten erfüllt (zu deren Umfang im Allgemeinen: BVerwG, U.v. 16.5.2012 - 5 C 2/11 BVerwGE 143, 119 = juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Entgegen dem Zulassungsvorbringen kann aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2012 (Az. 2 BvE 9/11 u.a.) nicht abgeleitet werden, dass seit 1956 kein verfassungsmäßig gewählter Gesetzgeber vorhanden ist.
  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Pferdehaltung; Auslauffläche; Anhörung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2015 - 9 B 34.15

    Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Die Durchführung einer Ortsbesichtigung ist nicht notwendig, wenn für das Gericht aufgrund von Kartenmaterial, Fotos, Luftbildern oder auch von Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage existiert (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2015 - 9 B 34/15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16

    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416
    Es genügt dabei, wenn aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung im Weg einer auf den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 37 Rd.Nr. 12 m.w.N.; siehe auch BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11/16 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 17.03.2017 - 9 ZB 15.187

    Tierschutzwidrige Unterbringung eines Papageis in Zoohandlung während

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht