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   VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 C 14.1645   

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https://dejure.org/2017,21981
VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 C 14.1645 (https://dejure.org/2017,21981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2017 - 10 C 14.1645 (https://dejure.org/2017,21981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 10 C 14.1645 (https://dejure.org/2017,21981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 11 Abs. 3, § 33 Abs. 3, Abs. 7, Abs. 8, § 45, § 49, § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 2; VwGO § 162, § 164, § 165; ZPO §§ 103 ff
    Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 55 RVG zum Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozessgegner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts gegen den unterlegenen Prozessgegner; Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten durch die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter

  • rewis.io

    Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 55 RVG zum Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozessgegner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts; Prozesskostenhilfe; beigeordneter Rechtsanwalt; Entstehung des Vergütungsanspruchs; Kostenerstattungsanspruch; Kostenfestsetzungsverfahren; Staatskasse

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts gegen den unterlegenen Prozessgegner; Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten durch die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 3 E 6/18

    Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse; Erstattungsanspruch; PKH; Beiordnung

    Dieser Vergütungsanspruch ist unabhängig vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit sowie von der jeweiligen Kostengrundentscheidung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. Juni 2017 - 10 C 14.1645 -, juris Rn. 28 ff.).
  • VG Augsburg, 22.08.2017 - Au 6 M 17.33373

    Kürzung der Vergütung des dritten Bevollmächtigten wegen PKH-Vorausleistungen an

    Dieser prozessuale Anspruch nach § 164 VwGO i.V.m. §§ 103 ff. gegen den unterlegenen Prozessgegner ist grundsätzlich getrennt vom privatrechtlichen Anspruch auf Kostenfestsetzung gegenüber dem Mandanten nach § 11 RVG und auch getrennt vom öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruch nach §§ 45 ff. RVG des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 C 14.1645 - Rn. 28 ff. m.w.N.).
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