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VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamtenrecht; familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit 4 Kindern; Nachzahlung für den Zeitraum 2000 und 2001; Antragstellung im Jahr 2005; keine Antragstellung im Jahr 1997 (damals Antrag bezogen nur auf Kindergeld); Verjährung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit 4 Kindern
- Judicialis
BBesG § 40 Abs. 2; ; BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassun... g § 197; ; BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung § 198; ; BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung § 201; ; BGB in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung § 195; ; BGB in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung § 199; ; Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 Art. 2 Nr. 2 Buchst. b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.10.2006 - RN 1 K 06.1381
- VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Andererseits ist von der im selben Jahr ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur familienbezogenen Alimentation (Beschluss vom 22.3.1990, Az. 2 BvL 1/86) weder ausdrücklich die Rede noch lässt sich in irgend einer Weise ein Bezug zu dieser - gegenüber dem Kindergeld völlig anders gelagerten - Rechtsmaterie erkennen.Sollte ein solcher Anspruch zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, geltend gemacht werden müssen (wie dies das Bundesverfassungsgericht in seinem den Zeitraum vom 1.1.1977 bis 31.1.1981 betreffenden Beschluss vom 22.3.1990, Az. 2 BvL 1/86 - als Anspruchsvoraussetzung benannt hat und wie dies nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht in zwei Entscheidungen vom 13.11.2008 laut der Pressemitteilung Nr. 80/2008 vom selben Tag auch für die nach dem 1.1.2000 liegenden Zeiträume verlangt wird; die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen dem erkennenden Senat noch nicht vor), so könnte die Frage auch unter dem Aspekt behandelt werden, ob für die Jahre 2000 und 2001 entsprechende Ansprüche des Klägers überhaupt entstanden sein können.
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (Az. 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300 = NJW 1999, 371) war der Gesetzgeber verpflichtet, die Besoldung kinderreicher Beamter bis Ende 1999 in einem bestimmten Umfang zu erhöhen, um eine verfassungsgemäße Rechtslage herzustellen. - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Dies wird durch die - im Kontext stimmige - Bezugnahme auf den (ausschließlich) diese Rechtsmaterie betreffenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (Az. 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/84) untermauert. - BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
So macht er in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (Schriftsatz vom 11.12.2006) geltend, er habe mit dem Schreiben vom März 1997 klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er sich gegen jede Festsetzung des kinderbezogenen Familienzuschlags wende, die nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche; das Bundesverwaltungsgericht habe seine Auffassung dann im Urteil vom 17. Juni 2004 (Az. 2 C 34.02) bestätigt. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 ZB 06.3149
Dies wird durch die - im Kontext stimmige - Bezugnahme auf den (ausschließlich) diese Rechtsmaterie betreffenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (Az. 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/84) untermauert.
- VG München, 18.08.2009 - M 5 K 07.4260
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation; verspätete Antragstellung
Bei Anwendung der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Verjährungsvorschriften - insbesondere des § 199 BGB - würde es zu einem späteren Verjährungseintritt kommen (vgl. ausführlich VG Ansbach vom 15.7.2008, Az.: AN 1 K 06.3605; vgl. auch BayVGH v. 5.12.2008, Az.: 3 ZB 06.3149).