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   VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672   

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VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672 (https://dejure.org/2012,21056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2012 - 6 CS 12.672 (https://dejure.org/2012,21056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 6 CS 12.672 (https://dejure.org/2012,21056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post AG; Beurlaubung; dienstliche Gründe; Ermessen; Gleichbehandlung; Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, B. v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris ; U. v. 15.11.2006 - 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142/147 ).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672
    Bei den privat-rechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen sind dienstliche Gründe eher betriebswirtschaftlicher Natur; sie können sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2009 - 2 C 68.08 - ZBR 2010, 45 ff.).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.672
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, B. v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris ; U. v. 15.11.2006 - 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142/147 ).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Die Deutsche Postbank AG versetzte den Kläger mit Bescheid vom 23. September 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Januar 2012 aus dienstlichen Gründen ohne seine Zustimmung zur Deutschen Post AG, Niederlassung Brief M., und übertrug ihm das abstrakt-funktionelle Amt eines Postdirektors bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Brief M. Das vom Kläger hiergegen gerichtete Eilverfahren hatte keinen Erfolg (VG München, B.v. 2.3.2012 - M 21 S 12.704; BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.672 - juris).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 6. Juli 2012 - 6 CS 12.672 - ab.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 10 B 4.16

    Versetzung eines Postoberinspektors von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen

    50 Dieses "Näheargument" ist in der überwiegenden Rechtsprechung, soweit diese sich mit der Rechtmäßigkeit einer Versetzung von bei der interServ GmbH beschäftigten Beamten der früheren Deutschen Bundespost von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post AG befasst hat, für die Annahme eines "dienstlichen Grundes" i.S.v. § 28 Abs. 2 BBG für ausreichend erachtet worden (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 10. Juli 2014 - 12 A 158/13 -, juris Rn. 26; nachfolgend Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 LA 59/14 -, n.V., EA S. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. September 2012 - 4 S 1452/12 -, n.v., EA S. 3 ff., und - 4 S 1580/12 -, n.v., EA S. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 6 ZB 12.2055 -, juris Rn. 6 ff.; Beschlüsse vom 9. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467 -, juris Rn. 11 ff., und - 6 ZB 13.1526 -, juris Rn. 8 ff., sowie Beschlüsse vom 6. Juli 2012 - 6 CS 12.315 -, juris Rn. 11 ff., - 6 CS 12.672 -, juris Rn. 10 ff., sowie - 6 CS 12.531 -, juris Rn. 10 ff.; ferner VG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 5. November 2013 - 8 K 746/12 -, n.v., EA S. 10 ff.; s. auch das mit Schriftsatz des Klägers vom 25. Februar 2013 hergereichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 im Einigungsverfahren nach § 29 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13

    Versetzung eines Posthauptsekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2760/13

    Versetzung eines Postobersekretärs von der Postbank AG zur DP AG aus dienstlichen

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2759/13

    Versetzung eines Postobersekretärs als die auf Dauer angelegte Übertragung eines

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das in der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2756/13

    Versetzung eines Postamtmanns von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 1820/14

    Versetzung eines Postobersekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

    - hierbei soll es sich (bundesweit) um insgesamt 679 Beamte handeln bzw. gehandelt haben, vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012- 6 CS 12.672 -, juris, Rn. 19; vgl. insoweit im Übrigen auch das etwa in der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 2759/13 enthaltene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2012 an die Postbank Zentrale, in dem festgestellt wird, dass hinsichtlich der Versetzung bestimmter Beamter von der Postbank AG zur DP AG kein Grund zur Verweigerung der Zustimmung der Betriebsrätegemeinschaft der DP AG, Betrieb E. , vorliege - zur DP AG zu versetzen, weil die Postbank AG diese Beamten nicht mehr amtsangemessen beschäftigen könne, während dies bei der DP AG der Fall sei.
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