Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64785
VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435 (https://dejure.org/2011,64785)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435 (https://dejure.org/2011,64785)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 1 ZB 10.2435 (https://dejure.org/2011,64785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planungshoheit; Verfahrensfehler geltend gemacht; Ablehnung von Beweisanträgen für Sachverständigengutachten; Mobilfunkmast; Alternativstandort; amtliche Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    Das verfassungsrechtliche Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG), verlangt in Verbindung mit den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge; die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.11.1978 BVerfGE 50, 32; vom 20.2.2008 NVwZ 2008, 780 f.).
  • BVerfG, 05.09.2002 - 2 BvR 995/02

    Keine Verletzung von GG Art 16a Abs 1 oder GG Art 103 Abs 1 durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist in der Regel dann erforderlich, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung insbesondere deshalb aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten für seine Überzeugungsbildung ungeeignet oder unzureichend ist, weil es erkennbare Mängel enthält, beispielsweise von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerwG vom 5.9.2002 Az. 2 BvR 995/02 RdNr. 11; BVerwG vom 13.3.1992 NVwZ 1993, 268).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    Das verfassungsrechtliche Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG), verlangt in Verbindung mit den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge; die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.11.1978 BVerfGE 50, 32; vom 20.2.2008 NVwZ 2008, 780 f.).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    Nichts Anderes gilt, wenn anstelle eines Sachverständigengutachtens bereits eine amtliche Auskunft vorliegt, im Hinblick auf die Frage, ob daneben noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (BVerfG vom 2.3.1995 Az. 5 B 26.95 RdNr. 7 zu einer amtlichen Auskunft eines Staatlichen Gesundheitsamtes).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11

    Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    1.1 Bei der Ablehnung des Beweisantrags 1 (Sachverständigengutachten und Zeugeneinvernahme zu einer denkmalschutzrechtlich verträglichen Lösung am Kloster Andechs) hat es sich (auch) auf die Aussage zweier zuständiger Fachbehörden (Landesamt für Denkmalpflege, Untere Denkmalschutzbehörde) gestützt, an deren Richtigkeit die Klägerin weder im erstinstanzlichen Verfahren noch in der Zulassungsschrift in substanziierter Weise Zweifel geltend gemacht hat, die die Aussagen der Fachbehörden hätten erschüttern können (vgl. zuletzt BVerfG vom 31.8.2011 Az. 9 B 8.11 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435
    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; der Senat hält in Fällen einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung zur Verteidigung ihrer Planungshoheit regelmäßig einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH vom 13.10.2009 Az. 1 B 08.2884 ).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147

    Abgrabungsgenehmigung

    Die Klägerin macht geltend, dem Vorhaben der Beigeladenen habe in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abgrabungsgenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt (Erteilung der Abgrabungsgenehmigung am 17. Mai 2011; vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 1 ZB 10.2435 - juris Rn. 16) die am 3. Mai 2011 vom Stadtrat beschlossene 24. Änderung des Flächennutzungsplans als ungenannter öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegengestanden.
  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1333

    Gemeindeklage gegen Planergänzungsbeschluss für Verlegung einer Staatsstraße -

    Nichts anderes gilt, wenn anstelle eines Sachverständigengutachtens eine amtliche Auskunft vorliegt, im Hinblick auf die Frage, ob daneben noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 1 ZB 10.2435 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 2.3.1995 - 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 = juris Rn. 7).
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 15.1409

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung insbesondere deshalb aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten für seine Überzeugungsbildung ungeeignet oder unzureichend ist, weil es erkennbare Mängel enthält, beispielsweise von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 1 ZB 10.2435 - juris Rn. 12).
  • VG München, 15.05.2017 - M 8 K 16.2507

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage wegen

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung insbesondere deshalb aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten für seine Überzeugungsbildung ungeeignet oder unzureichend ist, weil es erkennbare Mängel enthält, beispielsweise von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 1 ZB 10.2435 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht