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   VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682   

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https://dejure.org/2007,16156
VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682 (https://dejure.org/2007,16156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2007 - 9 B 06.30682 (https://dejure.org/2007,16156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2007 - 9 B 06.30682 (https://dejure.org/2007,16156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Abschiebungsverbotes bei Gefahr der Verschlimmerung einer humanen Immunschwächeerkrankung (HIV) im Heimatland des ausreisepflichtigen Ausländers; Erfordernis einer verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Falle des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; GG Art. 1 Abs. 1
    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, HIV/Aids, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Situation bei Rückkehr, Freepaper, Mitgabe von Medikamenten

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Asylfall aus Äthiopien, Abschiebeschutz für einen HIV-Infizierten, Zusicherung der Bezahlung für eine 6-monatige Therapie in Äthiopien durch die Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682
    Diese grundlegende Entscheidung des Bundesgesetzgebers haben auch die Verwaltungsgerichte bei der Auslegung und Anwendung der §§ 60 und 60 a AufenthG zu respektieren (BVerwGE 99, 324).

    Wenn somit dem einzelnen Ausländer - und damit auch dem Kläger - kein Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebeschutz unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 und § 60 a AufenthG gebieten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 99, 324 Leitsatz 3).

    Eine extreme Gefahrenlage im Sinne dieser Rechtsprechung liegt dann vor, wenn der betroffene Ausländer sehenden Auges alsbald nach der Abschiebung in sein Heimatland dem sicheren Tod oder schwersten Gesundheitsbeeinträchtigungen ausgesetzt wäre (BVerwGE 99, 324/328).

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682
    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (BVerwGE 105, 383 und BVerwG NVwZ 78, 973 = DÖV 99, 118).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682
    Dasselbe gilt auch dann, wenn die medizinische Behandlungsmöglichkeit zwar grundsätzlich vorhanden, für den von der Krankheit betroffenen Ausländer im speziellen Fall aber aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht erreichbar ist (BVerwG DVBl. 2003, 463 und BVerwG AuAS 207, 30).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 26.1.1999 Az. 9 B 617.98) liegt eine extreme Gefahr im Sinn von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG analog (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG analog) nicht nur dann vor, wenn die Gefahr am Tag des Eintreffens im Heimatland eintritt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Tag der Abschiebung und dem Eintreten der Gefahr ein Zeitraum liegt, der die sozialadäquate Kausalität zwischen Abschiebung und Gefahreneintritt noch deutlich erkennen lässt.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30682
    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (BVerwGE 105, 383 und BVerwG NVwZ 78, 973 = DÖV 99, 118).
  • VG Aachen, 13.11.2008 - 2 K 77/06

    Nigeria, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    vgl. zur Zusicherung einer Medikamentenmitgabe ins Heimatland auch: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. März 2007 - 9 B 06.30682 -, AuAS 2007, 118 und Beschluss vom 24. November 2006 - 25 ZB 06.30892 -, juris; VG Ansbach Urteil vom 25. April 2007 - AN 15 K 06.30367 -, juris und VG Stuttgart, Urteil vom 15. November 2006 - 7 K 295/06, juris;.
  • VG Trier, 25.06.2013 - 1 K 441/13
    Das ist bei einem Zeitraum von sechs Monaten noch der Fall (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. April 2010, 6 A 11307/09.OVG unter Verweis auf BayVGH, 9 B 06.30682, Juris).
  • VGH Bayern, 14.05.2007 - 21 ZB 06.30738

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Denn in der Rechtsprechung des 9. Senats (vgl. die rechtskräftigen Urteile vom 6. März 2007 Az. 9 B 04.31031, Az. 9 B 06.30708, Az. 9 B 06.30682 und vom 20. März 2007, Az. 9 B 06.30845) sind die Voraussetzungen, unter denen HIV-infizierte Personen aus Äthiopien einen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG besitzen, unter Berücksichtigung von bis in die jüngste Zeit reichenden Erkenntnisquellen im einzelnen geklärt.
  • VG Mainz, 13.02.2008 - 4 L 24/08

    Aidskranke Indonesierin darf vorerst bleiben

    Eine Abschiebung der Antragstellerin nach Indonesien ist nicht deshalb auszuschließen, weil sie die Kosten einer erforderlichen Behandlung nicht aufbringen könnte (vgl. dazu BVerwG, DVBl 2003, Seite 463; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003, Az.: 10 A 10168/03.OVG; Bay. VGH, AuAS 2007, Seite 118; Hess. VGH, AuAS 2004, Seite 20).
  • VG Gera, 05.03.2009 - 4 K 20057/07

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Die Verschiebung des Eintritts schwerster Krankheiten und des Todes durch die Bezahlung einer zweijährigen Ü- bergangszeit lässt nämlich den Verstoß gegen die Menschenwürde und das Verbot der Verletzung von Leib und Leben nicht entfallen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. März 2007 - 9 B 06.30682).
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