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   VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221   

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https://dejure.org/2009,73778
VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221 (https://dejure.org/2009,73778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2009 - 6 ZB 08.221 (https://dejure.org/2009,73778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 6 ZB 08.221 (https://dejure.org/2009,73778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; schriftliches Verfahren; fehlender Bebauungsplan; Abwägungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn ein in der angefochtenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221
    Im Übrigen erfordert die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, die substantiierte Darlegung dessen, was der Betreffende bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre und das Entscheidungsergebnis hätte beeinflussen können (vgl. BVerwG vom 19.8.1997 DÖV 1998, 117 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221
    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483/484; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426).
  • VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426

    Erschließungsbeitragsrecht; Planungsrechtliche Grundlage; Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221
    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483/484; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Nach Ablauf dieser Frist muss grundsätzlich jederzeit mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2009 - 6 ZB 08.221 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Nach Ablauf dieser Frist muss grundsätzlich jederzeit mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.5.2009 - 6 ZB 08.221 -).
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