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   VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300   

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VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 (https://dejure.org/2017,40711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 (https://dejure.org/2017,40711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 (https://dejure.org/2017,40711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4,; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) bis c), § 10 Abs. 4 Satz 4, § 45 Abs. 2 Satz 1
    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - "Reichsbürgerbewegung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Auf Tatsachen gestützte Prognose eines spezifisch waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens; Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen; Verdacht der Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"; Wahrung der Belange der ...

  • rewis.io

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - "Reichsbürgerbewegung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Beschwerde; Widerruf eines Kleinen; Waffenscheins; Unzuverlässigkeit; Keine hinreichende Gewähr für jederzeit verantwortungsvollen Umgang mit Waffen; sog. "Reichsbürgerbewegung"; waffenrechtliche Erlaubnis; Zuverlässigkeit; Sicherheitsrisiko; Legitimation; ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Auf Tatsachen gestützte Prognose eines spezifisch waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens; Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen; Verdacht der Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"; Wahrung der Belange der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Denn in einem solchen Fall rechtfertigen Tatsachen die Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen, konkretisiert in allen drei Fallgruppen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG: der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung (Buchst. a), dem nicht sachgerechten Umgang oder der nicht sorgfältigen Verwahrung (Buchst. b) sowie dem Überlassen an nicht berechtigte Personen (Buchst. c) (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Denn in einem solchen Fall rechtfertigen Tatsachen die Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen, konkretisiert in allen drei Fallgruppen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG: der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung (Buchst. a), dem nicht sachgerechten Umgang oder der nicht sorgfältigen Verwahrung (Buchst. b) sowie dem Überlassen an nicht berechtigte Personen (Buchst. c) (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Denn in einem solchen Fall rechtfertigen Tatsachen die Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen, konkretisiert in allen drei Fallgruppen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG: der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung (Buchst. a), dem nicht sachgerechten Umgang oder der nicht sorgfältigen Verwahrung (Buchst. b) sowie dem Überlassen an nicht berechtigte Personen (Buchst. c) (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Denn in einem solchen Fall rechtfertigen Tatsachen die Annahme eines unsachgemäßen Umgangs mit Waffen, konkretisiert in allen drei Fallgruppen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG: der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung (Buchst. a), dem nicht sachgerechten Umgang oder der nicht sorgfältigen Verwahrung (Buchst. b) sowie dem Überlassen an nicht berechtigte Personen (Buchst. c) (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (s.o., vgl. auch BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss dem Antragsteller anknüpfend an die Tatsache, dass er die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08, B. v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
    Es bedarf deshalb besonderer Umstände, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. allgemein BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93 f.).
  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    11 1.1.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).

    11 1.1.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Waffenrecht, Widerruf von Waffenbesitzkarten, Waffenbesitzverbot, Verdacht auf

    Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG vorzunehmende, gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/693 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7).

    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12).

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).

    Insbesondere sollte aufgrund mit durch den Umgang mit Waffen und Munition einhergehenden Gefahren für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11).

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