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   VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873   

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VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873 (https://dejure.org/2009,73446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2009 - 11 CS 09.873 (https://dejure.org/2009,73446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 11 CS 09.873 (https://dejure.org/2009,73446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung; Verlust der Fahreignung wegen Kokainkonsums; Nachweisgrenze für Benzoylecgonin; Nichtbekanntgabe gerichtlicher Ermittlungsergebnisse an die Verfahrensbeteiligten; Verletzung des rechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wurde jedoch dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Aussagekraft all der Informationen vorbringen konnte, die das Verwaltungsgericht seitens des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg erhalten und die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 9/10; vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 22/24; vom 14.12.1982 BVerfGE 62, 392/397).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wurde jedoch dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Aussagekraft all der Informationen vorbringen konnte, die das Verwaltungsgericht seitens des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg erhalten und die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 9/10; vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 22/24; vom 14.12.1982 BVerfGE 62, 392/397).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wurde jedoch dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren Einwände gegen die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Aussagekraft all der Informationen vorbringen konnte, die das Verwaltungsgericht seitens des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg erhalten und die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. zur Heilung eines im ersten Rechtszug unterlaufenen Gehörsverstoßes, wenn sich der Betroffene in einer höheren Instanz zu den in Frage stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten äußern kann, und dieses Vorbringen im Rechtsmittelverfahren berücksichtigungsfähig ist, BVerfG vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 9/10; vom 25.5.1956 BVerfGE 5, 22/24; vom 14.12.1982 BVerfGE 62, 392/397).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Sollte ihm das allein auf der Grundlage der Ausführungen auf Seite 17 jenes Beschlusses nicht möglich gewesen sein, wäre der Antragsteller gehalten gewesen, entweder Akteneinsicht zu nehmen oder um eine Übersendung der Unterlagen zu bitten, von deren Verwertung durch das Verwaltungsgericht er spätestens aufgrund der Angaben auf Seite 17 des Beschlusses unterrichtet war (vgl. zur Verpflichtung eines Prozessbeteiligten, nach Kenntniserlangung von einem Verfahrensverstoß, der mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einhergeht, zumutbare Maßnahmen zur Wahrung seines Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu ergreifen, insbesondere alle verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen, z.B. BVerfG vom 10.2.1987 BVerfGE 74, 220/225; BVerwG vom 3.7.1992 BayVBl 1993, 412/413).
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Auch von der Sache her kann die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung regelmäßig nicht in der Weise stattfinden, dass pauschal auf eine Argumentation verwiesen wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. zur mangelnden Eignung einer bloßen Wiedergabe des Vortrags aus der ersten Instanz, die formellen Erfordernisse des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu erfüllen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 78 zu § 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNr. 21 zu § 146).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Erhebt der Beschwerdeführer eine solche Rüge, kann es ihm nicht verwehrt werden, das erstinstanzliche Vorbringen dem Beschwerdegericht - auch in Gestalt einer (hinreichend konkreten) Bezugnahme - unverändert zu unterbreiten (vgl. BayVGH vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241/242).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
    Sollte ihm das allein auf der Grundlage der Ausführungen auf Seite 17 jenes Beschlusses nicht möglich gewesen sein, wäre der Antragsteller gehalten gewesen, entweder Akteneinsicht zu nehmen oder um eine Übersendung der Unterlagen zu bitten, von deren Verwertung durch das Verwaltungsgericht er spätestens aufgrund der Angaben auf Seite 17 des Beschlusses unterrichtet war (vgl. zur Verpflichtung eines Prozessbeteiligten, nach Kenntniserlangung von einem Verfahrensverstoß, der mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einhergeht, zumutbare Maßnahmen zur Wahrung seines Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu ergreifen, insbesondere alle verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen, z.B. BVerfG vom 10.2.1987 BVerfGE 74, 220/225; BVerwG vom 3.7.1992 BayVBl 1993, 412/413).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2011 - 6 CS 11.1338 - juris Rn. 10; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 f.; OVG NW, B.v. 12.6.2014 - 1 B 271/14 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3152

    Erfolglose Beschwerde im Verfahren gegen Verwaltungsakt des Landratsamts, mit dem

    Nehmen die Antragsteller die sich prozessual aufdrängende Gelegenheit, sich im Beschwerdeverfahren Gehör zu verschaffen, nicht vollumfänglich wahr, so können sie sich auf einen - unterstellten - Gehörsverstoß durch das Verwaltungsgericht nicht mehr berufen (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2022 - 7 CS 21.3151

    Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht unter Erfüllung der

    Nehmen die Antragsteller die sich prozessual aufdrängende Gelegenheit, sich im Beschwerdeverfahren Gehör zu verschaffen, nicht vollumfänglich wahr, so können sie sich auf einen - unterstellten - Gehörsverstoß durch das Verwaltungsgericht nicht mehr berufen (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

    Eine etwaige Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs wird damit geheilt (vgl. OVG NRW, B.v. 22.2.2021 - 1 B 2015/20 - juris Rn. 11 f.; BayVGH, 10.8.2011 - 6 CS 11.1338 - juris Rn. 10; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10

    Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung; Errichtung eines

    Hat das Verwaltungsgericht gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, so ist übersehenes oder aufgrund des Gehörsverstoßes unterbliebenes Vorbringen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - OVG 12 S 110.08 - Bayer. VGH, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 1 B 475/22

    Nachweis der Fehlerhaftigkeit einer Regelbeurteilung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Februar 2021- 8 B 905/20 -, juris, Rn. 7, vom 14. Februar 2019- 1 B 830/18 -, juris, Rn. 9 bis 11 (jeweils Beschwerden im Verfahren auf Regelung der Vollziehung) sowie vom 21. Januar 2019 - 1 B 631/18 -, juris, Rn. 18 f. (Beschwerde im Verfahren nach § 123 VwGO), alle m. w. N.; ebenso OVG S.-A., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris, Rn. 7, m. w. N., und Bay. VGH, Beschlüsse vom 17. März 2022 - 7 CE 22.10005 -, juris, Rn. 9, vom 10. August 2011 - 6 CS 11.1338 -, juris, Rn. 10, und vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 -, juris, Rn. 17.
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 CE 21.2757

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen Brandschutzmängeln im

    Soweit der Antragsteller geltend macht, dass das Verwaltungsgericht sich nicht ausreichend mit den Argumenten in seinen Schriftsätzen auseinandergesetzt und damit gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs verstoßen habe, hatte der Antragsteller im Beschwerdeverfahren ausreichend Möglichkeit, seine Einwände vorzutragen (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    In letzterem kommt jedoch eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, so dass die Verwertung des zugrundeliegenden Sachverhalts auch nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG ausgeschlossen war und der rechtskräftige Abschluss des Bußgeldverfahrens nicht abgewartet werden musste (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 11 CS 11.2894, B.v. 25.9.2009 - 11 CS 09.1492 zu VG Bayreuth, B.v. 3.6.2009 - B 1 S 09.377, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - und B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898; OVG NW, B.v. 2.9.2013 - 16 B 976/13).
  • VGH Hessen, 24.11.2009 - 10 B 1910/09
    Insoweit kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht die genannten Anträge zeitgleich mit der Ablehnung des Eilantrages ablehnen durfte, denn jedenfalls wäre ein etwaiger darin liegender Verstoß geheilt (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 05. Juni 2009, - 11 CS 09.873 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 15.01.2014 - 5 B 478/13

    Einstweiliger Vollstreckungsschutz bei Gewerbesteuern, Abänderbarkeit

    Ein etwaiger Gehörsverstoß wurde daher im Beschwerdeverfahren geheilt, weil das Beschwerdegericht den Rechtsstreit im Rahmen der dargelegten Beschwerdegründe (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO) im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht prüft (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 -, juris Rn. 17, m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 1 S 12.291

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Methamphetamin

  • VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.55

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast

  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 6 CS 11.1338

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldebetriebsinspektor

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2010 - 6 B 1060/10

    Anspruch eines Lehrers auf eine vorläufige Abordnung aufgrund einer vermeintlich

  • VG Düsseldorf, 24.07.2014 - 14 L 1475/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

  • VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

  • VG München, 16.06.2010 - M 6a K 10.1042

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum sog. harter Drogen; Nachweisgrenze für

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