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   VGH Bayern, 06.04.2021 - 24 ZB 20.281   

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https://dejure.org/2021,11524
VGH Bayern, 06.04.2021 - 24 ZB 20.281 (https://dejure.org/2021,11524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2021 - 24 ZB 20.281 (https://dejure.org/2021,11524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2021 - 24 ZB 20.281 (https://dejure.org/2021,11524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 41 Abs. 1 Nr. 2; WaffG § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; AWaffV § 4 Abs. 1 Nr. 1.b), Abs. 6; WaffVwV Nr. 6.3. zu § 6 WaffG.
    Untersagung des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Schusswaffen

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Schusswaffen und Munition; Kleiner Waffenschein; Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille und mögliches Führen und Gebrauchmachen einer Waffe oder eines gleichgestellten Gegenstands in diesem Zustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Untersagung des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Schusswaffen und Munition; Kleiner Waffenschein; Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille und mögliches Führen und Gebrauchmachen einer Waffe oder eines gleichgestellten Gegenstands in diesem Zustand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 21 C 13.835

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2021 - 24 ZB 20.281
    Zwar mag die noch unter Geltung des § 15 b StVZO a.F. ergangene frühere Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 3.6.2013 - 21 C 13.835), auf die sich das Verwaltungsgericht bezieht und nach der eine Blutalkoholkonzentration von 2, 09 Promille ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen für sich genommen bereits Eignungszweifel im Hinblick auf eine mögliche Alkoholabhängigkeit rechtfertigt, mit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung überholt sein, nachdem bei einem Ersttäter, der unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von wenigstens 1, 6 Promille führt, ohne weiteres nur der Verdacht auf Alkoholmissbrauch gerechtfertigt ist (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).
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