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   VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689   

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VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689 (https://dejure.org/2012,34504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689 (https://dejure.org/2012,34504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2012 - 22 ZB 11.2689 (https://dejure.org/2012,34504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Herkömmlichkeit und sozialer Adäquanz der Geräuschimmissionen im Rahmen einer ergänzenden Prüfung im Sonderfall;Zeitschlagen und Gebetsläuten von Kirchenglocken Gebietsart (Dorfgebiet bejaht); Prioritätsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Unterlassen des Stundenschlagens und des Gebetsläutens einer Kirche im Dorfgebiet; Vorliegen von Immissionsrichtwerten bei Einstufung des Gebiets als Dorfgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Unterlassen des Stundenschlagens und des Gebetsläutens einer Kirche im Dorfgebiet; Vorliegen von Immissionsrichtwerten bei Einstufung des Gebiets als Dorfgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    TA Lärm ist auf Kirchengeläut grundsätzlich anwendba

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Denn die schematische Mittelung von Geräuschen ist problematisch, wenn von einer Anlage nicht ein gleichmäßiges, von "herausragenden" Einzelgeräuschen nur gelegentlich überlagertes Grundgeräusch ausgestrahlt wird, sondern wenn von ihr - je nach Benutzung wechselnd - über den Tag verteilt nach Art und Stärke ganz unterschiedliche Geräusche ausgehen (angenommen für einen Sportplatz in BVerwG vom 19.1.1989 BVerwGE 81, 197, für nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr in BVerwG vom 30.4.1992 BVerwGE 90, 163 und für das "Angelusläuten" in BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).

    Demzufolge wurde - in der Gesamtwürdigung der widerstreitenden Interessen - für ein "Angelusläuten" sogar ein Mittelungspegel von 66, 6 dB(A) in einem allgemeinen Wohngebiet (Richtwert 55 dB[A]) und bei täglichem Erreichen dieses Werts für noch zumutbar erklärt (OVG Lüneburg vom 13.5.1996 Az. 6 L 1093/94 ; bestätigt durch BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).

    Weil sich die Frage, von welchem Geräuschpegel an das Glockenläuten als unzumutbare erhebliche Belästigung anzusehen wäre, weitgehend einer abstrakten Beantwortung entzieht (BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390), kann die Berücksichtigung des "Prioritätsprinzips" (also der Unterscheidung, welche der konfligierenden Nutzungen als erste vorhanden war und welche hinzugekommen ist) unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht schlechthin unzulässig sein (vgl. auch BayVGH vom 1.3.2002 BayVBl. 2003, 241).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Soweit der Kläger weiter geltend macht, die Richtigkeit des Urteils sei ernstlich zweifelhaft, weil das Abstellen auf eine überkommene Tradition keine rechtliche Relevanz besitze, was bezüglich des vorliegenden Streitgegenstands schon in der "Kruzifix-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (vom 16.5.1995 BVerfGE 93, 1) zum Ausdruck komme, trifft beides nicht zu.

    Das Bundesverfassungsgericht misst in der genannten Entscheidung der - wie der Kläger formuliert - "überkommenen Tradition" vielmehr rechtliche Relevanz bei, indem es ausführt, dass auch einem Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleiste und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichte, die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen, die vom christlichen Glauben und den christlichen Kirchen geprägten Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster nicht gleichgültig sein könnten (BVerfG vom 16.5.1995, a.a.O., RdNr. 52 in ).

  • VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338

    Liturgisches Glockenläuten - Unterlassungsansprüche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Das Verwaltungsgericht hat ausweislich der Entscheidungsgründe (S. 26 und 27 des Urteils) im Einklang mit der Rechtsprechung (BayVGH vom 1.3.2002 BayVBl 2003, 241 und vom 11.1.2005 Az. 22 ZB 04.3246) dargelegt, dass auf das "Gebetsläuten" und das "Sonntagseinläuten" grundsätzlich die TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) anwendbar ist, wobei jedoch die in der TA Lärm als Richtwerte vorgegebenen Beurteilungspegel nicht als starre Grenzen heranzuziehen sind und eine ergänzende Prüfung im Sonderfall stattfindet.

    Weil sich die Frage, von welchem Geräuschpegel an das Glockenläuten als unzumutbare erhebliche Belästigung anzusehen wäre, weitgehend einer abstrakten Beantwortung entzieht (BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390), kann die Berücksichtigung des "Prioritätsprinzips" (also der Unterscheidung, welche der konfligierenden Nutzungen als erste vorhanden war und welche hinzugekommen ist) unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht schlechthin unzulässig sein (vgl. auch BayVGH vom 1.3.2002 BayVBl. 2003, 241).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 8 B 11048/06

    Hühnerzucht und Geflügelhaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Eine Kleingeflügelhaltung ist in einem allgemeinen Wohngebiet nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz (vom 2.10.2006 Az. 8 B 11048/06 ) spätestens dann mit einem allgemeinen Wohngebiet unvereinbar, wenn mehr als 20 Hühner mit mehr als einem Hahn gehalten werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1093/94

    Angelusläuten; Kirchengeläut; Religionsausübung; Lärmbelästigung; Glockenturm;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Demzufolge wurde - in der Gesamtwürdigung der widerstreitenden Interessen - für ein "Angelusläuten" sogar ein Mittelungspegel von 66, 6 dB(A) in einem allgemeinen Wohngebiet (Richtwert 55 dB[A]) und bei täglichem Erreichen dieses Werts für noch zumutbar erklärt (OVG Lüneburg vom 13.5.1996 Az. 6 L 1093/94 ; bestätigt durch BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).
  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 22 ZB 04.3246
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Das Verwaltungsgericht hat ausweislich der Entscheidungsgründe (S. 26 und 27 des Urteils) im Einklang mit der Rechtsprechung (BayVGH vom 1.3.2002 BayVBl 2003, 241 und vom 11.1.2005 Az. 22 ZB 04.3246) dargelegt, dass auf das "Gebetsläuten" und das "Sonntagseinläuten" grundsätzlich die TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) anwendbar ist, wobei jedoch die in der TA Lärm als Richtwerte vorgegebenen Beurteilungspegel nicht als starre Grenzen heranzuziehen sind und eine ergänzende Prüfung im Sonderfall stattfindet.
  • VGH Bayern, 09.11.1979 - 14.S - 1396/79

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Denn selbst eine nur hobbymäßig betriebene Pferdehaltung ist in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig unzulässig; allenfalls in besonders gelagerten, nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilenden Konstellationen - die hier nicht geltend gemacht sind - kann sie zulässig sein (vgl. BayVGH vom 5.10.2009 BayVBl 2010, 147 unter Hinweis auf BayVGH vom 9.11.1979 BayVBl 1980, 212, m.w.N. und BayVGH vom 5.10.2009 Az. 15 B 08.2380 RdNr. 17).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Denn die schematische Mittelung von Geräuschen ist problematisch, wenn von einer Anlage nicht ein gleichmäßiges, von "herausragenden" Einzelgeräuschen nur gelegentlich überlagertes Grundgeräusch ausgestrahlt wird, sondern wenn von ihr - je nach Benutzung wechselnd - über den Tag verteilt nach Art und Stärke ganz unterschiedliche Geräusche ausgehen (angenommen für einen Sportplatz in BVerwG vom 19.1.1989 BVerwGE 81, 197, für nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr in BVerwG vom 30.4.1992 BVerwGE 90, 163 und für das "Angelusläuten" in BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972

    Verstöße gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs, zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den - vorliegend vom Kläger geltend gemachten - äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 15.2.2012 Az. 22 ZB 10.2972 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
    Denn die schematische Mittelung von Geräuschen ist problematisch, wenn von einer Anlage nicht ein gleichmäßiges, von "herausragenden" Einzelgeräuschen nur gelegentlich überlagertes Grundgeräusch ausgestrahlt wird, sondern wenn von ihr - je nach Benutzung wechselnd - über den Tag verteilt nach Art und Stärke ganz unterschiedliche Geräusche ausgehen (angenommen für einen Sportplatz in BVerwG vom 19.1.1989 BVerwGE 81, 197, für nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr in BVerwG vom 30.4.1992 BVerwGE 90, 163 und für das "Angelusläuten" in BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 2 B 1336/12

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch die Erweiterung eines genehmigten

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 22 ZB 11.2689 -, juris Rn. 14 (Prioritätsprinzip als einer von mehreren Wertungsgesichtspunkten); Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008 - 6 C 1600/07.T -, DVBl. 2009, 186 = juris Rn. 116; Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus, BImSchR, Loseblatt, Band 4, Stand August 2012, Nr. 6 TA Lärm Rn. 69.
  • VG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 4 K 3268/20

    Zumutbarkeit des Glockenläutens einer Kirche

    Wer die spätere Grundstücksnutzung aufgenommen hat, kannte die zuvor bereits bestehende Immissionsproblematik oder hätte sie zumindest kennen müssen; ihm war es möglich, sich auf diese Situation einzustellen (insgesamt: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.11.2012, Az. 22 ZB 11.2689, Rn 14, juris).
  • VG Hamburg, 07.02.2022 - 9 E 245/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen das liturgische Läuten der Kirchenglocken des St.

    Wer die spätere Grundstücksnutzung aufgenommen hat, kannte die zuvor bereits bestehende Immissionsproblematik oder hätte sie zumindest kennen müssen; ihm war es möglich, sich auf diese Situation einzustellen (vgl. VGH München Beschl. v. 5.11.2012, 22 ZB 11.2689, juris Rn. 14; VG Frankfurt, Urt. v. 14.10.2021, 4 K 3268/20.F, juris Rn. 47).
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