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   VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103   

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https://dejure.org/2008,75282
VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103 (https://dejure.org/2008,75282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2008 - 6 CS 08.103 (https://dejure.org/2008,75282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 6 CS 08.103 (https://dejure.org/2008,75282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103
    Um eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die Aufwandsermittlung zu verselbständigen, muss die Teilstrecke eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben (vgl. BVerwG vom 9.11.1984 BVerwGE 70, 247).

    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer optisch erkennbaren Begrenzung sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (vgl. BVerwG vom 9.11.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103
    Die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung auch im Straßenausbaubeitragsrecht findet eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot (BVerwG vom 18.11.2002 BVerwGE 117, 200).

    Diese Grenze ist erst erreicht, wenn einer Regelung jeder vernünftige oder einleuchtende Grund fehlt (BVerwG vom 18.11.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103
    Noch weniger kann es angehen, auf diese Weise eine solche Teillänge abzurechnen, für deren Abrechnung als Abschnitt es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlen würde (vgl. BVerwG vom 15.9.1978 BVerwGE 56, 238 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.103
    Dabei kann offen bleiben, ob auch im Ausbaubeitragsrecht Abschnitte nur entsprechend den für Erschließungsanlagen geltenden, insoweit gesetzlich bestimmten Regelungen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB) nach "örtlich erkennbaren Merkmalen" oder nach rechtlichen Gesichtspunkten gebildet werden dürfen (vgl. hierzu BayVGH vom 4.1.2005 Az. 6 CS 03.3248); denn der hier maßgebliche Abschnitt orientiert sich an "örtlichen" Grenzen deshalb, weil er den Teilabschnitt der ... markiert, der zwischen der ... und der Straße ... liegt.
  • VG München, 26.07.2016 - M 2 K 16.1170

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Teilstreckenausbau

    Neben weiteren rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen einer - vorliegend ohnehin nicht beschlossenen - Abschnittsbildung (vgl. hierzu: BayVGH, B. v. 23.2.2015 - 6 B 14.2435 - juris Rn. 17 ff.; B. v. 20.8.2013 - 6 AS 13.1444 - juris Rn. 4; B. v. 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris Rn. 17; B. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.103 - juris) scheiterte die gesonderte Abrechnung vor allem daran, dass ausweislich der Behördenakte (vgl. Aktenvermerk vom 18.12.2014, Blatt 11 der Behördenakte: "Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei jedoch ein Ausbau in den nächsten 5 - 10 Jahren nicht realistisch") noch keinerlei Aussage der Beklagten dazu möglich ist, wann die Erneuerung fortgeführt werden soll, geschweige denn, dass eine inhaltliche Planung und ein zeitlicher Horizont für die Fortführung der Maßnahme im Sinne eines konkreten Bauprogramms gegeben gewesen wäre (vgl. hierzu: BayVGH, B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 10; U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 16).
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