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   VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035   

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VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035 (https://dejure.org/2014,42558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2014 - 10 C 13.1035 (https://dejure.org/2014,42558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 10 C 13.1035 (https://dejure.org/2014,42558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gegenüber einem Ausländer; Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Aufenthaltstitels ; Berücksichtigung der nationalen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; subsidiärer Schutzstatus; Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien; Vorwirkung von Richtlinien; Richtlinienkonforme Auslegung; Passivlegitimation; örtliche Zuständigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gegenüber einem Ausländer; Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Aufenthaltstitels; Berücksichtigung der nationalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Zwar verlangt der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung, dass die nationalen Gerichte das innerstaatliche Recht unter Anwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Auslegungsmethoden so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der einschlägigen Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. EuGH, U.v. 5.10.2004 - Pfeiffer, C-397/01 - juris Rn. 119; U.v. 4.7.2006 - Adeneler, C-212/04 - juris Rn. 111).

    Denn der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung darf nicht zu einer Anwendung des nationalen Rechts contra legem führen (vgl. EuGH, U.v. 16.6.2005 - Pupino, C-105/03 - juris Rn. 47; U.v. 4.7.2006 - Adeneler, C-212/04 - juris Rn. 110).

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Schließlich bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch dann keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn man der Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zugrunde legt, wie dies dann in Betracht kommt, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert und die Rechtsverfolgung in Folge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007; B.v. 19.12.2013 - 10 C 11.1314 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Schließlich bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch dann keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn man der Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zugrunde legt, wie dies dann in Betracht kommt, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert und die Rechtsverfolgung in Folge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007; B.v. 19.12.2013 - 10 C 11.1314 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Zwar verlangt der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung, dass die nationalen Gerichte das innerstaatliche Recht unter Anwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Auslegungsmethoden so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der einschlägigen Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. EuGH, U.v. 5.10.2004 - Pfeiffer, C-397/01 - juris Rn. 119; U.v. 4.7.2006 - Adeneler, C-212/04 - juris Rn. 111).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Denn unabhängig davon, ob und inwieweit eine solche Auslegung vor Ablauf der Umsetzungsfrist überhaupt zum Tragen kommen kann (vgl. Nettesheim in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Mai 2014, Art. 288 Rn. 133; BGH, U.v. 5.2.1998 - I ZR 211/95 - juris Rn. 43 ff.), kam eine richtlinienkonforme Auslegung zu diesem Zeitpunkt hier nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 10 C 10.3007

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung nach Rechtskraft der Hauptsache; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Schließlich bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch dann keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn man der Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zugrunde legt, wie dies dann in Betracht kommt, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert und die Rechtsverfolgung in Folge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007; B.v. 19.12.2013 - 10 C 11.1314 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Sie müssen vielmehr lediglich während dieser Frist den Erlass von Vorschriften unterlassen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen (vgl. EuGH, U.v.18.12.1997 - Inter-Environnement Wallonie, C-129/96 - juris Rn. 41 ff.; U.v. 22.11.2005 - Mangold, C-144/94 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 10 C 11.1314

    Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; Erteilung nach unanfechtbarer Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Schließlich bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch dann keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn man der Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zugrunde legt, wie dies dann in Betracht kommt, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert und die Rechtsverfolgung in Folge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007; B.v. 19.12.2013 - 10 C 11.1314 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Dies erfolgt, wenn es wie hier an speziellen koordinierten Kompetenzregelungen der Länder fehlt, die nach Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG das Verwaltungsverfahren regeln (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5/11 - juris Rn. 15 und 18), durch eine entsprechende Anwendung der mit § 3 VwVfG übereinstimmenden Regelungen über die örtliche Zuständigkeit in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035
    Die unmittelbare Anwendung einer Richtlinienbestimmung, in der Weise, dass sich der einzelne gegenüber dem Mitgliedstaat auf sie berufen kann, kommt erst dann in Betracht, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH, U.v. 26.2.1986 - Marshall, C-152/84 - juris Rn. 46).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 7 C 10.10396

    Eilverfahren; Antragsrücknahme; Prozesskostenhilfe (Ablehnung); Beschwerde

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

    Dieser Personenkreis bedarf keiner Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG und muss deshalb die hierfür erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllen; vielmehr kann unter den erleichterten Voraussetzungen des § 21 Abs. 6 AufenthG und unter Beibehaltung des bisherigen Aufenthaltszwecks und der bisherigen Aufenthaltserlaubnis die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.3.2009, a.a.O., Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.1.2008 - OVG 12 S 146.07 -, juris Rn. 3; GK-AufenthG, § 21 Rn. 32 (Stand: Juni 2010); Hailbronner, a.a.O., § 21 Rn. 26 ff.).
  • VG Bremen, 03.02.2022 - 5 V 2285/21

    Tierversuchsantrag - Alternativmethoden; Nutzen; Prüfungsbefugnis;

    Ausgeschlossen ist eine richtlinienkonforme Auslegung contra legem (vgl. EuGH, Urt. v. 16.06.2005 - C-105/03 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07 -, juris Rn. 31; BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 20 A 2235/12 -, juris Rn. 45; BayVGH, Beschl. v. 05.12.2014 - 10 C 13.1035 -, juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B. v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 - juris Rn. 4; B. v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B. v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1347

    Kein Vertrauensschutz bei erneuter Ausweisung eines straffälligen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B. v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14; B. v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 - juris Rn. 4; B. v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B. v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165

    Prozesskostenhilfe

    Die Bewilligungsreife setzt voraus, dass der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vollständig und einschließlich der nach § 166 VwGO i.V. mit § 117 Abs. 2 Satz 1 und § 117 Abs. 4 ZPO a.F. einzureichenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erwiderung des Beklagten bei Gericht vorliegen (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 C 13.880 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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