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   VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066   

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https://dejure.org/2017,28840
VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066 (https://dejure.org/2017,28840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2017 - 11 CS 17.1066 (https://dejure.org/2017,28840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 11 CS 17.1066 (https://dejure.org/2017,28840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 1, S. 6; FeV § 11 Abs. 6 S. 2, Abs. 7, Abs. 8 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 46 Abs. 3
    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen im Prozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis; Verpflichtung des Fahrerlaubnisinhabers zur Ablieferung des Führerscheins; Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer strafbaren Trunkenheitsfahrt; Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen ...

  • rewis.io

    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen im Prozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zweifel an der Fahreignung in der Beibringungsanordnung; Anhaltspunkte für den Konsum von Metamphetamin und Cannabis; ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis; Verpflichtung des Fahrerlaubnisinhabers zur Ablieferung des Führerscheins; Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer strafbaren Trunkenheitsfahrt; Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die Anordnung ihrerseits rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., zuletzt BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).

    Die Anforderungen können weder durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe, noch kann eine mangelhafte Aufforderung dadurch "geheilt" werden, dass die Behörde im Gerichtsverfahren darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 21; U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Die Anforderungen können weder durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe, noch kann eine mangelhafte Aufforderung dadurch "geheilt" werden, dass die Behörde im Gerichtsverfahren darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 21; U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 26 f.).

    Zwar käme bei Annahme offener Erfolgsaussichten der Klage dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können, geringeres Gewicht zu als der Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, wenn die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen feststünde und die Fahrerlaubnisbehörde daher berechtigt wäre, ihm die Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV auch ohne Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zu entziehen (zu einem insoweit grundsätzlich möglichen Austausch der Rechtsgrundlage vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 24 f., B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Zwar käme bei Annahme offener Erfolgsaussichten der Klage dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können, geringeres Gewicht zu als der Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, wenn die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen feststünde und die Fahrerlaubnisbehörde daher berechtigt wäre, ihm die Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV auch ohne Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zu entziehen (zu einem insoweit grundsätzlich möglichen Austausch der Rechtsgrundlage vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 24 f., B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Zwar käme bei Annahme offener Erfolgsaussichten der Klage dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können, geringeres Gewicht zu als der Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, wenn die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen feststünde und die Fahrerlaubnisbehörde daher berechtigt wäre, ihm die Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV auch ohne Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zu entziehen (zu einem insoweit grundsätzlich möglichen Austausch der Rechtsgrundlage vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 24 f., B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine in der Gutachtensanforderung angegebene, jedoch nicht einschlägige Rechtsgrundlage für die Aufforderung nach Bescheiderlass nicht mehr durch die zutreffende Befugnisnorm ersetzen (BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 60).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Entsprechendes ergebe sich auch nicht aus der hierfür zum Beleg angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (1 BvR 2062/96).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 ZB 15.2733

    Ergänzungen der Anordnung zur Beibringung einer MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066
    Vielmehr ist eine Ergänzung oder Korrektur der Gutachtensanordnung für den darauf gestützten Bescheid nur relevant, wenn sie vor Bescheiderlass erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 11 ZB 15.2733 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis; Angabe einer unzutreffenden Rechtsgrundlage;

    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 16 B 1485/13 -, juris Rn. 3 und vom 14. November 2013 - 16 B 11/46/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 11 CS 17.1066 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

    Der Betroffene muss der nicht selbstständig rechtlich anfechtbaren Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18).
  • VG Koblenz, 27.03.2020 - 4 L 234/20

    Rechtswidrig Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Dies umfasst nicht nur Ausführungen zu den konkreten Ereignissen, welche Zweifel an der Fahreignung begründen, sondern die Behörde muss auch die konkrete Rechtsgrundlage nennen, nach welcher sie bei Vorliegen dieser Eignungszweifel zur Anordnung des Gutachtens berechtigt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 11 CS 17.1066 -, juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 11 CS 21.2064

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Eine Ergänzung oder Korrektur der Gutachtensanordnung ist für den darauf gestützten Bescheid nur relevant, wenn sie vor Bescheiderlass erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 18.2.2016 - 11 ZB 15.2733 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 17.1940

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Eine Ergänzung der Aufforderung ist nur möglich, solange ein Gutachten noch nicht erstellt und die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 5.3.2014 - 16 B 1485/13 - juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Er muss der Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18; B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 12.11.2020 - 6 L 1742/20

    Rechtsgrundlage, Austausch, offensichtliche Unrichtigkeit,

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. September 2019 - 12 ME 141/19 -, juris, Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 11 CS 20.791 -, juris, Rn. 31, vom 5. Juli 2017- 11 CS 17.1066 -, juris, Rn. 13, vom 20. Januar 2012 - 11 CS 11.3011 -, juris, Rn. 23 sowie vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris, Rn. 55 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 27. Februar 2020- 3 L 60/20.MZ -, juris, Rn. 7; VG Kassel, Urteil vom 24. April 2019 - 7 K 6587/17.KS -, juris, Rn. 36; VG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 14. Oktober 2014 - 3 A 254/13 -, juris, Rn. 22 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 14 K 5811/13-, juris, Rn. 27; VG Augsburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - Au 7 S 12.405 -, juris, Rn. 31; VG Schwerin, Beschluss vom 22. März 2012 - 3 B 901/11 -, juris, Rn. 17; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11, Rn. 44; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 -, juris, Rn. 37 und Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, juris, Rn. 17, jedoch neuerdings ausdrücklich offengelassen, vgl. Beschluss vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris, Rn. 48.
  • VG Bayreuth, 22.05.2023 - B 1 S 23.320

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

    Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Gutachtensanordnung jederzeit ergänzen oder korrigieren kann, solange ein Gutachten noch nicht erstellt und die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris, B.v. 18.2.2016 - 11 ZB 15.2733 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 01.03.2023 - W 6 S 23.247

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Da die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens nicht isoliert anfechtbar ist, stellt die Rechtsprechung an sie strenge Anforderungen, die im Falle einer Folgemaßnahme - hier die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - inzident zu prüfen sind (zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 12).
  • VG Würzburg, 02.02.2022 - W 6 S 22.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Da die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens nicht isoliert anfechtbar ist, stellt die Rechtsprechung an sie strenge Anforderungen, die im Falle einer Folgemaßnahme - hier die Entziehung der Fahrerlaubnis - inzident zu prüfen sind (zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 11.07.2023 - B 1 K 23.173

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

  • VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 7 S 17.1739

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Gutachtens

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