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   VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703   

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VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2019 - 11 B 19.703 (https://dejure.org/2019,37909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3, 39 Abs. 3 Satz 1; BayVwVfG Art. 35 Satz 2, 44 Abs. 1
    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines Halteverbots

  • rewis.io

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines Halteverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Teil-)Anfechtungsklage gegen ein verkehrsrechtliches Zusatzzeichen; Einheitliche Regelung; Enge Straßenstelle; Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; Anfechtungsklage; Berufung; Zusatzzeichen; Verkehrszeichen; Strassenstelle; Parkverwaltung; Haltverbot; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer (Teil-)Anfechtungsklage gegen ein verkehrsrechtliches Zusatzzeichen über eine Parkflächenmarkierung; Teilbarkeit von Allgemeinverfügungen; Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten an engen Straßenstellen; Prüfung eines Anspruchs auf Aufhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Eine uneingeschränkte Anfahrtsmöglichkeit zu einem Grundstück "bis unmittelbar vor die Haustür" gehört in städtischen Ballungsgebieten auch für den Eigentümer eines Wohngrundstücks nicht zum Kernbereich des Anliegergebrauchs (BVerwG, U.v. 27.2.2018 - 7 C 30.17 - BVerwGE 161, 201 Rn. 41).

    Anlieger und Anwohner haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung und einen bestimmten Umfang der Grundstücksverbindung mit der Straße, sofern diese nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwG, U.v. 27.2.2018 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 19.02.1980 - 2 BA 1/79

    Fahrverbot; Ausnahme; Genehmigung; Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Auch bei Allgemeinverfügungen in Form der Aufstellung eines Verkehrszeichens ist die Teilbarkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 - OVG 2 BA 1/79 - VRS 59, 317, 318), auch wenn diese z.B. mit einem Zusatzzeichen verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - VRS 117, 381 = juris Rn. 13).

    Dabei kommt es aber nicht nur darauf an, ob der Regelungsgegenstand grundsätzlich teilbar ist, sondern auch darauf, ob der nicht angefochtene Teil der gesamten Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbständig erlassen worden wäre oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1969 a.a.O.; OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend U.v. 29.4.1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 = juris Rn. 16 f.; U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - DVBl 1982, 1098 = juris 12 f., jeweils m.w.N.) ist das Recht auf Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Bleibt die Zugänglichkeit für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs erhalten, so schützt das Recht auf Anliegergebrauch regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus einer besonderen örtlichen Lage ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend U.v. 29.4.1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 = juris Rn. 16 f.; U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - DVBl 1982, 1098 = juris 12 f., jeweils m.w.N.) ist das Recht auf Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Grundsätzlich geschützt ist insbesondere die ausreichende Möglichkeit, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu erreichen (vgl. U.v. 15.11.1974 - IV C 12.72 - NJW 1975, 1528 = juris Rn. 18; U.v. 6.8.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66

    Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung eines Wasserkraftwerks -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Sie können daher nach allgemeiner Meinung auch nur teilweise angefochten werden (Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 42 Rn. 17; von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 42 Rn. 22; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 10; BVerwG, U.v. 16.9.1969 - I C 13.66 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 5 = BeckRS 1969, 31299360 Nr. 11.3).

    Dabei kommt es aber nicht nur darauf an, ob der Regelungsgegenstand grundsätzlich teilbar ist, sondern auch darauf, ob der nicht angefochtene Teil der gesamten Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbständig erlassen worden wäre oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1969 a.a.O.; OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    1.3.1 Ein Verkehrsteilnehmer kann als Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung seien nicht gegeben (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 Leitsatz 3; BayVGH, U.v. 5.6.2018 - 11 B 17.1503 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580

    Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Auch bei Allgemeinverfügungen in Form der Aufstellung eines Verkehrszeichens ist die Teilbarkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 - OVG 2 BA 1/79 - VRS 59, 317, 318), auch wenn diese z.B. mit einem Zusatzzeichen verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - VRS 117, 381 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Wird ein Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist zulässigerweise nur teilweise, dann im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erst nach Ablauf der Klagefrist mit erweitertem Klageantrag in vollem Umfang angefochten, so ist die Klage insoweit unzulässig (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1972 - III C 132.70 - BVerwGE 40, 25 Leitsatz 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Dabei können auch Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung, die eine teilbare Regelung enthalten, grundsätzlich teilweise angefochten werden (vgl. zu einer Widmungsverfügung OVG RhPf, U.v. 11.12.2012 - 6 A 10818/12 - juris Rn. 25; hinsichtlich einer Eintragungsverfügung BayVGH, U.v. 23.1.1998 - 8 B 93.4007 - BayVBl 1998, 563 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703
    Diese Markierungen sind ihr gegenüber bestandskräftig geworden und es bedarf daher keiner Entscheidung, ob im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.1.2019 - 3 C 7.17 - NJW 2019, 2252) tatsächlich gegenüber ihrer Grundstücksausfahrt ein gesetzliches Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO besteht, ob bei der diesbezüglichen Beurteilung der vor ihrer und der benachbarten Grundstückseinfahrt ausnahmsweise befestigte drei Meter breite Streifen zur Fahrbahnbreite hinzuzurechnen ist und ob ihr eine Ausfahrt sowohl nach Osten als auch nach Westen möglich sein muss.
  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch;

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

  • VGH Bayern, 23.01.1998 - 8 B 93.4007
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Diese wird von der Rechtsprechung zugleich als Klageänderung nach § 91 VwGO angesehen (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.2004 - 7 B 68.04 - BeckRS 2004, 25046; OVG RhPf, B.v. 28.7.2016 - 2 A 10343.16 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 45; s. auch Sodan in ders./Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44 Rn. 2, 6a).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

    Zwar ist die Teilbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 28; B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2022 - 1 LB 7/21

    Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht abgeschoben werden darf,

    Der verbleibende "Rest" darf nicht zu etwas qualitativ anderem werden (Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 -, Rn. 28, juris).
  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

    Der Beklagte wollte aber ersichtlich kein uneingeschränktes Durchfahrtverbot (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - BeckRS 2019, 27485 Rn. 26 ff.), sondern eine weitgehende Minimierung des Verkehrs auf den Personenkreis, der auf die Benutzung angewiesen ist.

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (BVerwG, U.v. 27.2.2018 - 7 C 30.17 - BeckRS 2018, 8822 Rn. 41; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - BeckRS 2019, 27485 Rn. 38; VG Würzburg, U.v. 24.3.2021 - W 6 K 19.1594 - BeckRS 2021, 15335 Rn. 26).

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 7 B 21.1315

    Rundfunkbeitrag für Wohnung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes

    Da der Kläger den Streitgegenstand nach Rechtshängigkeit verändert hat (vgl. Rennert a.a.O. § 91 Rn. 8), liegt zugleich eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO vor (Rennert a.a.O. § 44 Rn. 10, BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der

    Eine Änderung ist in der Regel sachdienlich, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt; führt die Änderung zu einem unzulässigen Antrag, ist sie daher nicht sachdienlich, weil sie den sachlichen Streit zwischen den Beteiligten nicht endgültig beilegen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 46; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 91 Rn. 31).

    Wird ein Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist zulässigerweise nur teilweise, dann im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erst nach Ablauf der Klagefrist mit erweitertem Klageantrag in vollem Umfang angefochten, ist die Klage insoweit unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1972 - III C 132.70 -, juris Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 47; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 74 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" für ein

    Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl I S. 3091), sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen und zwar Teil der Allgemeinverfügung, die aus dem Zusatzzeichen und einem anderen Verkehrszeichen, auf das sich das Zusatzzeichen bezieht (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 3 StVO), besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

    Ein solche "isolierte Anfechtung" kann aber nach den anerkannten Grundsätzen der Teilanfechtung von Verwaltungsakten nicht zu einer Teilaufhebung nur des Neuregelungsteils führen, wenn der Aufhebungsausspruch mit dem Neuregelungsausspruch stehen und fallen soll; maßgeblich ist, ob der nicht angefochtene Teil der Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbstständig erlassen worden wäre (- oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen) (vgl. grundlegend BayVGH, Beschl. v. 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

    Ein solche "isolierte Anfechtung" kann aber nach den anerkannten Grundsätzen der Teilanfechtung von Verwaltungsakten nicht zu einer Teilaufhebung nur des Neuregelungsteils führen, wenn der Aufhebungsausspruch mit dem Neuregelungsausspruch stehen und fallen soll; maßgeblich ist, ob der nicht angefochtene Teil der Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbstständig erlassen worden wäre (- oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen) (vgl. grundlegend BayVGH, Beschl. v. 5. November 2019 - 11 B 19.703 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21

    Dublin-Verfahren; Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht

    Der verbleibende "Rest" darf nicht zu etwas qualitativ anderem werden (Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 05.11.2019 - 11 B 19.703 -, Rn. 28, juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 7 B 19.1232

    Schulrecht - Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung für den (weiteren)

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