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   VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205   

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VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205 (https://dejure.org/2009,54245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2009 - 3 ZB 08.205 (https://dejure.org/2009,54245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 3 ZB 08.205 (https://dejure.org/2009,54245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versorgungsrecht; Versorgungsabschlag bei psychischer Erkrankung durch private und berufliche Überlastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Selbst wenn man - zugunsten des Klägers - unterstellt, dass damit die vom Kläger in seiner Widerspruchsbegründung vom 12. Juli 2006 angesprochenen Verfahren des Bundesverfassungsgerichts mit den Aktenzeichen 2 BvR 797/04 und 2 BvR 361/03 gemeint sind, ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 2 BvR 361/03 mit Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 (DVBl 2006, 1241) entschieden hat, dass Art. 33 Abs. 5 GG durch den sog. Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht verletzt wird.

    Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvR 797/04 ist am 11. Dezember 2007 ein Nichtannahmebeschluss ergangen, dessen Gegenstand jedoch § 53 BeamtVG war und das Problem der Anrechnung eigenen Erwerbseinkommens einer Beamtenwitwe betraf.

  • VGH Bayern, 01.03.2005 - 3 B 03.498
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Mit Beschluss vom 1. März 2005, Az. 3 B 03.498, RdNr. 16 ff. (zit. nach juris) hat der Senat die Berufung, mit der sich die Klägerin des damaligen Verfahrens (die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden war) gegen den Versorgungsabschlag gewandt hatte, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Die grundsätzliche Bedeutung kann auch nicht mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 9 E 6486/03 (der - nach juris - vom 19.4.2004 datiert) begründet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/02 (zit. nach juris) zwischenzeitlich entschieden hat, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Höchstversorgungssatz 75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsse (a.a.O., RdNrn. 105 ff.).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Selbst wenn man - zugunsten des Klägers - unterstellt, dass damit die vom Kläger in seiner Widerspruchsbegründung vom 12. Juli 2006 angesprochenen Verfahren des Bundesverfassungsgerichts mit den Aktenzeichen 2 BvR 797/04 und 2 BvR 361/03 gemeint sind, ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 2 BvR 361/03 mit Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 (DVBl 2006, 1241) entschieden hat, dass Art. 33 Abs. 5 GG durch den sog. Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht verletzt wird.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 19.2.2004 Az. 2 C 12/03, RdNr. 18 [zit. nach juris]) tritt der Versorgungsabschlag unabhängig davon ein, ob der Betroffene aus eigenem Entschluss vorzeitig in den Ruhestand tritt.
  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2004 - 9 E 6486/03

    Verfassungswidrigkeit der §§ 14 Abs 1 S 1, 69e Abs 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
    Die grundsätzliche Bedeutung kann auch nicht mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 9 E 6486/03 (der - nach juris - vom 19.4.2004 datiert) begründet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/02 (zit. nach juris) zwischenzeitlich entschieden hat, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Höchstversorgungssatz 75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsse (a.a.O., RdNrn. 105 ff.).
  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991

    Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit;

    Dies gilt auch für den Fall des § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG a.F., wenn der Beamte - wie die Klägerin - wegen (nicht dienstunfallbedingter) Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird (BVerfG B.v. 27.7.2010 a.a.O.; BayVGH B.v. 1.3.2005 - 3 B 03.498; B.v. 6.7.2009 - 3 ZB 08.205; B.v. 16.7.2009 - 14 ZB 08.1844; B.v 18.9.2013 - 3 ZB 13.535 - juris).
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